Belarus-Analysen

Ausgabe 71 (05.07.2024) — DOI: 10.31205/BA.071.01, S. 2–5

Repressionen in der belarussischen Wissenschaft: vom August 2020 bis Oktober 2023

Von Victor Shadurski (ehemals Belarussische Staatliche Universität), Pavel Tereshkovich (ehemals belarussische Exil-Universität EHU, Vilnius), Honest People*, Team Belarus SCIENCE AT RISK Emergency Office (Berlin)

Zusammenfassung
Die Repressionen in Belarus haben erhebliche Auswirkungen auf den Zustand der Wissenschaft und die akademische Freiheit, wobei die Repressalien an den Universitäten gleichzeitig verschleiert werden. Die genaue Anzahl der von Repression betroffenen Wissenschaftler*innen und die vom belarussischen Staat angewandten Taktiken zur Vertuschung dieser Vorfälle waren bislang unklar. Um dies zu klären, wurde eine qualitative Studie und ein Monitoring der Medien durchgeführt. Durch die Ergebnisse konnten 391 Wissenschaftler*innen identifiziert werden, die zwischen August 2020 und Oktober 2023 Repressionen ausgesetzt waren. Die vorherrschenden Repressionsmechanismen umfassen Entlassungen nach vorab erstellten Listen, informelle Kündigungen ohne dokumentarische Evidenz, Druck von Abteilungs- und Universitätsleitungen, kollektive Bestrafungen und unbegründete, rein formelle Abmahnungen.

Problemstellung und Methodologie

Das Lukaschenka-Regime hat während der gesamten Zeit seines Bestehens die akademische Freiheit an den belarussischen Universitäten eingeschränkt. Nach den Massenprotesten von 2020 zielten die Repressionen jedoch nicht mehr nur auf eine Gewährleistung von Loyalität ab, sondern auf eine vollständige Unterdrückung und Ausgrenzung jeglichen Andersdenkens innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft. Dabei ist es eines der obersten Ziele des belarusischen Staates, die faktische politische Repression unter dem Deckmantel eines rein legalistischen Verwaltungshandelns zu verschleiern und damit jeden Hinweis auf einen politischen Hintergrund zu eliminieren.

Das Forschungsinteresse der Studie bestand darin, Mechanismen politischer Repressionen in Belarus und ihre Folgen für die akademische Gemeinschaft offenzulegen und gleichzeitig die qualitativen und quantitativen Charakteristika der Unterdrückung freien Denkens, Forschens und Lehrens im Wissenschaftsbereich aufzuzeigen. Die Untersuchung erstreckt sich über den Zeitraum von August 2020 bis Oktober 2023.

Mit der Studie hat das Projekt SCIENCE AT RISK Emergency Office zwei belarussische Geistes- und Sozialwissenschaftler sowie eine im belarussischen Wissenschaftssektor operierende NGO beauftragt. Zwei Bestandteile der Studie sind qualitativer Natur und basieren auf semistrukturierten Interviews mit 25 ehemaligen Lehrenden und 25 exmatrikulierten Studierenden belarussischer Hochschulen. Der dritte Bestandteil umfasst ein quantitatives Monitoring von Berichten zu Repressionen an belarussischen Hochschulen, welches auf der Basis einer Zusammenstellung von Daten aus offenen Quellen und Datenbanken belarusischer prodemokratischer Organisationen und Menschenrechtsorganisationen unternommen wurde, die sich mit diesem Problem näher auseinandergesetzt haben (u. a. The Belarusian Student Support Association, die Kanzlei von Swjatlana Zichanouskaja, die Initiative »Honest University«).

Ergebnisse

1. Monitoring: Repressionen gegen Wissenschaftler*innen

Die Gesamtzahl der repressierten Personen, deren Fälle durch die Ergebnisse des Monitorings am 30. Oktober 2023 eindeutig nachgewiesen werden konnten, betrug 391. Im Jahr 2020 konnten Nachweise für Repressionen gegen 95 Menschen erbracht werden, 2021 waren es 141 Personen, 2022 betrug die Anzahl 45 und im Jahr 2023 waren 40 Personen betroffen. Bei 70 Menschen war es nicht möglich, das Jahr der Repressionen zu bestimmen. Angaben zu den einzelnen Fällen von Repression können in mehreren Quellen festgehalten sein. Darum wurden in das Monitoring nur Daten zu denjenigen Personen und Repressionen aufgenommen, bei denen die Vor- und Nachnamen der Repressierten angegeben waren. Daten, die diese Vorgabe nicht erfüllten, wurden nicht berücksichtigt.

Es wurden 446 Nachweise für Repressionen in Bezug auf 391 Personen festgehalten, über die im Verlauf des Monitorings Informationen zusammengetragen werden konnten.

Die vorherrschende Form der Repression (194 Fälle) bestand in einer Auflösung des Arbeitsvertrags oder der Kündigung. Aufgrund der Existenz allgemeingültiger sogenannter schwarzer Listen, oder Entlassungslisten, wird es für die Betroffenen nahezu unmöglich, eine andere Arbeit zu bekommen. Diese Listen sollen signalisieren, dass die Einstellung von aus politischen Gründen entlassener Personen für potenzielle zukünftige Arbeitgeber*innen hohe Risiken birgt.

Die Repressionen lassen sich außerdem danach unterteilen, ob sie von Arbeitgeber*innen oder von Seiten der Sicherheitsbehörden ausgingen. Dementsprechend hat das Monitoring die folgende Anzahl von Repressionen beider Kategorien erfasst: 299 Repressionen durch Arbeitgeber*innen und 147 von Seiten der Sicherheitsbehörden.

Die absolute Mehrheit der Repressierten (72 %) war an Hochschulen in Minsk tätig. Eine besonders strenge Kontrolle und eine hohe Anzahl repressierter Forscher*innen konnte an der Belarussischen Staatlichen Universität, der Nationalen Akademie der Wissenschaften, der Staatlichen Eufrasinnja-Polockaja-Universität Polazk, der Belarussischen Nationalen Technischen Universität, der Belarussischen Staatlichen Universität für Informatik und Radioelektronik, der Belarussischen Staatlichen Universität für Kultur und der Minsker Staatlichen Universität für Linguistik beobachtet werden. Den größten Anteil der Repressierten (mindestens 48 %,) machen Wissenschaftler*innen der Sozial- und Geisteswissenschaften aus, während auf die Bereiche technische Wissenschaften und Naturwissenschaften zusammen 39 Prozent der repressierten Akademiker*innen entfallen.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Wjasna sind 20 der insgesamt 391 repressierten Personen, die durch dieses Monitoring erfasst wurden, als politische Gefangene anerkannt.

Von ihnen verbüßten zum Zeitpunkt der Beendigung des Monitorings (Oktober 2023) 14 Personen eine Haftstrafe in Strafkolonien, vier hatten die Haftzeit bereits abgesessen und zwei verbüßten ihre Verurteilung im offenen Vollzug.

2. Qualitative Untersuchung: Repressionen gegen Lehrende und Forschende

Zwar hatte es im universitären Bereich bereits wesentlich früher als im August 2020 Repressionen gegeben, doch nahmen sie nach den Massenprotesten ausdrücklich einen systematischen Charakter an. Anlässe für Repressionen und Sanktionen verschiedener Art waren nun nicht mehr nur eine offensichtliche politische und oppositionelle Betätigung, sondern auch rein zivilgesellschaftliches Engagement oder rein administrative Beratungstätigkeiten. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine öffentliche Bewertung städteplanerischer Projekte handeln, die Alternative zu staatlichen Verwaltungsplänen vorschlugen.

Nicht zu unterschätzen ist auch der permanente »Druck« durch die unmittelbaren (akademischen) Vorgesetzten bzw. die nächsthöhere Hierarchieebene, also die Direktor*innen der jeweiligen Fakultät, (ideologische) Vertreter*innen des Dekanats, Prorektor*innen und Rektor*innen. Der Sinn dieses Drucks bestand anfänglich oft darin, die betreffende Person dazu zu bringen, ihre politische Haltung zu »korrigieren«, insbesondere bei Stellungnahmen in sozialen Netzwerken und in Gesprächen mit Studierenden. Hierzu wurden »erzieherische Treffen« abgehalten, bei denen der Rat erteilt wurde, »sich vorsichtiger« zu verhalten. Der nächste Schritt bestand in der Androhung von Kollektivstrafen. So wurden beispielsweise Überlegungen gestreut, die Forschungsetats derjenigen Teams zu kürzen, in denen Personen mit unerwünschter politischer Einstellung vertreten sind.

Im Jahr 2021 kamen »Entlassungslisten« hinzu, die von Mitarbeiter*innen des KGB zusammengestellt wurden. Nach Informationen der Befragten waren in diesen Listen drei Kategorien von Mitarbeitenden enthalten: 1) solche, die mit sofortiger Wirkung entlassen werden sollten; 2) solche, deren Verträge nicht verlängert werden, die aber bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Tätigkeit weiterarbeiten durften; 3) solche, für deren Entlassung keine Fristen angegeben waren, sodass die Entlassung jederzeit erfolgen kann. In jedem Fall aber lautete die Anweisung, die Entlassungen mit dem Einverständnis der betroffenen Person durchzuführen. Ziel der Verwaltung war es dabei, der betreffenden Person die Unvermeidlichkeit ihrer Kündigung zu verdeutlichen und diese auf freiwilliger Basis durchzuführen.

Für unmittelbar zu entlassende Personen der ersten Kategorie wurden formale Gründe gesucht. Die Anlässe hierfür wurden willkürlich festgelegt: Einer der Befragten erhielt beispielsweise eine Abmahnung dafür, dass er Studierenden mitgeteilt hatte, eine Vorlesung werde nicht stattfinden, da die Lehrkraft verhaftet wurde. Weitere Anlässe für Kündigungen waren Verspätungen von drei Minuten oder außerhalb des Stundenplans abgehaltene Kunsttherapie-Treffen mit Studierenden. Eine Reihe von Kündigungen wurden mit einem Fernbleiben vom Unterricht aufgrund von Verhaftungen, Befragungen durch den KGB oder Hausdurchsuchungen begründet.

Gab es solche formalen Gründe nicht, so erfolgte die Kündigung im Rahmen eines Gesprächs mit Vertreter*innen der Verwaltung. Teilweise wurde die Situation so dargestellt, dass die Kündigung eine unausweichliche Maßnahme darstelle, die für das Fortbestehen der Bildungseinrichtung notwendig sei. Solche »Gespräche« wurden oftmals unter Hinweis auf kompromittierendes Material und Drohungen von KGB geführt. Konkrete politische Gründe für Kündigungen, die in Gesprächen seitens der Administration genannt wurden, waren die Beteiligung an der Gewerkschaftsbewegung und an Massenprotesten, Videos, die zur Einstellung der Gewalt durch Sicherheitskräfte aufforderten, die Mitgliedschaft in Initiativgruppen zur Unterstützung oppositioneller Präsidentschaftskandidat*innen, Interviews in »extremistischen« Medien, Beiträge in sozialen Netzwerken, sowie andere Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Die bewusste Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags stellt ebenfalls eine Form politischer Repression an Universitäten dar. Dabei ist es in Belarus allgemeine Praxis , mit Lehrenden und Forschenden Verträge mit einer Laufzeit von nur zwölf Monaten abzuschließen, die sich dann Jahr für Jahr automatisch verlängern. In Fällen, in denen ein solcher Vertrag nicht verlängert wurde, konnte die Verwaltung der Hochschule diese faktische Kündigung einfach im Rahmen eines Telefongesprächs übermitteln – ohne die Ausstellung einer schriftlichen Kündigung oder anderweitigen Dokumentation dieses Vorgangs.

Eine ebenfalls kaum nachzuweisende Form der Repression ist der etappenweise Aufbau von administrativem Druck durch die Universitätsverwaltungen. Der erfolgt durch Entzug von Universitätsfunktionen und -ämtern, Einbehaltung von Teilen des Gehalts oder finanzieller Prämien, Kürzung der Arbeitszeit oder Herabstufung der Stelle. In einer Reihe von Fällen ging dieser Druck auch auf Magisteranwärter*innen und Doktorand*innen über, deren wissenschaftliche Betreuer*innen zum Objekt von Repressionen wurden: So wurden den Betreffenden hier beispielsweise höhere Prüfungsanforderungen gestellt oder Projektanträge einfach – ohne inhaltliche Prüfung – abgelehnt. Nicht selten ist es bei den Betroffenen auch zu einer freiwilligen Kündigung aufgrund eines sich wegen des permanenten Drucks verschlechternden Gesundheitszustands gekommen.

Schlussbemerkungen und Empfehlungen

Die hier vorgestellten Forschungsergebnisse zeigen, dass Repressionen strukturelle und qualitative Veränderungen in der belarussischen akademischen Landschaft nach sich ziehen. Erstens befindet sich die akademische Gemeinschaft in völliger Isolation, da internationale Kooperationen oder die Mitwirkung bei europäischen Projekten ebenfalls ursächlich für Repressionen sein kann und dadurch faktisch zum Erliegen gekommen sind. Gleichzeitig verlassen viele Wissenschaftler*innen das Land und stoßen bei der Jobsuche im Ausland auf große Schwierigkeiten. In einigen Fällen ändern Akademiker*innen ihr Tätigkeitsprofil, zum Beispiel, indem sie anstelle ihrer Lehrtätigkeit an der Universität nur Beratungen oder Nachhilfe anbieten oder überhaupt keiner wissenschaftlichen Tätigkeit mehr nachgehen. Die Anzahl der belarussischen Lehrenden und Forschenden verringert sich mit jedem Jahr, doch werden die Repressionen nicht weniger. Die aufgezeigten Repressionsmechanismen an Universitäten ermöglichen es, Mitarbeitenden willkürlich zu kündigen und den politischen Grund der Kündigung zu vertuschen. Der Umstand, dass man für die Mitwirkung in Gewerkschaften oder Studierendenorganisationen verfolgt wird, dass Menschenrechtler*innen verhaftet werden, NGOs aufgelöst und alle unabhängigen Medien und viele akademische Organisationen als »extremistisch« eingestuft wurden, lässt Mitarbeitenden von Universitäten und Forschungszentren keine Möglichkeit, ihre Rechte zu schützen und ihre wissenschaftliche Tätigkeit im vollen Umfang fortzusetzen. Durch die unzureichenden Maßnahmen, sichere und nachhaltige Räume für die akademische Forschung und Lehre zu schaffen, wird es noch viele Jahre dauern, das Qualitätsniveau der belarussischen Wissenschaft und Bildung der frühen 1990er Jahre wiederherzustellen – selbst, wenn es zu demokratischen Veränderungen in Politik und Gesellschaft kommen sollte.

Auf Grundlage der durchgeführten Studie ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

I. Erweiterung des Begriffs »Repression«. Da das Regime in Belarus einen hohen Aufwand betreibt, um tatsächliche politische Repressionen zu verschleiern, ist es für viele Wissenschaftler*innen sehr schwierig geworden, nachzuweisen und zu dokumentieren, dass das Ende ihrer akademischen Tätigkeit tatsächlich auf ihr zivilgesellschaftliches Engagement zurückzuführen ist. Je mehr Zeit vergeht, desto weniger Beweise sind erbringbar, da Betroffene (insbesondere innerhalb des Landes oder mit Familie im Land) aufgrund der Gefahr für ihre Sicherheit sämtliche Spuren ihres aktiven zivilgesellschaftlichen Engagements zu beseitigen versuchen. In der Arbeit mit repressierten Akademiker*innen sollte jeder Fall individuell beurteilt werden. Unbedingt sollte die Möglichkeit bestehen, als Beleg für Repressionen Empfehlungsschreiben von prodemokratischen belarussischen Organisationen oder Einzelpersonen vorzulegen und auch Nebenbeweise zu berücksichtigen, die Repressionen durch Arbeitgeber*innen bestätigen. Was Studierende betrifft, sollte die Auflage, dass ein Empfehlungsschreiben von Betreuungspersonen an der Hochschule vorzulegen ist, wegfallen, da eine Kontaktaufnahme zu Professor*innen, die weiter an belarussischen Universitäten tätig geblieben sind, für Studierende wie Lehrende sehr gefährlich werden kann.

II. Vielfalt der Unterstützungsformate. Wenn bedrohte Wissenschaftler*innen dazu gezwungen sind, das Land zu verlassen, stoßen sie auf eine Reihe von Problemen, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit behindern und die Möglichkeit einer Bewerbung auf offene Stellen erschweren. Dementsprechend sollten Unterstützungsformate berücksichtigen, dass aktuell für viele Betroffene nicht nur eine Immatrikulation oder ein Stellenangebot an der Universität, sondern genauso juristische und psychologische Hilfe, Englisch-Sprachkurse sowie Unterstützung bei der Eingewöhnung und Integration am neuen Lebensort essenziell sind. Ebenso muss diese Hilfe auf Wissenschaftler*innen aller Entwicklungsgrade ausgerichtet sein, darunter auch auf junge Akademiker*innen, die noch nicht Kriterien der akademischen Exzellenz entsprechen können.

III. Zusammenarbeit mit belarussischen Organisationen. Die Erfahrung aus der Selbstorganisation im Zuge der Proteste von 2020 hat zur Entstehung oder Aktivierung vieler belarussischer NGOs geführt, von denen sich einige auf die Unterstützung von Wissenschaftler*innen und Studierenden konzentrieren. Eine Finanzierung solcher Organisationen ist effizienter als die individuelle Vergabe von Fördermitteln, da die NGOs über Expertise zur soziologischen Lage in Belarus verfügen und in der Lage sind, flexible Hilfe zu leisten. Wichtig ist hier nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern genauso auch eine ideelle Förderung, etwa durch den Erfahrungsaustausch mit europäischen Expert*innen.

Lesetipps / Bibliographie

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