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(22.10.2024 bis 22.10.2024, insgesamt 1 Einträge)

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Russland22.10.2024Russland — 22.10.2024
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt den russischen Staat im Fall „Sacharow und andere gegen Russland“ zu einer Kompensationszahlung in Höhe von 10.000,00 Euro je Kläger:in. Der EGMR er­klärt in seinem Urteil den Rechtsstatus des/-r „ausländischen Agenten/-in“, bzw. des sogenannten Labels „Inoagent“, als will­kür­lich und miss­bräuch­lich. Das Gesetz verstoße gegen den Grundsatz u. a. der Meinungsfreiheit. Der Sammelklage hatten sich 31 Einzelpersonen sowie namhafte Organisationen angeschlossen, darunter Memorial, Medien- und Medienschaffende, Prominente, Aktivist:innen sowie Menschen des öffentlichen Lebens, die überwiegend im Exil leben. Das Justizministerium der Russischen Föderation hatte die russischen Organisationen und Staatsbürger:innen zuvor zu „ausländischen Agent:innen“ erklärt und ihnen damit gesetzliche Pflichten und Beschränkungen, z. B. bei Wahlen, auferlegt, die ihnen eine professionelle unabhängige Tätigkeit faktisch unmöglich machten. Das russische Justizministerium erklärt regelmäßig Menschen und Organisationen zu ausländischen Agenten. Bei Nichtbefolgen sieht das Gesetz die sogenannte Liquidation von Organisationen oder bei Nichtregistrierung Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Russland ist zur Zahlung der Kompensation verpflichtet, da alle Kläger:innen noch vor dem Austritt Russlands aus dem EGMR und der Europäischen Menschenrechtskonvention am 15.03.2022 zu ausländischen Agent:innen erklärt worden waren.

Die Chronik der Länder-Analysen

!!! ACHTUNG !!! Die Chronik für Russland reicht derzeit nur bis Ende Oktober 2024, für Tadschikistan bis Ende Juli 2024 und für Usbekistan bis Ende Mai 2024. Wir bemühen uns um eine schnelle Aktualisierung. Sobald eine Aktualisierung erfolgt ist, wird der entsprechende Hinweis hier gelöscht.

Die Chronik enthält die Originaleinträge aus den jeweiligen Ausgaben der Länder-Analysen. Sie erfasst damit Russland seit 2003 (zusätzlich gibt es eine Kurzchronik für die Sowjetunion ab 1964 bzw. Russland ab 1992), Polen und die Ukraine seit 2006, die zentralasiatischen Staaten seit 2008 und Belarus seit 2011. Die Chronikeinträge wurden jeweils zeitnah erstellt und basieren ausschließlich auf im Internet zugänglichen Quellen.

Die Umschrift von Eigennamen aus nicht-lateinischen Schriftsystemen folgt den Regeln des Duden. Dabei werden die jeweiligen nationalen Schreibweisen bevorzugt (etwa Aljaksandr Lukaschenka auf Belarussisch statt Aleksandr Lukaschenko auf Russisch oder Alexander Lukaschenko als eingedeutschte Version). Ausnahmen werden gemacht, wenn die Originalschreibweise von den in der deutsche Presse vorkommenden Schreibweisen abweicht (etwa Duschanbe statt in offizieller Lateinschrift Dusanbe).


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