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(28.12.2024 bis 28.12.2024, insgesamt 3 Einträge)

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Russland28.12.2024Russland — 28.12.2024
Nach dem Absturz einer Azerbaijan Airlines-Maschine am 25.12.2024 entschuldigt sich Russlands Präsident Wladimir Putin während eines Telefonats mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev, „dass sich der tragische Vorfall im russischen Luftraum ereignete“. Die Maschine war auf dem Weg von Baku nach Grosny, wich kurz vor der Landung vom Kurs ab, flog dann über das Kaspische Meer und verunglückte nahe der Stadt Aktau in Kasachstan. Bei dem Absturz sterben 38 Menschen, 29 überleben. Präsident Putin bestätigt, dass Grosny zur gleichen Zeit von ukrainischen Drohnen angegriffen worden sei und die Flugabwehr diese abgeschossen hätte. Löcher im Rumpf lassen Experten auf Einschläge von außen schließen, die auch von der Flugabwehr stammen könnten. Anfang Januar wirft Präsident Aliyev Russland vor, für den Abschuss des Flugzeugs verantwortlich zu sein.
Russland28.12.2024Russland — 28.12.2024
Präsident Wladimir Putin unterzeichnet eine Gesetzesergänzung des Föderalen Gesetztes „Über die Kontrolle von Tätigkeiten von Personen unter ausländischem Einfluss“ vom Juli 2022. Darin wird Menschen oder Organisationen mit dem Status eines sogenannten ausländischen Agenten in Russland untersagt, auf ihre Einnahmen aus schöpferischer Tätigkeit, aus Zinserträgen oder Vermietungen oder Verkauf von Immobilien zuzugreifen. Diese Einnahmen gehen auf ein Sperrkonto, das erst freigegeben wird, sollte die Einstufung zum ausländischen Agenten fallen. Es tritt ab dem 01.03.2025 in Kraft. Gegenwärtig sind mehr als 900 Menschen und Organisation im Register der ausländischen Agenten aufgeführt. Nach Berechnungen des Mediums Verstka ist gegen ein knappes Drittel von ihnen ein Strafverfahren eröffnet worden. Das ergänzte Gesetzt als auch das Föderale Gesetz „Über Nichtkommerzielle Organisationen“ („NGO-Gesetzt“) aus dem Jahr 2012 sowie zahlreiche folgende Gesetzesanpassungen verbieten sogenannten ausländischen Agenten u. a. Regierungsämter, das passive Wahlrecht, die Mitarbeit in Wahlkommissionen, die Teilnahme an Wahl- und Referendenkampagnen, die Organisation und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, Lehrtätigkeit von Minderjährigen als auch in staatlichen und kommunalen Einrichtungen, die Teilnahme an staatlichen Ausschreibungen, staatliche Zahlungen oder sachliche Unterstützung u. a. für Künstler:innen. Ausländische Agenten sind u. a. verpflichtet bei ihrer Tätigkeit auf ihren Status hinzuweisen – das beinhaltet z. B. einen entsprechenden Hinweis bei jedem einzelnen Internetpost –, zur umfangreichen Berichtspflicht und Kontrolle durch Behörden, zu Strafzahlungen oder Auflösung bei Verstößen. Unter den Status eines ausländischen Agenten können neben Privatpersonen oder Organisationen auch Medien (seit November 2017) fallen sowie nicht eingetragene Vereine (seit Dezember 2020) als auch politisch tätige gemeinnützige Organisationen (seit Februar 2021), die aus dem Ausland finanziert werden – so wie die Bewegung „Golos“ z. B.
Russland28.12.2024Russland — 28.12.2024
Finnische Behörden beschlagnahmen den Tanker "Eagle S" und führen ihn wegen des Verdachts der "schweren Sabotage“ und für weitere Ermittlungen in den Hafen von Kilpilahti. Der Rohöltanker wird verdächtigt, am 25.12.2024 aus St. Petersburg mit einer abgelaufenen Versicherung einer russischen Gesellschaft kommend das Unterwasserstromkabel „Estlink 2“ in der Ostsee absichtlich beschädigt zu haben. Der Tanker fährt unter der Flagge der Cookinseln und wird später am 02.03.2025 von den finnischen Behörden wieder freigegeben. Er soll zur russischen Schattenflotte gehört, mit der Russland das verhängte Öl-Embargo umgeht. Die NATO-Anrainer der Ostsee verstärken aufgrund mehrerer Kabelschäden, hinter denen russische Sabotage vermutet wird, ihre Marinepatrouillen.

Die Chronik der Länder-Analysen

!!! ACHTUNG !!! Die Chronik für Usbekistan reicht derzeit nur bis Ende Mai 2024. Wir bemühen uns um eine schnelle Aktualisierung. Sobald eine Aktualisierung erfolgt ist, wird der entsprechende Hinweis hier gelöscht.

Die Chronik enthält die Originaleinträge aus den jeweiligen Ausgaben der Länder-Analysen. Sie erfasst damit Russland seit 2003 (zusätzlich gibt es eine Kurzchronik für die Sowjetunion ab 1964 bzw. Russland ab 1992), Polen und die Ukraine seit 2006, die zentralasiatischen Staaten seit 2008 und Belarus seit 2011. Die Chronikeinträge wurden jeweils zeitnah erstellt und basieren ausschließlich auf im Internet zugänglichen Quellen.

Die Umschrift von Eigennamen aus nicht-lateinischen Schriftsystemen folgt den Regeln des Duden. Dabei werden die jeweiligen nationalen Schreibweisen bevorzugt (etwa Aljaksandr Lukaschenka auf Belarussisch statt Aleksandr Lukaschenko auf Russisch oder Alexander Lukaschenko als eingedeutschte Version). Ausnahmen werden gemacht, wenn die Originalschreibweise von den in der deutsche Presse vorkommenden Schreibweisen abweicht (etwa Duschanbe statt in offizieller Lateinschrift Dusanbe).


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