Chronik

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(14.05.2026 bis 14.05.2026, insgesamt 1 Einträge)

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Russland14.05.2026Russland — 14.05.2026
Die Staatsduma wählt die 37 jährige Abgeordnete Jana Lantratowa zur neuen Menschenrechtsbeauftragten Russlands. Sie folgt auf Tatjana Moskalkowa, die das Amt seit 2016 innehatte und nach Ablauf von zwei Amtszeiten nicht mehr wiedergewählt werden kann. Lantratowa begann ihre politische Laufbahn in der Jugendorganisation von Einiges Russland, arbeitete später als Mitarbeiterin des ultra-konservativen Abgeordneten Witalij Milonow und war Mitglied des Menschenrechtsrates beim Präsidenten, bevor sie 2021 für die Partei Gerechtes Russland in die Staatsduma einzog. Sie ist für ihre Unterstützung eines verschärften Vorgehens gegen sogenannte „LGBT Propaganda“, für Forderungen nach Einschränkungen für Migrant:innen und für die Befürwortung repressiver Gesetze gegen politisch Verfolgte bekannt und wird von ukrainischen Behörden beschuldigt, an der erzwungenen Überführung von Kindern aus der besetzten Region Cherson beteiligt gewesen zu sein. Menschenrechtsverteidiger:innen bewerten ihre Ernennung als Ausdruck der weiteren Aushöhlung von Grundrechten in Russland und bezweifeln, dass sie das Amt nutzen wird, um die Lage von politisch Verfolgten oder marginalisierten Gruppen zu verbessern.

Die Chronik der Länder-Analysen

Die Chronik enthält die Originaleinträge aus den jeweiligen Ausgaben der Länder-Analysen. Sie erfasst damit Russland seit 2003 (zusätzlich gibt es eine Kurzchronik für die Sowjetunion ab 1964 bzw. Russland ab 1992), Polen und die Ukraine seit 2006, die zentralasiatischen Staaten seit 2008 und Belarus seit 2011. Die Chronikeinträge wurden jeweils zeitnah erstellt und basieren ausschließlich auf im Internet zugänglichen Quellen.

Die Umschrift von Eigennamen aus nicht-lateinischen Schriftsystemen folgt den Regeln des Duden. Dabei werden die jeweiligen nationalen Schreibweisen bevorzugt (etwa Aljaksandr Lukaschenka auf Belarussisch statt Aleksandr Lukaschenko auf Russisch oder Alexander Lukaschenko als eingedeutschte Version). Ausnahmen werden gemacht, wenn die Originalschreibweise von den in der deutsche Presse vorkommenden Schreibweisen abweicht (etwa Duschanbe statt in offizieller Lateinschrift Dusanbe).


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