Neues (und Altes) in Sachen NGO-Gesetz

Von Diana Schmidt

Zusammenfassung
Im April 2006 erschien die erste Ausführungsverordnung zum so genannten NGO-Gesetz. Das war der erste konkrete Schritt, die umstrittenen neuen Registrierungs- und Rechenschaftspfl ichten von Nichtregierungsorganisationen in Russland umzusetzen. Der erste Gesetzesentwurf wurde in Reaktion auf die scharfe Kritik aus internationalen Kreisen und seitens der russischen Zivilgesellschaft in einigen Punkten abgemildert, dennoch verstärkt der neue gesetzliche Rahmen die staatliche Kontrolle über russische und ausländische Organisationen. Die Maßnahmen sind höchst ambivalent, nicht zuletzt weil offi zielle Rhetorik und bürokratische Praxis nicht übereinstimmen. Die Regierung argumentiert mit dem Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche, die Gesetzestexte bieten aber Anlass zur Besorgnis, dass die Regelungen vor allem dazu dienen, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft zu behindern. Letztlich ist die Diskussion um „das NGO-Gesetz“ in einem weiter gefassten Kontext zu verstehen – es geht um mehr als um eine bloße Gesetzesänderung und es geht auch nicht nur um NGOs.

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Artikel

Antirevolutionäre Revolutionserinnerungspolitik: Russlands Regime und der Geist der Revolution

Von Il’ja Kalinin
Russlands Führung steht im Jahr 2017 vor einer Herausforderung: Sie muss Erinnerung an die Oktoberrevolution in ein Geschichtsbild verpacken, das Revolutionen als solche ablehnt. Ihre zentrale Botschaft lautet: Versöhnung. Doch es geht nicht um den Bürgerkrieg 1917–1920. Die Vergangenheit ist nur vorgeschoben. Es geht darum, jede Form von Kritik am heutigen Regime als Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens zu diffamieren und mit dem Stigma zerstörerischer revolutionärer Tätigkeit zu belegen. (…)
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Kommentar

Gelenkter Volkszorn. Skandal-Management in der russischen »souveränen Demokratie«

Von Florian Töpfl
Dieser Beitrag zeigt an zwei Fallstudien, wie die politischen Eliten Russlands derzeit Ausbrüche öffentlicher Empörung, die in einem weitgehend ungefilterten Internet in einer hochdynamischen Sphäre sozialer Medien aufwallen, geschickt gemäß der eigenen politischen Ziele und Interessen kanalisieren. Wie die beiden Fallstudien illustrieren, sind die mächtigsten Werkzeuge bei diesem »Skandal-Management« die drei führenden, staatlich kontrollierten Fernsehsender. Ziele sind, den Volkszorn auf niedere und mittlere Ebenen des Verwaltungsapparates umzulenken oder Einflussnahme ausländischer Mächte zu suggerieren. Wie die Fallstudien jedoch auch belegen, ist der Erfolg dieser Bemühungen maßgeblich davon abhängig, ob und inwieweit die jeweiligen Auslöser des Skandals bereit sind, mit den Führungseliten zu kooperieren.
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