Von Diana Schmidt
Zusammenfassung
Im April 2006 erschien die erste Ausführungsverordnung zum so genannten NGO-Gesetz. Das war der erste konkrete Schritt, die umstrittenen neuen Registrierungs- und Rechenschaftspfl ichten von Nichtregierungsorganisationen in Russland umzusetzen. Der erste Gesetzesentwurf wurde in Reaktion auf die scharfe Kritik aus internationalen Kreisen und seitens der russischen Zivilgesellschaft in einigen Punkten abgemildert, dennoch verstärkt der neue gesetzliche Rahmen die staatliche Kontrolle über russische und ausländische Organisationen. Die Maßnahmen sind höchst ambivalent, nicht zuletzt weil offi zielle Rhetorik und bürokratische Praxis nicht übereinstimmen. Die Regierung argumentiert mit dem Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche, die Gesetzestexte bieten aber Anlass zur Besorgnis, dass die Regelungen vor allem dazu dienen, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft zu behindern. Letztlich ist die Diskussion um „das NGO-Gesetz“ in einem weiter gefassten Kontext zu verstehen – es geht um mehr als um eine bloße Gesetzesänderung und es geht auch nicht nur um NGOs.