Von Dmitry Marenkov, Angelika Nußberger
Zusammenfassung
Die Todesstrafe ist in Russland noch immer gesetzlich vorgesehen, kann aber aufgrund eines Moratoriums des Präsidenten sowie einer Verfassungsgerichtsentscheidung nicht verhängt und vollstreckt werden. Für eine Änderung des Rechts findet sich in der Duma keine Mehrheit, obwohl Russland dazu als Mitglied des Europarats verpflichtet wäre. Die weitere Entwicklung in dieser Frage ist gegenwärtig vollkommen offen.