Von Angelika Nußberger, Carmen Schmidt
Zusammenfassung
Ende 2006 verabschiedete das russische Parlament zwei Gesetze zur Regelung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich nachhaltig auf die Tätigkeit dieser Vereinigungen auswirkten. Die Registrierung von NGOs wird erschwert, zugleich werden ihnen umfangreiche Anzeige- und Berichtspflichten gegenüber den Registerbehörden auferlegt und die letzteren mit weiteren Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Schon die noch verhältnismäßig kurze Praxis zum neuen Vereinsrecht zeigt, dass das Überleben für NGOs und Vereine in Russland schwieriger und ihr Handlungsspielraum erheblich enger geworden ist. Die Befürchtungen, dass die neu eingeführten Berichtspflichten eine erhebliche Belastung darstellen und die Kapazitäten der meisten NGOs überfordern, scheinen nach Ablauf der ersten Berichtsperiode bestätigt.