Von Dmitry Marenkov
Zusammenfassung
Die Grundsätze und das Verfahren der Präsidentschaftswahlen sind in der Verfassung vom 12.9.1993 sowie im Gesetz »Über die Wahlen des Präsidenten der Russischen Föderation« geregelt. Zum Präsidenten der Russischen Föderation kann jeder Bürger der Russischen Föderation im Mindestalter von 35 Jahren gewählt werden, der seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen seinen festen Wohnsitz in Russland hat. Die Präsidentschaftskandidaten können entweder von politischen Parteien nominiert werden oder ihre Kandidatur selbstständig aufstellen. Im letzteren Falle bedarf es der Unterstützung einer aus mindestens 500 Personen bestehenden Wählergruppe. Kandidaten von Wählergruppen und von Parteien, die nicht in der Staatsduma vertreten sind, müssen mindestens zwei Millionen Unterschriften zur Unterstützung der eigenen Kandidatur vorlegen. Diese Regelungen machen es für unabhängige Kandidaten schwer, bei den Prä- sidentschaftswahlen ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es interessant, dass man sich im Kreml entschieden hat, den Machterhalt der aus St. Petersburg stammenden Umgebung von Wladimir Putin auch ohne Verfassungsänderung zu sichern. Auf die Aufhebung des Verbots der dritten Amtszeit wurde verzichtet. Durch gezielte Änderungen und praktische Anwendung der Wahlgesetzgebung hat man Voraussetzungen für die Wahl des vom Kreml vorgegebenen »Kronprinzen« geschaffen. In Anbetracht der Relation der verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Präsidenten und des Premierministers wird das politische Kräfteverhältnis des erwarteten künftigen Führungsduos Medwedjew-Putin mit Interesse zu beobachten sein.