Analyse Von Irina Kuznetsova
Russland hat Hunderttausenden Bürgern der Ukraine aus den Gebieten des bewaffneten Konflikts zeitweilige Zuflucht gewährt, die von dort fliehen mussten. Russland gewährt ihnen zwar keinen Flüchtlingsstatus, doch genießt diese Kategorie Migranten besondere Rechte. Der Diskurs zur Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine bewegt sich zwischen der offiziellen Rhetorik vom »Brudervolk«, Mitgefühl von Seiten eines Teils der Gesellschaft sowie negativen Haltungen bei Migrationsgegnern. Die Spaltung in der ukrainischen Gesellschaft und die Angst vor einer Rückkehr in die Heimat haben eine sehr große Zahl der Migranten dazu genötigt, in Russland zu bleiben, was im Kontext einer zukünftigen Politik zur Aussöhnung und Stabilisierung der Lage im Südosten der Ukraine zusätzliche Fragen aufwirft.
Zum Artikel Analyse Von Andreas Heinemann-Grüder
Weltweit gibt es circa 25 De-facto-Regime, fünf davon im postsowjetischen Raum: Abchasien, Südossetien, Transnistrien, Bergkarabach und den russisch kontrollierten Donbas. De-facto-Regime resultieren aus einer Pattsituation. Das »Mutterland« ist dabei nicht mehr in der Lage, die Souveränität über die Bevölkerung und das Territorium des De-facto-Regimes auszuüben, während ein Patron das Überleben sichert und es faktisch, bisweilen auch de jure, anerkennt. Die Gewalt schwelt über längere Phasen mit geringer Intensität, periodisch flammt sie wieder auf, um die Eskalationsbereitschaft des Gegners zu testen. Jenseits der Bewahrung des Status quo wird von der internationalen Gemeinschaft kaum in Konfliktregelung investiert. (…)
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