Wer steht auf Seiten der Verteidigung vor russischen Gerichten?

Von Anton Kazun, Andrei Yakovlev, Yekaterina Khodzhayeva (Moskau und St. Petersburg)

Zusammenfassung
Der Anwaltsstand gewinnt im heutigen Russland an Bedeutung. Nachdem die Entwicklungen der Transformationszeit sich negativ auf berufliche Standards und Prestige dieser Berufsgruppe ausgewirkt hatten, beginnt nach 2002 ein Prozess der Konsolidierung, auch wenn der Anwaltsstand noch heute mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Eine Umfrage, die das Institut für Unternehmens- und Märkteanalysen (IAPR) der Higher School of Economics in Moskau und das Institut für Probleme der Rechtsanwendung (IPP) an der Europäischen Universität in St. Petersburg durchgeführt haben, zeichnet ein differenziertes Bild. Die Studie bestätigt das ernstzunehmende Potenzial der Anwälte in Russland als eines großen Berufsstandes, der über ein hohes Maß an Autonomie und Selbstverwaltung verfügt. Gleichzeitig wird bei der Entwicklung des Anwaltsstandes eine Tendenz zur Stagnation deutlich, die auf eine nicht eindeutige Auslegung der professionellen Standards, auf ein zurückgehendes Vertrauen gegenüber Anwälten und eine zurückgehende Nachfrage nach deren Diensten zurückzuführen ist.

Nachfrage nach Recht

Die Ereignisse der letzten Jahre (von der Bewegung der »blauen Eimer« bis hin zu den Massenprotesten 2011) haben deutlich gemacht, dass sich in der Gesellschaft Russlands ein ernstzunehmendes Bedürfnis nach einer für alle gleichen Beachtung und Anwendung des Rechts herausgebildet hat – ohne Ausnahmen für die Elite und die Machthabenden. Diesem Bedarf in der Praxis nachzukommen setzt voraus, dass Instrumente zum Schutz der Rechte und berechtigten Interessen bestehen. In aller Welt übernehmen das Anwälte. Vor diesem Hintergrund haben wir versucht, in einem gemeinsamen Projekt des Instituts für Unternehmens- und Märkteanalysen (IAPR) der Higher School of Economics in Moskau und des Instituts für Probleme der Rechtsanwendung (IPP) an der Europäischen Universität in St. Petersburg die Frage zu beantworten: Wer sind Russlands Anwälte?

Die Anwaltschaft in Russland, die 2014 ihr 150. Jubiläum beging, zählt heute rund 70.000 Mitglieder. Sie ist einer der zahlenstärksten Berufsverbände Russlands, ihre Tätigkeit ist durch ein eigenes Gesetz geregelt, und sie verfügt über ein hohes Maß an Autonomie. In den vergangenen 25 Jahren wirtschaftlicher und politischer Reformen hat die Anwaltschaft eine sehr starke Transformation erlebt. Während sie zu sowjetischen Zeiten noch eine geschlossene und elitäre Berufssparte darstellte, wurde Anwalt in den 1990er Jahren zum Massenberuf: Gegenüber der Zeit der Perestroika unter Gorbatschow stieg die Zahl der Anwälte auf das Vier- bis Fünffache an. Diese Zunahme, die mit einer stark ansteigenden Aufnahme von Studenten der juristischen Studienrichtungen an den Hochschulen einherging, spiegelte objektiv den Bedarf der Bürger und Firmen an qualifizierten Fachleuten wider, die in der Lage wären, angesichts einer radikal komplizierter werdenden Rechtssphäre ihre Interessen zu vertreten und zu schützen. Beide Entwicklungen waren dadurch bedingt, dass in einer Marktwirtschaft und demokratischen Gesellschaft das Recht eine größere Rolle spielt, verglichen mit der staatlichen Planwirtschaft und dem auf das Machtmonopol der Kommunistischen Partei gegründeten politischen System.

Der Anwaltsstand in der Übergangsphase

Das Entstehen des neuen Rechtssystems erfolgte jedoch unter äußerst widersprüchlichen Bedingungen. Einerseits zogen es in den 1990er Jahren viele Marktakteure aus kurzfristigem Gewinnstreben vor, die geltenden Gesetze nicht zu befolgen: Sie versuchten, die benötigten Gerichtsentscheide zu »kaufen«. Angesichts der offensichtlichen Schwäche der staatlichen Institutionen führte diese »Nachfrage« zu einem Aufblühen der Korruption bei Polizei und Justiz sowie im Gerichtssystem. Diese negativen Prozesse untergruben zweifellos die Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit und schufen die Voraussetzungen, dass geltenden Gesetze und ergangene Gerichtsentscheidungen ignoriert wurden sowie das Recht zum Objekt von Manipulationen wurde.

Andererseits erfolgte in der Anwaltschaft in den 1990er Jahren eine ernsthafte Aufweichung der Berufsstandards, die auf das Verschwinden der Barrieren beim Einstieg in die Berufslaufbahn zurückzuführen ist. Zu sowjetischen Zeiten wurden diese Barrieren durch die damals bestehenden Anwaltskollegien errichtet, die wegen des hohen Status der Anwälte hohe Anforderungen an neue Mitglieder stellten und damit objektiv unter den Anwärtern die »besten der besten« auswählen konnten. Mit dem Entstehen alternativer (»paralleler«) Kollegien standen die Türen nun Tausenden neuen Juristen offen, von denen viele früher bei den Polizei- und Justizbehörden gearbeitet hatten. Diese frischgebackenen Anwälte begannen recht oft, als Vermittler zur »Lösung von Problemen bei Ermittlung, Gericht und Staatsanwaltschaft aufzutreten, wobei sie auf den »Bedarf« durch Unternehmen und wohlhabende Mandanten reagierten und sich auf ihre alten Verbindungen im System der Polizei- und Justizbehörden stützten. Während diese Praxis für die unmittelbar Beteiligten persönliche Vorteile brachte, hat sie dem Ansehen und dem Prestige des Anwaltsberufs einen ernsthaften Schaden zugefügt.

Anwaltsrechte und professionelle Standards

Im Anwaltsmilieu war man sich bereits Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre dieser Probleme sehr wohl bewusst. Die Einführung grundlegender Normen zur professionellen Selbstregulierung – auf Basis des Gesetzes »Über die Anwaltstätigkeit und die Anwaltschaft in der Russischen Föderation«, das im Mai 2002 verabschiedet wurde, das ein System von Anwaltskammern vorsah und das für Anwälte auch Anforderungen für deren Qualifizierung sowie Examen einführte – war seinerzeit ein Versuch, diese Probleme zu lösen. Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes erhielten die Anwälte vom Staat die offizielle Anerkennung als großer Berufsstand, der über eigene Selbstverwaltungsorgane und über ein im Vergleich mit anderen Berufsgruppen hohes Maß an innerer Autonomie verfügt und eine wichtige Institution der Zivilgesellschaft darstellt.

Die derzeitigen heftigen Diskussionen über den Schutz der Anwaltsrechte und über deren Beziehungen zu Mitarbeitern der Gerichts- sowie der Rechtsschutzbehörden, über die Qualität juristischer Dienstleistungen und über professionelle Standards zeigen, dass die Anwälte sich nach wie vor erheblichen Herausforderungen gegenüber sehen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die Auftritte führender Anwälte bei einer Sondersitzung des Rates zur Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation. Sie fand unter dem Titel »Über die Rolle der Anwälte in der Menschenrechtsarbeit« am 31. März 2015 statt (<http://president-sovet.ru/presscen ter/multimedia/video/read/33/>). Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es wichtig, dass die Anwälte selbst wie auch jene Gruppen innerhalb der Staatsmacht, der Unternehmen und der Gesellschaft, die heute einen Bedarf an professioneller juristischer Hilfe anmelden und daran interessiert sind, dass in Russland rechtsstaatliche Prinzipien Einzug halten, wissen, wie es um die Anwaltschaft des Landes bestellt ist.

Der Anwaltsstand »im Spiegel der Zahlen«

Das Projekt von IAPR und IPP bietet erstmals die Möglichkeit, diese Berufsgruppe im »Spiegel der Zahlen« zu betrachten. Von Oktober bis Dezember 2014 sind im Rahmen des Projektes 3317 Anwälte in 35 Regionen Russlands befragt worden. Das entspricht 4,7 Prozent der aktiven Anwälte, folgt man dem entsprechenden Register des Justizministeriums Russlands. Die Studie umfasste den organisierten Kern der Anwaltschaft, der für die regionalen Anwaltskammern erreichbar war (unter anderem dadurch ist der hohe Anteil von Respondenten zu erklären, die über Erfahrungen in verschiedenen Gremien der anwaltlichen Selbstverwaltung verfügen). Gleichwohl waren 75 Prozent der Befragten »einfache« Anwälte, deren Antworten es uns ermöglichten, die Praktiken und routineartigen Tätigkeiten von Anwälten, ihre Laufbahnen und die Nachfrage nach deren Diensten quantitativ zu bewerten. Ebenso konnte das Verhältnis der Anwälte zum System der Polizei- und Justizbehörden beleuchtet und konnten die unter den Anwälten vorherrschenden Werte und Einstellungen herausgearbeitet werden. Es lassen sich folgende Ergebnisse unserer Studie zusammenfassen:

Die Anwaltschaft bleibt in hohem Maße heterogen. Diese Heterogenität kommt sowohl durch professionelle und demographische Merkmale zum Tragen (durch die Art und Weise, wie die juristische Bildung erworben wurde, durch die Kanäle, auf denen die Anwälte zu ihrem Beruf gekommen sind, durch Spezialisierung, Belastung, Mobilität und Einkommensniveau), als auch durch ethische Einstellungen sowie Strategien der Zusammenarbeit mit dem System der Polizei- und Justizbehörden. Bei diesem Aspekt belegen unsere Daten, dass es unter den Anwälten Gruppen gibt, die von vorn herein unterschiedliche Ziele und Arbeitspraktiken verfolgen. Die Daten erlauben es darüber hinaus, mittelbar die ungefähren Größenverhältnisse dieser Gruppen zueinander abzuschätzen, sowie deren Wandel im Laufe der Zeit. Gleichwohl ist trotz der Aufweichung der professionellen Standards ein »gesunder Kern« von Anwälten erhalten geblieben, der zur treibenden Kraft für eine Konsolidierung der Anwaltschaft werden könnte.

Die Nachfrage nach Anwaltsdiensten geht zurück. Lediglich 22 Prozent der Befragten gaben an, dass die Nachfrage nach ihren Diensten in den vergangen fünf Jahren gestiegen sei. Gleichzeitig meinten 41 Prozent, dass die Nachfrage gesunken sei. Dieser Nachfragerückgang erfolgt vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren drastisch ausgeweiteten Regulierung sowie einer Verschärfung der Strafen bei Nichtbeachtung der Gesetze. Und das, obwohl die Zahl der Anwälte nach wie vor erheblich geringer ist, als in den meisten entwickelten Ländern und Transformationsstaaten. Einen der Gründe für diese Entwicklung sehen leitende Vertreter der Anwaltschaft in unlauterer Konkurrenz durch private juristische Praxen, die bei ihrer Tätigkeit durch keinerlei Normen oder Regeln eingeschränkt sind. Diese Ansicht ist unter Anwälten weit verbreitet: Die überwiegende Mehrheit (83,5 %) wünschen sich eine Ausweitung des Anwaltsmonopols über die Vertretung im Strafverfahren hinaus auf andere Arten des Gerichtsprozesses. Unserer Ansicht nach würde jedoch eine derartige »Marktzugangsbeschränkung« für Juristen, die nicht zum Anwaltsstand gehören, das Problem der Nachfrage nach Juristen nicht lösen. Die Nachfrage dürfte erst dann steigen, wenn die Klienten sehen, dass die Arbeit des Anwalts Ergebnisse zeitigt.

Die schwache Position der Anwälte gegenüber den Gerichts- und Rechtsschutzbehörden. Ein fundamentaler Grund für den aktuellen Nachfragerückgang liegt in der marginalen Rolle, die Anwälte im Rechtssystem Russlands spielen, und in den fehlenden Möglichkeiten für Anwälte, effektiv die berechtigten Interessen ihrer Klienten zu schützen. Das führt zu einem Prestigeverlust der Anwaltschaft, was auch von den Befragten selbst so gesehen wird. Unter anderem stimmten 48 Prozent der Befragten der Ansicht zu, dass gewöhnliche Bürger kein Vertrauen zu Juristen hätten. Dieses Misstrauen ist nur durch eine Veränderung der realen Rolle zu erreichen, die Anwälte im Gerichtsprozess spielen, indem dessen Charakter als Widerstreit der Parteien tatsächlich gewährleistet ist. Das setzt wiederum eine Konsolidierung der Anwaltschaft auf der Grundlage einheitlicher Regeln und Verfahren voraus, ebenso deren Zusammenarbeit mit jenen sozialen Gruppen, die objektiv an einer erhöhten Unabhängigkeit der Gerichte und ihrer Trennung vom System der Rechtsschutzbehörden interessiert sind. Unserer Ansicht nach gehören hierzu rechtschaffene Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie der rechtschaffene Teil des Bürokratieapparates.

Nachfrage durch Unternehmen als Faktor für eine erhöhte Unabhängigkeit der Anwälte. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Nachfragerückganges bildet eine relativ kleine (rund 18 Prozent starke) Gruppe intensiv nachgefragter Anwälte eine Ausnahme: Bei ihnen beträgt die Bilanz der positiven und negativen Bewertung der Nachfrageentwicklung + 6 %. Diese Gruppe zeichnet sich durch einen hohen Grad an Spezialisierung auf zivilrechtliche Fälle aus. Sie ist besonders aktiv in den Schiedsgerichten tätig, vor denen sie die Interessen von Unternehmen vertreten. Natürlich ist auch das Unternehmertum in Russland alles andere als homogen. In seinen Reihen gibt es rechtschaffene Unternehmer, die verstehen, dass langfristig eine stabile Entwicklung ihres Unternehmens nur mit einheitlichen, verständlichen und transparenten »Spielregeln« möglich ist. Nach wie vor gibt es jedoch auch jene, die Steuern hinterziehen, Betrügereien und »räuberische Übernahmen« veranstalten (in der Regel im Verbund mit nicht rechtschaffenen Vertretern der Sicherheitsbehörden). Während letztere ihre Tätigkeit nicht an die große Glocke hängen, unternehmen rechtschaffene Firmen in letzter Zeit immer häufiger über Unternehmensverbände kollektive Anstrengungen zur Änderung des Systems der Rechtsanwendung. Höchst bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass bei Anwälten auf pro bono-Basis Expertisen eingeholt werden, um Eingaben der Unternehmer an das »Zentrum gesellschaftlicher Verfahren ›Unternehmen gegen Korruption‹ « (»BPK«; <http://www.nocorruption.biz/>) zu richten. Die rechtschaffenen entwicklungsorientierten Unternehmer treten also als Verbündete der Anwälte zur Durchsetzung der Grundsätze eines unabhängigen Gerichtswesens und zur Stärkung der Anwälte beim Gerichtsprozess auf.

Heterogenität des Systems der Polizei- und Justizbehörden. In der Bevölkerung ist eine kritische Haltung zur Qualität der Rechtsanwendung weit verbreitet. Die Daten unserer Studie belegen diese Skepsis. Im Schnitt sprechen 24 Prozent der Befragten davon, dass die Rechte ihrer Mandanten häufig durch Vertreter der Sicherheitsbehörden und des Gerichtswesens verletzt werden (weitere 31 Prozent wählten die Antwortmöglichkeit »die Rechte der Mandanten werden manchmal verletzt«). Ein wichtiges Ergebnis für uns waren jedoch die merklichen Unterschiede bei der Bewertung der verschiedenen Behörden und der verschiedenen Regionen. So werden von den Anwälten merklich seltener Regelverstöße durch Richter oder Staatsanwälte festgestellt, dafür umso häufiger durch Ermittler des Strafverfolgungskomitees Russlands und durch Ermittler oder Vorermittler des Innenministeriums (s. Grafik 1 auf S. 16). In 10 der 35 untersuchten Regionen wurde angegeben, dass es häufige Verletzungen der Mandantenrechte gebe, und zwar sowohl während der Ermittlung, als auch bei Gericht (s. Tabelle 1 auf S. 16).

Die Einschätzungen geben zweifellos die subjektive Sicht unserer Respondenten wieder, doch ist hier anzumerken, dass diese genannten zehn Regionen sich 2011–2013 merklich bei der Anzahl »räuberischer Übernahmen« abgehoben haben, ebenso wie bei der Zahl der Eingaben von Unternehmern an das Zentrum »Unternehmen gegen Korruption« (s. Tabelle 2 auf S. 17). In diesem Zusammenhang eröffnet die kollektive, durch die Anwälte vorgenommene Einschätzung der Praktiken bei der Rechtsanwendung eine Identifizierung von »wunden Punkten« im russischen System der Polizei- und Justizbehörden. Unserer Ansicht nach könnte ein solches professionelles »gesellschaftliches Produkt« eines externen Fachmonitoring, das die Verbesserung des Polizei- und Justizsystems befördert, für rechtschaffene Beamte und für aktive Vertreter des NGO-Sektors zu einem Argument für eine engere Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft werden.

Insgesamt belegen die Ergebnisse unserer Studie das ernstzunehmende Potenzial der Anwälte in Russland als eines großen Berufsstandes, der über ein hohes Maß an Autonomie und Selbstregulierung verfügt. Gleichzeitig wird bei der Entwicklung des Anwaltsstandes eine Tendenz zur Stagnation deutlich, die auf eine nicht eindeutige Auslegung der professionellen Standards, auf ein zurückgehendes Vertrauen gegenüber Anwälten und eine zurückgehende Nachfrage nach deren Diensten zurückzuführen ist. Gestützt auf den eigenen »gesunden Kern« sowie in Zusammenarbeit mit Institutionen der Zivilgesellschaft wie auch mit rechtschaffenen Vertretern der Wirtschaft und der Bürokratie, wäre die Anwaltschaft in der Lage, diese Tendenz zu überwinden. Falls allerdings diese Möglichkeiten nicht umgesetzt werden, riskiert die Anwaltschaft, nicht nur das Ansehen in der Gesellschaft zu verlieren, sondern auch ihre Autonomie.

Übersetzung aus dem Russischen: Hartmut Schröder

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