Transnationale Repression durch Russland

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Verschärfung der Gesetzgebung zu Abwesenheitsverfahren der Russischen Föderation 2025

Im April 2025 erweiterte die Staatsduma die Möglichkeiten für Abwesenheitsverfahren auf 20 weitere Straftatbestände u. a. Öffentliche Aufrufe zu Terrorismus (Art. 205.2), Aufrufe zu extremistischer Tätigkeit, Aufrufe zu Massenunruhen, Aufrufe zur Verletzung der territorialen Integrität Russlands, Aufrufe zur Entfesselung eines Angriffskrieges, Verbreitung von »Fakes« über die Streitkräfte (Art. 207.3), Diskreditierung der Streitkräfte (Art. 280.3), Rehabilitierung des Nationalsozialismus, Zerstörung/Beschädigung von Kriegsgräbern und Denkmälern (Art. 243.4), Umgehung der Pflichten als »ausländischer Agent« (Art. 330.1), Teilnahme an/Finanzierung von »unerwünschten Organisationen« (Art. 284.1), Anstachelung zu Hass und Feindschaft (Art. 282), Unterstützung von Entscheidungen internationaler Organisationen gegen Russland (Art. 284.3).

Am 18.12.2025 nahm die Staatsduma in erster Lesung einen Gesetzentwurf über »zeitweilige beschränkende Maßnahmen« an. Die Maßnahmen sollen gelten für in Abwesenheit verurteilte Personen oder solche, die in Abwesenheit eine Verwaltungsstrafe erhalten haben, und die Annahme durch einen Aufenthalt im Ausland vermeiden. Der Entwurf sieht u. a. vor, betroffenen Personen in Russland den Zugriff auf Bankkonten und Wertpapiere zu beschneiden, den Verkauf von Immobilien und Fahrzeugen stark einzuschränken sowie notarielle und konsularische Dienstleistungen – einschließlich der Ausstellung von Reisepässen – zu blockieren; ihr Vermögen kann eingefroren und über Spezialkonten kontrolliert werden. Für betroffene im Ausland lebende verurteilte Regimegegner kommt dies einem faktischen Entzug der Staatsangehörigkeit gleich, sobald ihr Reisepass abläuft. Die Anwendung der oben genannten Straftatbestände und Schnellverfahren haben in Russland in den letzten Jahren stark zugenommen. Ebenso wie die Verabschiedung von Gesetzen.

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Analyse

Das Schweigen nach der Ausreise: Warum die neuen russischen Migranten sich nicht mobilisieren

Von Liudmila Listrovaya
Seit Russlands groß angelegter Invasion der Ukraine im Februar 2022 sind fast eine Million Russen ins Ausland geflohen. Obwohl sie typischerweise ein Profil aufweisen, das mit hohem politischem Aktivismus gleichgesetzt wird, und entschiedene Antikriegseinstellungen vertreten, haben sich diese neuen Migranten noch nicht zu einer bedeutenden politischen Kraft zusammengeschlossen. Diese Analyse untersucht, wie die extraterritoriale Ausbreitung des Autoritarismus das politische Schweigen dieser Migranten erzwingt. Ich zeige, dass der Mangel an sichtbarem politischem Aktivismus der Migranten im Ausland eine kalkulierte, strategische Reaktion auf relationale und kontextuelle Zwänge ist, die mit dem transnationalen Autoritarismus Russlands verbunden sind.
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