Was geschieht mit den russischen Naturschutzgebieten? Wie russische Behörden den Schutz von Sonderschutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz massiv schwächen

Von Angelina Davydova (Institute for Global Reconstitution, Berlin), Aleksej Martow

Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund des seit vier Jahren andauernden umfassenden Krieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen zunehmenden wirtschaftlichen Probleme haben die russischen Behörden begonnen, die Umweltschutzgesetze des Landes zu lockern – um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen und aus »Gründen der Landesverteidigung«. Ende 2025 verabschiedeten die Staatsduma und der Föderationsrat ein Gesetz, das Bau- und andere Aktivitäten im Gebiet des Baikalsees erlaubt, die zuvor streng verboten waren. Am 18. März 2026 verabschiedete die Staatsduma in erster Lesung Änderungen am Gesetz über Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz (OOPT), die im Gesetz zuvor enthaltenen Hürden für Bebauung beseitigen. Umweltschützer und Aktivisten sind der Ansicht, dass das Naturschutzsystem des Landes aufgrund der verwässerten Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen stark in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Die Abholzung rund um den Baikalsee

Der von der Führung der Russischen Föderation am 24. Februar 2022 begonnene umfassende Krieg in der Ukraine war der Auslöser für eine drastische Verschärfung der repressiven Gesetzgebung innerhalb Russlands. Hunderttausende Bürger waren gezwungen, das Land zu verlassen, und mehr als tausend Organisationen, Personen und Projekte wurden als »ausländische Agenten« eingestuft; einige sogar als »unerwünschte Organisationen«. Beide Status sind diskriminierend und können für Bürger, die mit solchen Organisationen zusammenarbeiten, eine polizeiliche bis hin zu strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Nach dem Einmarsch in die Ukraine wurden in der Russischen Föderation beispielsweise internationale Organisationen wie Greenpeace International und der World Wildlife Fund (WWF) zu »unerwünschten Organisationen« erklärt, und eine Reihe regionaler Projekte wurde in das Register der »ausländischen Agenten« aufgenommen. In den ersten beiden Jahren des umfassenden Krieges wurden fast 500 Umweltschützer und Ökoaktivisten von den Behörden verfolgt; im Jahr 2024 gerieten weitere rund 100 Ökoaktivisten, Initiativgruppen und Umweltorganisationen unter Druck. Nichtsdestotrotz werden Umweltproteste und -kampagnen in verschiedenen Regionen Russlands fortgesetzt, und Umweltfragen interessieren und sorgen weiterhin Basisaktivisten, Experten und die Bevölkerung des Landes insgesamt.

Vor diesem Hintergrund, da Umweltaktivismus und Umweltschutz in Russland mittlerweile äußerst gefährlich geworden sind und die öffentliche Kontrolle über das Handeln der Behörden signifikant geschwächt ist, haben sich die Staatsführung und Wirtschaftsvertreter daran gemacht, die Umweltgesetzgebung zu ändern, was wiederum enorme Risiken für die Natur mit sich bringt.

So wurde der Dezember 2025 zu einem Wendepunkt, als die Staatsduma in dritter und finaler Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedete, der Kahlschläge rund um den Baikalsee erlaubt, die zuvor vollständig verboten waren. Der Föderationsrat – die Oberkammer des russischen Parlaments – billigte die neuen Vorschriften ebenfalls, und Putin unterzeichnete das Dokument rasch, trotz zahlreicher Einwände von Umweltschützern und sogar einiger Abgeordneter, darunter Mitglieder von »Einiges Russland«.

Das ursprüngliche Gesetz »Über den Schutz des Baikalsees« aus dem Jahr 1999 war für Russland einzigartig. Denn es handelte sich um das einzige Dokument im Bereich des Umweltschutzes, das für ein bestimmtes Gebiet besondere Naturschutzvorschriften einführte. Alle anderen Naturschutzgebiete und sonstigen Naturgebiete unterlagen den allgemeinen Vorschriften in diesem Bereich – nicht jedoch das Gebiet rund um den Baikalsee. Eine zentrale Bestimmung des Gesetzes war das Verbot von Kahlschlägen in der Zentralen Ökologischen Zone (rus. Zentralnoja ekologitscheskoja zona – ZEZ) des Sees sowie das Verbot des Baus neuer wirtschaftlicher Objekte und der Sanierung bestehender Objekte ohne positive Stellungnahme der staatlichen Umweltprüfung im gesamten Baikal-Naturgebiet (rus. Baikalskaja prirodnaja territorija – BPT, Gesamtfläche 38,6 Millionen Hektar, bestehend aus der ZEZ, der ökologischen Pufferzone und der ökologischen Zone mit atmosphärischem Einfluss; die strengsten Beschränkungen galten in der ZEZ).

Nach Ansicht von Umweltschützern war die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vor einem Vierteljahrhundert in vielerlei Hinsicht ein gesetzgeberisches Experiment, dank dem es über zweieinhalb Jahrzehnte gelang, die einzigartige Flora und Fauna des Sees zu schützen und zu erhalten, die zur Heimat zahlreicher endemischer Arten geworden war.

Denn noch vor etwa zehn Jahren begannen verschiedene Lobbyisten – darunter, wie Umweltschützer sagen, beispielsweise der Abgeordnete der Staatsduma aus Burjatien, Sergej Ten, dessen Familie offensichtliche Geschäftsinteressen an der wirtschaftlichen Erschließung des Gebiets um den Baikalsee hatte – die Idee einer Änderung der Schutzvorschriften des Baikal-Naturgebiets voranzutreiben. Bis Ende 2025 gelang es Umweltschützern, Wissenschaftlern und Aktivisten jedoch, dies zu verhindern. Selbst nachdem im Juli 2023 ein Gesetzentwurf, der Kahlschläge am Baikalsee erlaubte, in erster Lesung verabschiedet worden war, schien es, als würde es der Öffentlichkeit auch dieses Mal gelingen, den einzigartigen See zu verteidigen. Damals erklärte der Sprecher der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, dass die Änderungen korrigiert und die Möglichkeit von Kahlschlägen ausgeschlossen werden müssten.

Allerdings wurde der Gesetzentwurf letzten Endes im Dezember 2025 doch verabschiedet und von Beamten und der Propaganda als Dokument präsentiert, das Kahlschläge »verbietet«. Tatsächlich wurden durch die Änderungen jedoch Ausnahmen für solche Maßnahmen eingeführt. Nach Ansicht von Umweltschützern waren die Formulierungen und Mechanismen zum Start dieser Ausnahmen so gestaltet, dass es unschwer sein würde, Gründe für die Abholzung eines beliebigen Waldabschnitts rund um den Baikalsee zu finden.

Die endgültige Entscheidung über die Abholzung muss eine Kommission treffen, die sich aus Abgeordneten der Staatsduma, Mitgliedern des Föderationsrates, Vertretern der Präsidialverwaltung, der Regierung, des Inlandsgeheimdienstes FSB sowie persönlich den Gouverneuren der Regionen Irkutsk und Burjatien zusammensetzt. Zuvor müssen sich die Mitglieder dieser Kommission jedoch die Unterstützung der Russischen Akademie der Wissenschaften (RAN) sichern, in der es, wie die Aktivisten überzeugt sind, sicherlich Personen geben wird, die dem Holzeinschlag zustimmen. Eine indirekte Bestätigung dafür ist die Haltung der RAN zum Gesetzentwurf selbst: Drei von fünf fachspezifischen wissenschaftlichen Räten der Akademie sprachen sich gegen dessen Verabschiedung aus, doch letztlich sprach sich der Vizepräsident der RAN, Stepan Kalmykow, trotz scharfer Kritik seiner Kollegen für die Änderungen aus.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz, Gebieten des Waldfonds rund um den Baikalsee auf der Grundlage von Schlussfolgerungen eines staatlichen Umweltgutachtens den Schutzstatus zu entziehen sowie den Ortschaften Waldflächen zuzuweisen, die aufgrund von Fehlern oder Korruptionspraktiken im Kataster als Teil der Ortschaften eingetragen waren, gleichzeitig aber zum Bestand des Waldfonds gehörten.

Auf diese Weise wurden am Baikalsee nicht nur Kahlschläge, sondern auch der Bau praktisch beliebiger Objekte, einschließlich Straßen und anderer großer Infrastruktureinrichtungen, erlaubt – man muss lediglich eine »korrekte« Umweltprüfung durchführen und den Status des Gebiets ändern.

Experten weisen darauf hin, dass ein solches Gesetz, das am 1. März 2026 in Kraft getreten ist, zwei wesentliche Folgen haben wird: eine erhöhte Brandgefahr in den Wäldern und die Verschmutzung des Sees. Bemerkenswert ist, dass Brandgefahr als ein Grund für Kahlschläge dient. In diesem Zusammenhang befürchten Umweltschützer, dass die Wälder am Baikal bald von Brandstiftung bedroht sein werden, ganz zu schweigen davon, dass Abholzungsgebiete immer eine potenziell brandgefährdete Zone darstellen.

Dabei bestehen 75 % der Flora und Fauna des Baikalsees aus endemischen Arten, die nirgendwo sonst auf der Welt vorkommen. Die Erschließung und Bebauung der Wälder rund um den See wird das einzigartige lokale Ökosystem unweigerlich beschädigen, betonen Experten. Und daran, dass massive Bauvorhaben in der Nähe des Baikalsees beginnen werden, besteht kaum ein Zweifel, wie die bereits bestehende Sonderwirtschaftszone »Worota Baikala« sowie die geplante Sonderwirtschaftszone »Bereg Baikala« zeigen. Zu den an der Erschließung der Seeufer interessierten Personen gehören beispielsweise Senatoren und Abgeordnete wie Alexander Jakubowski sowie Großunternehmer wie Oleg Deripaska.

Die Bebauung von Naturschutzgebieten

Experten wiesen bei der Erörterung der rechtlichen Folgen der verabschiedeten Änderungen darauf hin, dass das Gesetz »Über den Schutz des Baikalsees« aufgrund des einzigartigen Status der Naturschutzvorschriften für den Baikalsee keine direkten Auswirkungen auf andere Naturgebiete in Russland haben könne. Andere Fachleute äußerten jedoch die Befürchtung, dass die Reform der Kahlschlagabholzung ein Signal für die Bereitschaft der Behörden sei, die Gesetzgebung im Bereich des Naturschutzes unter dem Deckmantel der Interessen der »Anwohner«, der Notwendigkeit des Baus von Objekten der föderalen Infrastruktur und »verteidigungspolitischer« Interessen ernsthaft zu überarbeiten.

Die Befürchtungen der Umweltschützer bestätigten sich buchstäblich innerhalb weniger Tage. Während die Staatsduma am 9. Dezember 2025 das Gesetz über die Kahlschlagabholzung am Baikalsee verabschiedete, legte die Regierung der Russischen Föderation bereits am 12. Dezember 2025 der unteren Kammer des Parlaments Änderungen am Gesetz über Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz (OOPT [1]) vor, die bereits am 18. März 2026 in erster Lesung von der Staatsduma angenommen wurden und nun drohen, alle Naturschutzgebiete des Landes zu zerstören.

So schlägt die Regierung mit dem neuen Gesetzentwurf vor, den Bau beliebiger Objekte von »föderaler Bedeutung« in allen OOPT des Landes zu genehmigen sowie Mechanismen zur Entziehung von Flächen aus den OOPT für verschiedene wirtschaftliche Zwecke einzuführen. Die Behörden sind der Ansicht, dass die Ansiedlung von Objekten in OOPT genehmigt werden muss, die »von großer Bedeutung für die sozioökonomische Entwicklung« sind. Welche Objekte in diese Liste aufgenommen werden können, wird in den Änderungen jedoch nicht erläutert. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es sich dabei unter anderem um Verkehrsinfrastruktur und sogar um Energieinfrastruktur handeln könnte. Sowohl das eine als auch das andere würde zweifelsfrei jedem Naturschutzgebiet Schaden zufügen.

Darüber hinaus könnten regionale und kommunale Behörden das Recht erhalten, verschiedene Objekte in Naturschutzgebieten auf regionaler bzw. kommunaler Ebene zu errichten. Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass solche Maßnahmen nur »in Ausnahmefällen« möglich sind, wenn es keine anderen Möglichkeiten für die Errichtung solcher Objekte gibt.

Allerdings sind für »die Notwendigkeit der Landesverteidigung und der staatlichen Sicherheit« keinerlei Ausnahmen und das Fehlen von Alternativen erforderlich. Für solche Zwecke können die Behörden frei Flächen aus den Naturschutzgebieten entnehmen. Wie Experten anmerken, wird es nicht möglich sein, in einem Naturschutzgebiet Wohnhäuser und Mehrfamilienhäuser für Militärangehörige zu errichten, während es beispielsweise erlaubt ist, eine Abschussrampe für ballistische Raketen in einem Naturschutzgebiet zu errichten.

Die öffentliche Resonanz vermutlich vorhersehend hat die Regierung in dem vorgelegten Gesetzentwurf festgelegt, dass die Ansiedlung »wichtiger« Objekte in Naturschutzgebieten jeglicher Art nur möglich ist, wenn dies mit den Funktionen der Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz »vereinbar« ist. Ist der Bau jedoch mit den Funktionen des Naturschutzgebiets unvereinbar, wird das Land einfach aus dem geschützten Naturfonds entnommen. Mit anderen Worten: Wie schon im Fall des Gesetzes über die Kahlschlagabholzung am Baikalsee haben die Behörden Formulierungen gefunden, die formal die Geltung der Naturschutzvorschriften aufrechterhalten, in der Praxis jedoch eine nahezu freie Verfügung über die Flächen von Naturschutzgebieten ermöglichen.

Darüber hinaus erlaubt der Gesetzentwurf eine Änderung der Grenzen von Sonderschutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz, wenn ein »unwiderruflicher Verlust« der besonderen ökologischen Bedeutung des Gebiets aufgrund der Folgen von Katastrophenfällen eingetreten ist, die zu radiologischen, chemischen, technogenen oder anderen negativen Auswirkungen geführt haben. Wie im Fall des Baikalsees könnten Brände einer der Gründe für einen solchen Schritt sein, was bedeutet, dass das Risiko von Brandstiftung drastisch steigen wird.

Das Problem des Gesetzentwurfs besteht darin, dass er die Naturschutzvorschriften in Naturschutzgebieten grundlegend verändert. Seit 1995 durften in Russland föderale Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz nur erweitert werden, während es verboten war, Flächen zu entnehmen und darauf Bauvorhaben zu realisieren, die mit dem Schutz der Naturschutzgebiete unvereinbar sind. Gemäß dem wahrscheinlichen Fall, dass die Änderungen verabschiedet werden, werden die Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz ihren Status als wesentliche Bestandteile der ökologischen Sicherheit des Staates und der Erhaltung der Umweltqualität verlieren und zu einer Quelle wirtschaftlichen Nutzens für eine unbestimmte Gruppe von Personen werden.

Bemerkenswert ist, dass dank der Bemühungen von Umweltschützern und Aktivisten bereits eine Liste von Beispielen für Versuche vorliegt, Flächen aus Sonderschutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz für den Bau von Wirtschaftsobjekten zu enteignen, deren Umsetzung lediglich durch die geltende Gesetzgebung verhindert wird, die solche Aktivitäten in Naturschutzgebieten verbietet. Derzeit umfasst diese Liste mehr als zehn Objekte, die offenbar als erste betroffen sein werden, sollten die Änderungen verabschiedet werden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung einer Sonderkommission vor, die über Änderungen der Grenzen von Naturschutzgebieten und die Ansiedlung von »Objekten von föderaler Bedeutung« auf den Flächen der Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz entscheiden soll. Analog zur »Baikal«-Kommission wird sie sich aus drei Abgeordneten der Staatsduma, drei Mitgliedern des Föderationsrates, drei Vertretern der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation, fünf Vertretern der russischen Regierung, zwei Vertretern des FSB sowie Vertretern der Exekutivbehörde auf föderaler oder regionaler Ebene zusammensetzen, in deren Zuständigkeitsbereich das Naturschutzgebiet liegt, das in den Bebauungsplänen vorgesehen ist.

Die Behörden haben beschlossen, keine Umweltschützer und Fachleute in die Kommission einzuladen. In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs ist auch keine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion über Pläne zur wirtschaftlichen Erschließung von Sonderschutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz oder zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen auf diesen Flächen vorgesehen. Nach Ansicht von Experten lässt die mögliche Zusammensetzung der Kommission Zweifel daran aufkommen, dass Entscheidungen über Naturschutzgebiete objektiv getroffen werden und ökologische Gefahren berücksichtigen. Mit anderen Worten: Fachleute bezeichnen den Gesetzentwurf als korruptionsfördernd und schlagen Alarm.

Schwacher Widerstand

So riefen russische Umweltschützer alle engagierten Bürger dazu auf, persönliche Schreiben an die Staatsduma zu richten, in denen sie forderten, die gefährlichen Änderungen nicht zu verabschieden, und veröffentlichten eine Anleitung, wie eine Petition korrekt zu verfassen ist. Auch andere Umweltorganisationen schlossen sich der Aktion an.

Darüber hinaus richteten 89 Fachleute, darunter Akademiker und korrespondierende Mitglieder der Russischen Akademie der Wissenschaften, Direktoren einschlägiger Institute, verdiente Umweltschützer und Experten auf dem Gebiet des Artenschutzes, einen gemeinsamen Appell an den Sprecher der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin. Die Verfasser des Schreibens weisen darauf hin, dass das System der Naturschutzgebiete in Russland über 110 Jahre lang aufgebaut wurde und die vorgeschlagenen Änderungen alle Errungenschaften in diesem Bereich zunichte machen könnten. Sie betonten, dass jegliche Form von Bauvorhaben, Rohstoffgewinnung und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten unweigerlich zur Fragmentierung der Landschaften und zur Zerstörung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen führen werde. Die Experten erinnerten daran, dass Wladimir Putin zuvor erklärt hatte, die Entziehung von Land aus Naturschutzgebieten sei unzulässig, und dass ein solcher Gesetzentwurf den internationalen Verpflichtungen Russlands zur Erhaltung von Stätten des Weltnaturerbes widerspreche.

Tatsächlich wird bereits seit mehreren Jahren versucht, einen Gesetzentwurf, der die Bebauung von Naturschutzgebieten erlauben würde, durch die Staatsduma zu bringen. In den letzten fünf Jahren – noch bevor die russische Regierung im Dezember 2025 entsprechende Änderungen einbrachte – gab es sechs solcher Versuche. Initiatoren ähnlicher Vorschriften waren die Behörden von Tschuwaschien, der Region Stawropol, der Republik Udmurtien, des Autonomen Kreises der Jamal-Nenzen sowie der Abgeordnete Viktor Pinskij, der übrigens einer der wichtigsten Lobbyisten für das schließlich verabschiedete Gesetz über Kahlschläge am Baikalsee war. Bislang gelang es dank des Widerstands von Umweltschützern und der Öffentlichkeit immer wieder, Angriffe auf Naturschutzgebiete abzuwehren.

Diesmal sieht es jedoch ernster aus. Erstens trug die Wahrscheinlichkeit der Einführung neuer Vorschriften für Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz indirekt zur Verabschiedung des Gesetzes über die Kahlschlagabholzung am Baikalsee bei. Zweitens gingen alle bisherigen Versuche, Naturschutzgebiete für Bebauung und wirtschaftliche Erschließung freizugeben, von Föderationssubjekten oder einzelnen Abgeordneten aus. Nun wurde der Gesetzentwurf jedoch von der Regierung eingebracht.

Dennoch bestand die Hoffnung, die Naturschutzgebiete zu verteidigen oder zumindest die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern. So fand am 15. Januar in der Öffentlichen Kammer der Russischen Föderation die »vorläufigen Lesung« des Gesetzentwurfs statt. Während dieser Veranstaltung sprach der stellvertretende Leiter des Ministeriums für Naturressourcen und Ökologie der Russischen Föderation, Jewgeni Markow, über die Wichtigkeit der Genehmigung von Bauvorhaben »von staatlicher Bedeutung« in den Sonderschutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz. Seine Rede löste jedoch viele Fragen und sogar Kritik seitens der Anwesenden aus. So erklärte beispielsweise Amirchan Amirchanow, Berater des Leiters der Rosprirodnadsor (Russlands Umweltaufsichtsbehörde), dass das System der Naturschutzgebiete seinen Sinn verliere, wenn die Nutzungsregelungen auf solchen Flächen unkontrolliert geändert würden. Seinen Worten zufolge »verändern« die Gesetzesänderungen das Konzept des Schutzes von Naturgebieten. Und der stellvertretende Vorsitzende des Staatsduma-Ausschusses für Ökologie, Georgij Arapow, äußerte den Verdacht, dass der Gesetzentwurf den Interessen von »Privatpersonen« diene und nicht der »Sicherheit des Staates«.

Auch die Rechtsabteilung der Staatsduma verfasste Anfang Februar eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Die Juristen des Unterhauses wiesen darauf hin, dass nach den derzeitigen Formulierungen jedes Bauvorhaben oder Projekt unter die Kategorie Objekte von »föderaler Bedeutung« fallen könne, was ein hohes Risiko einer zu weit gefassten Auslegung der vorgeschlagenen Normen bedeute. Zudem widersprechen die eingebrachten Änderungen geltendem Recht: So verbietet beispielsweise Artikel 95 Absatz 7 des Landgesetzbuchs der Russischen Föderation ausdrücklich den Bau von Objekten in Naturschutzgebieten, die nicht mit den dort zulässigen Aktivitäten in Zusammenhang stehen. Der Gesetzentwurf steht auch im Widerspruch zum Bundesgesetz über Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz.

Fazit

Allerdings hatte der Gesetzentwurf über die Kahlschlagabholzung am Baikalsee von Anfang an heftige Kritik hervorgerufen und war für mehrere Jahre auf Eis gelegt worden. Selbst zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung im Staatsduma gab es noch Gegner solcher Änderungen, darunter auch Vertreter von »Einiges Russland«. Letztendlich wurden die Bestimmungen dennoch verabschiedet. Es ist äußerst wahrscheinlich, dass auch in der Angelegenheit des Gesetzentwurfs über die Bebauung von Naturschutzgebieten und den Abbau von Bodenschätzen in diesen Gebieten alles mit der Verabschiedung des Dokuments enden wird. Das wird zu irreversiblen Folgen für die Natur und die ökologische Situation in Russland und weltweit führen.


[1] OOPT (rus. osobo ochranjaemye prirodnye territorii) – Sonderschutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz sind Landflächen, Gewässer und sogar der Luftraum. über diesen Gebieten, die aufgrund ihres hohen wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen, kulturellen und ästhetischen Wertes unter Schutz stehen. Dabei können sich die Arten von Schutzgebieten unterscheiden. In Naturschutzgebieten beispielsweise gelten die strengsten Schutzvorschriften: In der Regel dürfen sie nur von Wissenschaftlern zu Forschungszwecken oder von Touristen besucht werden, und zwar meist auf festgelegten Routen und mit Genehmigung der Verwaltung. Nationalparks hingegen können von allen Interessierten besucht werden, allerdings nur an dafür vorgesehenen Orten. In Naturschutzgebieten ist es den indigenen Völkern hingegen gestattet, zu jagen und zu fischen, während andere sich dort erholen dürfen, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Nach Angaben aus dem Jahr 2021 gibt es in Russland etwa 11.900 Schutzgebiete, die 242 Millionen Hektar oder 14 % der Landesfläche einnehmen. Davon sind 107 Naturschutzgebiete, 68 Nationalparks, 62 föderale Wildschutzgebiete sowie mehr als 10.000 Naturdenkmäler. Naturschutzgebiete können von föderaler, regionaler oder lokaler Bedeutung sein.

Lesetipps / Bibliographie

  • Davydova, Angelina (11.02.2026): Environmental organisations under authoritarianism, Civil society forum, https://csf-ev.org/environmental-organisations-under-authoritarianism/.

  • Martow, Aleksej (09.01.2026): ‘Nothing is sacred for the authorities’, Russia is opening the forests around Lake Baikal to clearcutting. Environmentalists warn Meduza the damage could be irreversible, Meduza, https://meduza. io/en/feature/2026/01/09/nothing-is-sacred-for-the-authorities.

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