Straftaten von Teilnehmern der »Spezialoperation«
Seit 2023 sind akademische und publizistische Beiträge erschienen, die verschiedene Verhaltensszenarien für ehemalige Teilnehmer der sogenannten Spezialoperation (»spezialnaja wojennaja operazija«, »SWO«) nach ihrer Rückkehr aus dem Kampfgebiet zurück nach Russland beschreiben. Die wichtigsten Hypothesen lassen sich kurz bündeln zu einer Zunahme der Gewalt aufgrund von PTBS-Symptomen bei Menschen, die Kriegshandlungen erlebt haben.
Ohne die Tatsache zu leugnen, dass bei Veteranen vielfältige Störungen auftreten, ist es wichtig, die Besonderheiten der heutigen Veteranen zu verstehen. Erstens ist die Zahl der ehemaligen Teilnehmer der »SWO«, die in einem körperlichen Zustand zurückgekehrt sind, in dem sie eine Gefahr darstellen könnten, nicht besonders groß. Nach allgemeinen Schätzungen dürfte die Gesamtzahl der Rückkehrer im Bereich von 100.000 bis 200.000 Personen liegen (nach offiziellen Angaben sind es 167.000). Selbst wenn wir davon ausgehen, dass jeder Fünfte von ihnen innerhalb eines Jahres nach seiner Rückkehr eine Straftat begeht, würde dies die Gesamtzahl der offiziell registrierten Straftaten um 7–8 % erhöhen – also auf ein Niveau, das für den normalen Bürger nicht spürbar ist und in den Statistiken nach einzelnen Straftatbeständen kaum erfasst wird.
Unter Verwendung der in den Medien genannten Daten und ausgehend davon, dass Veteranen des Krieges gegen die Ukraine seit 2022 durchschnittlich etwa 60 Morde pro Jahr begehen, würde dies im Vergleich zur Gesamtzahl der Morde in Russland im Jahr 2019, also zu Friedenszeiten, lediglich einen Anstieg der Mordstatistik um etwa 0,8 % bedeuten. Wie in den Medien nicht selten angemerkt wird, leiden in erster Linie die Familien und Gemeinschaften, in die die Kriegsteilnehmer zurückkehren, und für die Betroffenen kann dies zu einem ernsthaften Problem werden; es handelt sich jedoch um Einzelfälle und nicht um statistisch signifikante Veränderungen für die breite Bevölkerung.
Zweitens gehören aufgrund der Organisation der Rekrutierung für die »SWO« die überwiegende Mehrheit der Veteranen ebenso wie die Rekruten zu marginalisierten Bevölkerungsgruppen (junge Männer aus ländlichen Gebieten, Strafgefangene, arme Stadtbewohner, die in der Regel unter Suchterkrankungen leiden). In all diesen Milieus weicht die Kriminalitätsrate im Allgemeinen und die Gewaltrate im Besonderen bereits um ein Vielfaches von den landesweiten Durchschnittswerten ab. Wenn Journalisten über eine größere Gewaltbereitschaft von Männern nach der Teilnahme an Kampfhandlungen schreiben, ist es wichtig, diese Gruppe nicht mit allen Männern zu vergleichen, sondern mit einer von weniger wohlhabenden Männern aus kleinen Ortschaften ohne gute Bildung im Alter von 20 bis 35 Jahren – dann ist die Quote fast gleich.
Entsprechend den in Medien verbreiteten Zahlen scheint es so zu sein, dass sich bei Veteranen eine 4- bis 6-mal höhere Wahrscheinlichkeit zeigt, einen Mord zu begehen, verglichen mit der Gesamtbevölkerung (5 Morde pro 100.000 Einwohner im Jahr 2019); in absoluten Zahlen sind dies jedoch immer noch keine sehr hohen Zahlen. Dementsprechend wird die Aggressivität der Rückkehrer in den oben genannten Milieus die bestehende nicht wesentlich übersteigen und somit für die Gesellschaft insgesamt nicht spürbar sein. Somit lässt sich die Hypothese, dass die zurückgekehrten Veteranen einen wesentlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben, nicht bestätigen und wird dies auch nicht tun, bis es zu einer massenhaften Rückkehr der Kriegsteilnehmer nach Beendigung der Kampfhandlungen kommt.
Polizei und Krieg
Kriegserfahrungen dürften das Verhalten der Polizei wesentlich beeinflussen, was empirisch bestätigt wird, unter anderem auch anhand russischer Daten. Es wird angenommen, dass Veteranen in die Strafverfolgungsbehörden eine größere Toleranz gegenüber Gewalt, eine geringere Kooperationsbereitschaft gegenüber der Bevölkerung sowie eine stärkere Militarisierung und Maskulinisierung der Polizeikultur einbringen sollten. Zwei Mechanismen für einen solchen Einfluss sind denkbar – durch die Teilnahme von Strafverfolgungsbeamten an Kampfhandlungen und durch die Rekrutierung von Veteranen. Weder das eine noch das andere findet in Russland statt. Die Praxis, reguläre Einheiten der Strafverfolgungsbehörden in aktuelle Kampfgebiete zu entsenden, existiert nicht (im Gegensatz zum Krieg in Tschetschenien), ebenso wie Fälle der Teilnahme an der »SWO« in individueller Eigenschaft von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden relativ selten sind (einige Zehntausend Menschen von über einer Million Mitarbeitern).
Was die Einstellung von Veteranen angeht, so erweist sich diese aufgrund der sozialen Herkunft der Veteranen der »SWO« sowie aufgrund der vor Beginn der Vollinvasion vergleichsweise recht hohen gesundheitlichen Anforderungen an die Rekruten als äußerst schwierig. Im Laufe des Krieges trat jedoch ein anderer Effekt ein: Neben der Fluktuation von Mitarbeitern, die von den Zahlungen für die »SWO« angezogen werden, hat die quasi-zwangsweise Unterzeichnung eines Vertrags über die Teilnahme an Kampfhandlungen durch relativ gefragte Soldaten und Unteroffiziere die Personalreserven der Polizei erheblich geschwächt, die traditionell 20 bis 30 Prozent aller nach Ableistung ihres Grundwehrdienstes demobilisierten Soldaten einstellte. Soweit man anhand von Stellenanzeigen für den Dienst in den Strafverfolgungsbehörden urteilen kann, ist eine Einstellung dieser demobilisierten Soldaten unmöglich geworden.
Somit haben die Kriegshandlungen zweifellos Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Strafverfolgungsbehörden gehabt, jedoch auf völlig unerwartete Weise. Und zwar durch eine drastische Senkung der Anforderungen an diejenigen, die in den Dienst der Polizei und ähnlicher Strukturen aufgenommen werden. Dies betrifft in erster Linie Bereiche wie die Ergebnisse psychologischer Tests, den Konsum von Alkohol und anderen Substanzen, Vorstrafen, intellektuelle Fähigkeiten und den Bildungsstand der Bewerber. Trotz der gesenkten Anforderungen ist das Niveau in all diesen Kategorien bzw. Bereichen für Veteranen jedoch nach wie vor zu hoch.
Militärangehörige als Opfer
Die dritte Rolle, die Soldaten aus Sicht der Strafjustiz einnehmen können (neben der des Täters oder des Strafverfolgers), ist die des Opfers. Zu Beginn der Vollinvasion wurde dieses Thema praktisch nicht berücksichtigt. Mit der Erhöhung der Zahlungen an Kriegsteilnehmer (in 2025 etwa 200.000 Rubel/2.000 Euro monatlich) oder an diejenigen, die lediglich einen Vertrag unterzeichnet haben (als Bonus von 400.000 bis 3–4 Mio. Rubel/4.000 bis 30.000–40.000 Euro je nach Art und Region im Verlauf der Jahre 2022–2025) hat diese Frage erheblich an Aktualität gewonnen. Derzeit nehmen verschiedene Formen von Betrug und Erpressung immer mehr zu, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Zahlungen stehen, die sowohl zu Lebzeiten als auch posthumen ausgezahlt werden.
Die niedrigste Schätzung für die Größe dieses Marktes liegt bei 3 Milliarden Euro, obwohl realistische Schätzungen das Zwei- bis Vierfache davon betragen. Dieses Volumen umfasst verschiedene Arten von Betrug im Zusammenhang mit allen Zahlungen an alle Soldaten und ihre nahen Angehörigen, von monatlichen Zahlungen bis hin zu Prämien für die Vertragsunterzeichnung sowie verschiedenen Sonderzahlungen, unter anderem im Todesfall, und bezieht sich auf den Zeitraum eines Jahres. Die häufigsten Formen sind die direkte Entziehung (mittels Drohungen oder Erpressung) des gesamten oder eines erheblichen Teils des erhaltenen Geldes, insbesondere an der Front, sowie die Auszahlung an Dritte, die keinen gesetzlichen Anspruch auf solche Zahlungen haben (fiktive Ehefrauen, Kinder usw.).
Die häufigste Form ist jedoch gewöhnlicher Betrug (Verkauf fiktiver oder mangelhafter Güter, systematische Preisüberhöhungen usw.) gegenüber ehemaligen oder aktiven Teilnehmern der »SWO« oder deren Familienangehörigen. Zur Veranschaulichung: Soldaten müssen z. B. oft ihre eigene Ausrüstung bezahlen, während ihre Familienangehörigen häufig Wohnraum erwerben oder Kredite abbezahlen. Diese Anfälligkeit für Betrug ist durchaus vorhersehbar, da es sich in der überwiegenden Mehrheit um Menschen handelt, die keine Erfahrung im Umgang mit und der Verwaltung von Geldmitteln haben, die über das durchschnittliche Monatsgehalt (etwa 300 Euro) hinausgehen, und die plötzlich Zugang zu wesentlich höheren Summen (etwa 20.000 Euro) erhalten haben. Da sie keine Vorstellung von den Preisen hochwertiger Güter haben, keine Kenntnisse über die Aufbewahrung von Geld, die Bankinfrastruktur sowie den Versicherungs- und Kreditmarkt besitzen, werden sie extrem häufig Opfer von Betrügern und wenden sich, wie andere Betrugsopfer auch, relativ selten an die Strafverfolgungsbehörden. Es ist klar, dass es hier nicht nur um Veteranen geht, sondern um alle, die an Kampfhandlungen beteiligt waren, sowie um deren Familienangehörige. Angesichts der Tatsache, dass Veteranen (oder ihre Angehörigen) bei Entlassung (oder im Todesfall) recht hohe Zusatzzahlungen erhalten, kann man davon ausgehen, dass 20 bis 35 % dieses Betrags auf das Einkommen der Veteranen entfallen.
Fazit
Somit ist Russland derzeit nicht oder kaum mit den Problemen der Kriminalität und der Strafjustiz konfrontiert, die häufig mit der Beteiligung des Staates an einem großen Krieg verbunden sind. Es ist jedoch möglich, dass es nach Beendigung der Kampfhandlungen und einer erheblichen Demobilisierung in Zukunft damit konfrontiert sein wird. Gleichzeitig hat die »SWO« mächtige Impulse für die Entwicklung des Betrugsmarktes gegeben und den Gesamtumsatz dieses Marktes erheblich gesteigert.