Einführung
Am 15. Oktober 2025 verabschiedete Präsident Wladimir Putin die neue Konzeption zur Migrationspolitik Russlands für den Zeitraum 2026 bis 2030. Zu den Zielen und Prioritäten der Konzeption werden genannt: verstärkte Kontrolle und Digitalisierung der Leistungen im Bereich der Migration; Übergang zu einer organisierten Anheuerung von Arbeitsmigrant:innen; Gewinnung von Landsleuten, Student:innen und ausländischen Fachkräften, die die russländischen geistigen und moralischen Werte teilen.
Zwischen der alten Konzeption zur Migrationspolitik für 2019 bis 2025 und dieser neuen für die Jahre 2026 bis 2030 gibt es nicht wenige grundlegende Unterschiede. Als eines der Ziele der Migrationspolitik für die Jahre 2026 bis 2030 wird »die Schaffung einer Migrationsituation« genannt, »die für die Lösung der Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Staates förderlich ist« und: »die Stärkung des Landes, der Lebensqualität der Bevölkerung, des Schutzes des nationalen Arbeitsmarktes, des interethnischen und interreligiösen Friedens und der Eintracht in der Gesellschaft Russlands, […] des Schutzes und der Wahrung der russischen Kultur, der russischen Sprache und des historischen und kulturellen Erbes der Völker [der Russischen Föderation«] (Abschnitt IV, Punkt 20 der Konzeption für 2026–2030).
Als weitere neue Aufgaben der Migrationspolitik 2026–2030 werden genannt: die Notwendigkeit, die bestehenden Migrationsvorschriften zu verschärfen (Arbeitgeber:innen werden verpflichtet, die Einstellung/Entlassung eines/r ausländischen Mitarbeiter:in innerhalb von drei Tagen zu melden); die Einführung von Beschränkungen für den Aufenthalt von nicht arbeitenden oder nicht lernenden Familienmitgliedern von Arbeitsmigrant:innen auf dem Gebiet der Russischen Föderation, wie auch Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitsmigrant:innen und deren Familienmitgliedern. Sämtliche der genannten Aufgaben – die Verschärfung der Regelungen zu den »Patenten« (einer Art lizensierter Arbeitsgenehmigung) und die verstärkte Kontrolle über die Migration spiegeln die verschiedenen Facetten der zu stärkenden Sicherheit des Staates wider.
Die bedeutsamste strukturelle Änderung besteht in der Umwandlung der »Hauptverwaltung für Migrationsfragen des Innenministeriums Russlands« in den »Dienst [des Innenministeriums Russlands] für Fragen der Staatsangehörigkeit und der Registrierung ausländischer Staatsangehöriger«. Letzterer könnte die Befugnis zu Einsatz- und Fahndungsmaßnahmen erhalten. Der Entwurf einer Verordnung des Innenministeriums über die Ausstattung dieses Gremiums mit sämtlichen Befugnissen zur Durchführung vollumfänglicher operativer und Fahndungsmaßnahmen, also Beobachtung, Observierung, Entnahme von Proben zum Abgleich und zur Identifizierung einer Person, ist bereits auf das föderale Internetportal zur Erörterung von Entwürfen normativer Rechtsakte gestellt worden.
Im Falle einer Verabschiedung würde der Staatsapparat folglich um eine Behörde erweitert, die mit weitreichenden operativen Befugnissen ausgestattet ist. Dazu gehören unter anderem Ermittlungen, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen sowie die Überwachung der Telekommunikation und Eingriffe in das Postgeheimnis. Derzeit verfügt im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums nur eine begrenzte Reihe von Abteilungen über die Berechtigung, operative und Fahndungsmaßnahmen durchzuführen: die Fahndungsstellen bei Strafsachen, die Abteilungen zur Bekämpfung des Drogenhandels, für Wirtschaftssicherheit und Korruptionsbekämpfung, für Extremismusbekämpfung; die Abteilungen für interne Sicherheit, die Abteilungen der Bahn-, Hafen- und Flughafenpolizei, das Nationale Zentralbüro von Interpol, wie auch eine Reihe spezialisierter Abteilung des zentralen Apparats des Innenministeriums.
Durch diese Richtlinie erfährt die Machtfülle des Innenministeriums eine erhebliche Ausweitung, insbesondere im Hinblick auf die staatliche Sicherheits- und Überwachungsarchitektur.
Und schließlich sind Migration und Migrant:innen nun nicht mehr ein Mechanismus zur »demographischen Entwicklung« Russlands (Abschnitt III der Konzeption 2019–2025). Die Frage des Zustroms von Migrant:innen zur Herstellung einer demografischen Balance wird in der neuen Konzeption überhaupt nicht mehr erwähnt. Die Bestimmungen zur Integration und Eingliederung von Ausländer:innen und deren Familienmitgliedern, die nach Russland kommen, finden sich in Unterpunkten entlegener Paragrafen des Dokuments wieder.
Entwicklung der Migration
Ausländer:innen, die in Russland leben und arbeiten, zeigen immer weniger Interesse an einem Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft. Dieser Trend setzte 2022 ein und erfuhr 2023 einen dramatischen Anstieg. Die Zahl der in Russland eingebürgerten Personen ist seitdem rückläufig (siehe Tabelle 2 auf S. x). Der Rückgang von Personen, die sich einbürgern lassen, und die abnehmende Attraktivität des russischen Passes sind direkt auf eine Reihe von Initiativen russischer Parlamentarier:innen zurückzuführen.
Der massenhafte Entzug der russischen Staatsbürgerschaft durch die Behörden, könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass rückwirkend alle männlichen Eingebürgerten, die ab einem Alter von 14 Jahren die russische Staatsbürgerschaft erhielten, verpflichtet sind, den Fahneneid zu leisten. Gemäß den Änderungen am Gesetz »Über die Staatsangehörigkeit«, die per Präsidialerlass Nr. 889 vom 22.11.2023 eingeführt wurden, erstreckt sich die Pflicht zum Fahneneid und zum Eintrag ins Wehrregister auf alle männlichen Personen, bei denen der Beschluss zur Erteilung der russischen Staatsbürgerschaft erging, bevor die Betreffenden volljährig wurden. Gemäß Punkt drei des Präsidialerlasses gelten diese Bestimmungen auch rückwirkend. Das bedeutete: Sämtliche männliche eingebürgerte Personen, die zwischen dem 1. September 2017 und dem 22. November 2023 die Staatsbürgerschaft erhielten, waren verpflichtet, bis zum 22. November 2024 den Fahneneid zu leisten. Andernfalls würde der Beschluss zur Erteilung der russischen Staatsbürgerschaft für nichtig erklärt und widerrufen. Polizeirazzien waren die Folge. Darüber hinaus erschien im Februar 2024 auf der Internetseite der Staatsduma ein Gesetzentwurf, der von Aleksej Shurawljow (LDPR) eingebracht wurde. In dem Entwurf wurde gefordert, das Alter der Wehrpflicht, das heute bis 30 reicht, für Eingebürgerte auf die Altersspanne von 18 bis 50 Jahren auszuweiten. Der Gesetzentwurf wurde bislang noch nicht verabschiedet.
Seit 2024 verabschiedete die russische Staatsduma insgesamt 230 neue oder revidierte Gesetze zur Regulierung der Migration. Ein großer Teil von ihnen betraf die Verschärfung von Strafen für die Planung oder Unterstützung einer nicht genehmigten Einreise nach Russland, die illegale Erwerbstätigkeit dort oder für entsprechende Verstöße. Aufgrund der Verschärfung der Migrationsvorschriften und der verstärkten Kontrolle in Russland stieg nach Angaben des russischen Innenministeriums im dritten Quartal 2025 die Zahl der ermittelten Verstöße gegen die Migrationsgesetze um 16,5 Prozent (auf insgesamt 871.700 Fälle). Es wurden Gesetzesverletzungen hinsichtlich der Einreisevorschriften und der Aufenthaltsbestimmungen in Russland (+29,6 %, 567.000 Fälle), der Aufenthaltsbestimmungen (+7 %, 121.500 Fälle), bei Vorgaben zur Erfüllung einer Erwerbstätigkeit auf Einzelhandelsmärkten (+17,3 %, 115 Fälle) und hinsichtlich der Fristen zum Erwerb eines »Arbeitspatents« (+11,6 %, 49.800 Fälle) unterbunden.
Digitale Nachverfolgung
Eine weitere Neuerung war 2025 der digitale Pass für Ausländer:innen oder Staatenlose und der Start der App »Migrant ID«. Die Idee für eine elektronische Identifizierung ausländischer Staatsangehöriger und deren Familienmitglieder, die sich zu langfristigen Zwecken in Russland aufhalten, seien es Arbeit, Ausbildung, Familienzusammenführung o.ä., hatte schon seit langem bestanden. 2024 hatten die Dumaabgeordneten Aleksej Netschajew und Wladislaw Dawankow die Idee von »Migrant ID« ins Spiel gebracht, nämlich als Gesetzentwurf in die Staatsduma.
Im Juni 2025 verkündete das Ministerium für digitale Entwicklung, Fernmeldewesen und Massenkommunikation den Beginn des Dienstes von »Migrant ID« in einer Testvariante in Moskau, der Moskauer Oblast, der Republik Tatarstan und der Region Krasnodar. So wurde das elektronische Programm »Migrant ID« gestartet, das ein digitales Profil des/der Nutzers/-in enthält. Das Ziel ist, Dokumente auf Papier zu ersetzen. Es stellt ein digitales Instrument dar, um den Status als Migrant:in, das Bestehen einer Arbeitslizenz, Rechtsverstöße und Vorstrafen eines ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen in Russland zu prüfen. Die Nutzung von »Migrant ID« erfordert eine einmalige Zahlung von 3.000 Rubeln (ca. 33 Euro). Die landesweite Einführung von »Migrant ID« ist für den 01.09.2026 vorgesehen.
»Migrant ID« wird Ausländer:innen und Staatenlosen Vorteile bei der Nutzung einer anderen App (»ruID«) verschaffen, etwa bei Anträgen für eine visafreie Einreise nach Russland oder die Möglichkeit, ein elektronisches Profil zur Nutzung der meisten elektronischen Dienstleistungen in Russland zu erstellen. »ruID« ist eine Anwendung zur digitalen Registrierung eines/r Ausländer:in, mit der ein individueller QR-Code für eine Einreise, Ausreise oder eine Anmeldung in Russland generiert werden kann. Ausländer:innen und Staatenlose können versuchen, sich auch ohne »Migrant ID« bei »ruID« zu registrieren. Dafür müssen alle biometrischen Daten, eine E-Mail-Adresse, eine Mobilfunknummer (auch eines nichtrussischen Mobilfunkanbieters wird akzeptiert), ein persönliches Foto und ein Scan des Personalausweises angegeben werden. Darüber hinaus muss eine längere Sprachnachricht hinterlassen und auf eine Bestätigung des Profils abgewartet werden.
Die beiden Apps sind nicht identisch. Sie haben jeweils ihre eigene Funktionalität. Zusammen jedoch verstärken sie Kontrollmechanismen des Staates im Bereich der Migration. Die Anwendungen sind über RuStore, Google Play, App Store erhältlich.
Darüber hinaus besteht aufgrund des Präsidialerlasses Nr. 467 vom 09.07.2025 »Über die staatliche Informationsressource ›Digitales Profil eines ausländischen Staatsangehörigen‹«, gewissermaßen ein elektronischer Pass, der biometrische Daten, die Daten über die Grenzübertritte, die Erwerbstätigkeit (Daten über die Arbeit in ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen werden dabei gesondert behandelt), Angaben zu Bankbewegungen des/r Betreffenden festhält, sowie zur Existenz oder das Fehlen einer obligatorischen oder freiwilligen Krankenversicherung, zu Informationen über Immobilienbesitz, das Beherrschen der russischen Sprache und Rechtsverstöße enthält. All diese Daten werden in einer einzigen staatlichen Datenbank zusammengeführt, deren Server auf dem Territorium Russlands betrieben werden. Diese Datenbank ist derzeit noch im Testbetrieb, soll aber bis zum 30. Juni 2026 vollumfänglich gestartet werden.
Das Innenministerium der Russischen Föderation ist der Auftraggeber, Betreiber und Besitzer aller gesammelten Daten, die im Rahmen der App »Migrant ID« als auch des elektronischen Passes von ausländischen Bürger:innen und staatenlosen Personen gesammelt werden, die nach Russland ein- oder ausreisen. Mit der neuen, sich im Aufbau befindenden Struktur des »Dienstes [des Innenministeriums Russlands] für Fragen der Staatsangehörigkeit und der Registrierung ausländischer Staatsangehöriger« wird es ein zusätzliches, breites Ermittlungspotenzial erhalten, um die Strafverfolgung gegen Migrant:innen zu verstärken.
Das Ausmaß, in dem in Russland staatliche und später auch Migrationsdienste digitalisiert wurden, ist hoch. Der breite Einsatz digitaler Technologien in vielen Bereichen der Verwaltung hat zu einer steigenden Nachfrage nach derartigen Diensten auch für den Bereich der Migration geführt. Nach Angaben des Innenministeriums ist die Anzahl der Dienste, die von den zuständigen Behörden im Bereich der Migration angeboten werden, 2025 um 104 Prozent gestiegen. Dazu gehören: Registrierung und Abmeldung am Aufenthaltsort (+50,2 %), Abwicklung der Registrierung als Migrant:in für Ausländer:innen und Staatenlose (+135,7 %) sowie Bereitstellung von Informationen (+89,9 %).
Neue Ansätze zur Regulierung der Arbeitsmigration
Um die gegenwärtige Transformation der russischen Migrationspolitik nachvollziehen zu können, ist ein Rückblick auf die Entwicklung des bestehenden Systems erforderlich. Im Jahr 2010 führte Russland schrittweise das heutige Modell der sogenannten Arbeitspatente ein. Dieses war insbesondere für visafrei einreisende Staatsbürger:innen von Staaten des postsowjetischen Raums vorgesehen, darunter Tadschikistan, Usbekistan, Moldau und Ukraine. Dieses System ermöglichte es Arbeitsmigrant:innen, durch den Kauf eines Patents eine legale Beschäftigung aufzunehmen und gleichzeitig im Voraus ihre Steuerpflicht in Form einer monatlichen fixen Zahlung zu erfüllen.
Im Laufe des Jahres 2025 meldeten sich in Russland Politiker:innen und Meinungsführer:innen zu Wort und forderten eine Revision des Patentsystems. Das erfolgte ungeachtet des Umstands, dass das Patentsystem in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich eine Legalisierung des Aufenthalts von Migrant:innen gewährleistet und in allen Regionen für stabile Einnahmen gesorgt hatte.
In vielen Regionen Russlands füllten die Vorauszahlungen von Migrant:innen aufgrund der Patente zu einem beträchtlichen Teil die regionalen Haushalte (in Moskau, der Moskauer Oblast, St. Petersburg, Tatarstan und einer Reihe anderer Regionen; siehe Tabelle 2 auf S. xx). 2023 betrugen die Einnahmen durch den Erwerb von Patenten durch Migrant:innen über 100 Milliarden Rubel (ca. 1,1 Mrd. Euro), was gegenüber 2022 einer Zunahme um 15 Prozent entsprach. 2024 stiegen diese Einnahmen der Regionen auf 123 Milliarden Rubel (ca. 1,4 Mrd. Euro), eine Steigerung um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bedenkt man, dass 2025 die Zahl der Arbeitsmigrant:innen, die aufgrund eines Patents tätig waren, auf bis zu 2,3 Millionen zugenommen hatte (185.000 mehr als im Vorjahr), dürften diese Einnahmen der regionalen Haushalte in Russland ganz beträchtlich gestiegen sein.
Das Patentmodell für Migrant:innen war und bleibt für Russland eine Goldader. Es verwundert da wenig, dass gerade dieses Modell zur Regulierung der Migration als ein Vorbild für Steuertransparenz und zur Regulierung der Einkommen der Migrant:innen auch von anderen Ländern übernommen wurde, etwa von Kasachstan. Patente für Arbeitsmigrant:innen, die für Privatpersonen arbeiten, wurden in Russland 2010 eingeführt. 2013 wurde der Entwurf eines ähnlichen Gesetzes in das Parlament Kasachstans eingebracht. Das Patentsystem für Arbeitsmigrant:innen funktioniert in Kasachstan seit 2014.
Die Ansätze zur Regulierung der Migrationsbewegungen mit Hilfe von Patenten werden derzeit revidiert. Das russische Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, durch den Arbeitsmigrant:innen verpflichtet würden, ein zusätzliches Patent zu erwerben und zu bezahlen, sobald ein bei ihnen lebendes Kind die Volljährigkeit erreicht, oder dieses muss Russland verlassen. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass Arbeitsmigrant:innen, die aufgrund eines Patents erwerbstätig sind, verpflichtet sind, eine erhöhte Einkommensteuerlast für jedes minderjährige Kind zu tragen haben.
Bereits 2023 hatte der Dumaabgeordnete Sergej Mironow von der Partei »Gerechtes Russland« vorgeschlagen, dass Arbeitsmigranten anstelle des Kaufs eines Patents die Einkommensteuer auf allgemeiner Grundlage entrichten müssten, nämlich zu einem Steuersatz von 13 Prozent bei Einkommen bis 2,4 Millionen Rubel (etwa 24.000 Euro) im Jahr und von 15 bis 20 Prozent bei Einkommen über 2,4 Millionen Rubel. Das schreibt Paragraf 217 des russischen Steuergesetzbuches für Bürger:innen der Russischen Föderation vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass durch eine Abschaffung des Patentsystems und der Einführung der Mehrwertsteuer für Arbeitsmigrant:innen die Summe der gezahlten Steuern größer ausfällt als die der festgelegten Vorauszahlungen für die Patente.
Die Einführung des Patentsystems im Jahr 2010 war durch das Bestreben des russischen Staates bedingt, die Einkommen der Migrant:innen »aus dem Schatten zu holen«, wobei die regionalen Haushalte durch die festgelegten Zahlungen für die Patente gestärkt werden. Eine Abschaffung des Patentsystems zugunsten einer direkten Besteuerung von Migrant:innen würde die Einnahmen der regionalen Haushalte auf den föderalen verlagern.
Arbeitsmigration mit Rückkehr als Modell der Zukunft
Russland geht zu einem Migrationsmodell mit Rückkehr, also einer Pendelmigration über. Dieser Ansatz war bereits von Maksim Reschetnikow, dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung zu Sprache gebracht worden: »[…unser] Prinzip [besteht darin]: du kommst, du arbeitest, du fährst wieder. Russland braucht die Familien der Migranten nicht […]«. Die Regeln der Migrationspolitik werden komplizierter gemacht und verschärft werden, weil Migration weiterhin eine einträgliche Quelle für die russischen Budgets darstellt. Bereits jetzt erfolgt eine intensive Diskussion und eine Überarbeitung der Ansätze zur Besteuerung und der Regulierung der Erwerbstätigkeit von Migrant:innen.
Das Finanzministerium machte den Vorstoß, die Pflicht zum Kauf von Patenten auf sämtliche ausländischen Staatsbürger:innen auszuweiten, auch auf jene, die ohne eine gesonderte Arbeitserlaubnis oder ein Patent gleichwohl auf rechtmäßiger Grundlage in Russland arbeiten, zum Beispiel auf ausländische Student:innen, Geflüchtete und Flüchtende mit Duldungsstatus. Das russische Innenministerium hat ein Experiment zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aus Ländern des ferneren Auslands geplant. Das Projekt soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 stattfinden und erfordert entsprechende Änderungen bei steuer- und arbeitsrechtlichen Verordnungen.
2024 änderte sich die Arbeitsmigration in Russland nur wenig. Die wichtigsten Herkunftsländer der Arbeitsmigrant:innen waren Usbekistan (23,3 %), Tadschikistan (16,7 %), Kirgisistan (10,4 %) und Belarus (9,5 %). Gleichzeitig war eine zunehmende Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aus Staaten des entfernteren Auslands zu beobachten, unter anderem aus der Volksrepublik China, Indien und Bangladesch. Hier wird eine Tendenz zur Diversifizierung der Herkunftsländer der Migrant:innen deutlich – eine Antwort auf den Arbeitskräftemangel auf dem russischen Arbeitsmarkt.
Verbote für bestimmte Arten der Erwerbstätigkeit von Migrant:innen
Seit 2023/24 haben die Subjekte der Russischen Föderation die Vorschriften für die Anstellung von Migrant:innen verschärft. Es bestehen derzeit in 49 Regionen Russlands Verbote für Migrant:innen, in bestimmten Bereichen zu arbeiten. In der Oblast Sachalin wurde Migrant:innen ab dem 1. Januar 2025 in 24 Wirtschaftsbereichen verboten, zu arbeiten. Das betraf unter anderem die Brotproduktion, den Lebensmitteleinzelhandel, Essenslieferungen, Wachdienste, das Bildungswesen, Transportwesen, und auch die Tätigkeit als Taxifahre:in. Verbote gab es auch für eine Arbeit in vorschulischen Einrichtungen und Grundschulen sowie in der Kindertagespflege. In der Oblast Wolgograd wurde ausländischen Staatsbürger:innen verboten, jedweder Erwerbstätigkeit in den Bereichen Medizin und Bildung nachzugehen oder als Kurier:innen zu arbeiten. In der Region Primorje und der Oblast Irkutsk können Migrant:innen nicht als Fremdenführer:innen arbeiten. In Tatarstan ist geplant, für Migrant:innen ein Verbot einzuführen, als Tierärzt:in oder als Reparaturfachkräfte für Haushalts- und Computertechnik oder als Finanz- oder Versicherungsagenten tätig zu sein. Im August 2025 verlängerte die Regierung der Region Chabarowsk das Verbot für Migrant:innen, in der Hauswirtschaft, oder in Dienstleistungsunternehmen für die Elektro-, Gas- und Wasserversorgung wie auch im öffentlichen Nahverkehr oder als Taxifahrer:in zu arbeiten. In St. Petersburg ist es Arbeitsmigrant:innen mit einem Patent untersagt, als Taxifahrer:in oder Kurier:in zu arbeiten. Die Moskauer Oblast erlässt Verbote in Bereichen wie Gastronomie, Handel, und soziale Dienste.
Wenn das Verbot von Erwerbstätigkeit für Migrant:innen, etwa beim Transport von Gefahrengütern, bei Kammerjägerdiensten in Gebäuden oder Industrieanlagen, oder aber bei der Reparatur kommunaler Anlagen, noch als Bestreben verstanden werden kann, angesichts des Krieges die Sicherheit und das Funktionieren der Infrastruktur des Landes abzusichern, so sind Verbote für Dienste in der vorschulischen Bildung, bei der Entrichtung von Hochzeiten und Jubiläumsfeiern, deren musikalischer Begleitung, oder der Erbringung von Bestattungsdiensten vollkommen unverständlich:
Fazit
Die gegenwärtige Migrationspolitik Russlands durchläuft einen fundamentalen Paradigmenwechsel. Die Veränderungen in der Besteuerung und Regulierung der Erwerbstätigkeit von Migrant:innen verdeutlichen einen grundlegenden Wandel in der heutigen russischen Politik: Die Sicherung und Verteilung der Einnahmen des föderalen Haushalts gewinnt zunehmend an Bedeutung gegenüber der Stabilität und Finanzierung regionaler Haushalte. Demzufolge dürfte das bisherige Migrationsmodell Russlands in naher Zukunft neu gestaltet werden. Anstelle eines »Patent«-basierten und vergleichsweise liberalen Steuerungssystems entwickelt sich Russland hin zu einer stärker technokratisch geprägten Kontrolle der Migrationsbewegungen.
Während in der Vergangenheit ökonomische Vorteile wie das erfolgreiche Patentsystem im Vordergrund standen, wird die Migration nun fast ausschließlich durch das Prisma der nationalen Sicherheit betrachtet. Ausländische Staatsbürger:innen werden innerhalb der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zunehmend als latentes Sicherheitsrisiko eingestuft. Durch neue Gesetzesinitiativen und die Digitalisierung der Überwachung findet eine massive Zentralisierung von Machtbefugnissen im russischen Innenministerium statt. Diese Verschärfung zielt auf eine tiefgreifende Kontrolle der Lebensbereiche von Migrant:innen und deren Familienangehörigen ab und festigt die Rolle des Innenministeriums als zentrale für die nationale Sicherheit zuständige Behörde.
Übersetzung aus dem Russischen: Hartmut Schröder