Dokumentation Von Otto Luchterhandt
Das Gesetz stellt sich wie sein Vorgänger demonstrativ in den Dienst des Schutzes der vom Terrorismus gefährdeten Menschen, ihrer Sicherheit, ihrer Rechte und Freiheiten und bekennt sich darüber hinaus erstmals zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Antiterrormaßnahmen. Indes haben die Einsätze zur Geiselbefreiung in den spektakulärsten Fällen, also des ‚Nord-Ost‘-Th eaters und der Schule von Beslan, die völlige Missachtung gerade dieses Prinzips und Kernelements von Rechtsstaatlichkeit vor aller Welt demonstriert. Nicht hierauf legt das Gesetz wirklich einen neuen Akzent, sondern auf zwei andere, neue Hauptprinzipien des Antiterrorkampfes, nämlich das Verbot, Terroristen „politische Zugeständnisse“ zu machen, und das Gebot, u. a. mit „gesellschaftlichen und religiösen Vereinigungen zusammenzuarbeiten“ (Art. (…)
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