Die ukrainische Bevölkerung zum Donbass-Konflikt

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Kommentar

Trennlinien in der Ostukraine

Von Heiko Pleines
Zur Beilegung eines gewaltsamen Konfliktes müssen zuerst die Konfliktparteien getrennt und durch eine neutrale Instanz an der Wiederaufnahme von Gewalt gehindert werden. Dieser Logik folgen auch die in Minsk von der Ukraine, Russland und den Separatisten unter Vermittlung der OSZE geschlossenen Vereinbarungen vom September 2014 (Minsk 1) und Februar 2015 (Minsk 2).
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