Korruptionsbekämpfung auf Ukrainisch: Neue Elemente

Von Jewgenij Zacharow (Charkiwer Organisation für Menschenrechte, Charkiw)

Zusammenfassung
Korruption wird als das Problem in der Ukraine schlechthin angesehen, gleichauf mit der Annexion der Krim und dem militärischen Konflikt im Osten des Landes. Nichtsdestotrotz scheint auf den ersten Blick alles beim Alten. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings ein weniger simples und trübes, sondern eher mosaikhaftes Bild von Reformen und Widerstand korrupter Netzwerke. Der vorliegende Beitrag gibt deshalb einen Überblick über Fortschritte und Rückschläge der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine.

Einleitung

Nach wie vor dominiert in der öffentlichen Meinung in der Ukraine die Position, dass so viele in Korruption involvierte Menschen wie möglich hinter Gitter gebracht werden müssen. Jede Aufdeckung von Korruption erhält allgemeinen Applaus, gleichzeitig blüht die massenhafte Korruption: Oligarchen haben ihre Vertreter in der Regierung, um Steuerzahlungen zu vermeiden; öffentliche Gelder werden in korrupten Vergabeverfahren gewaschen; staatliche Monopolbetriebe lassen Gelder und Sachwerte über Tochterfirmen verschwinden; die Ablehnung von Korruptionsermittlungen wächst; die Polizei bietet kriminellen Geschäften »Schutz«; Arbeitsplätze können käuflich erworben werden; und die Höhe der Bestechungsgelder steigt weiter …

Es gibt aber auch Beispiele für Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung: Das Justizministerium hat die meisten seiner Register geöffnet, die Eigentumsregister sind nun frei zugänglich. So können Einnahmen und Ausgaben der Behörden verglichen werden, und genau das wird die neugeschaffene Nationale Agentur zur Korruptionsprävention systematisch tun. Es wurde ein elektronisches System zur Abgabe der Steuererklärung eingeführt, das die Entlassung von Offiziellen nach sich zog, die seine Anwendung verweigerten. Ein Gesetz über die staatliche Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen wurde verabschiedet, das die politische Korruption zurückdrängen soll. Ein weiteres Gesetz beauftragt die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention, kriminell erwirtschaftete Vermögen aufzuspüren, zu erfassen und zu konfiszieren; es wurde mit der Schaffung einer neuen Agentur begonnen, die diese kriminell erworbenen Vermögen an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückführen soll. Außerdem wurde ein Gesetz zum Staatlichen Ermittlungsbüro erlassen. Antikorruptionsstellen haben ihre Arbeit aufgenommen und das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) kann erste Ergebnisse vorweisen. Es gibt mittlerweile eine spezielle Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung und den dem Präsidenten unterstellten Nationalrat zur Korruptionsbekämpfung. Die Zahl der wegen Korruptionsvergehen verfolgten Beamten ist deutlich angestiegen.

Derweil versucht das kleptokratische System, die aktuelle Situation zur persönlichen Bereicherung aufrechtzuerhalten, registriert die Bedrohung seiner Existenz und widersetzt sich ihr mit verschiedenen Mitteln. Diese Prozesse sollen hier überblickshaft dargestellt werden.

Der Nationalrat zur Korruptionsbekämpfung

Der dem Präsidenten der Ukraine unterstellte Nationalrat zur Korruptionsbekämpfung ist ein Beratungsorgan bezüglich der Definition, Aktualisierung und Verbesserung von Strategien der Korruptionsbekämpfung. Seine konstituierende Sitzung fand am 8. Oktober 2015 statt – auf Grundlage eines bereits ein Jahr vorher unterzeichneten Erlasses des Präsidenten. Der Auswahlprozess für die Mitglieder des Rates dauerte ein Jahr. Den Vorsitz übernahm der Parlamentsabgeordnete Mustafa Dschemiljew, ein sehr angesehener Sowjetdissident und Vertreter der Krimtataren. Unter den 22 Mitgliedern des Nationalrats sind zwei Stellvertretende Vorsitzende der Präsidialverwaltung, außerdem Parlamentarier, Regierungsagehörige, Vertreter der Polizei, Experten, Wissenschaftler und Bürgerrechtsaktivisten. Anzumerken ist, dass das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) nicht im Rat vertreten ist, die Generalstaatsanwaltschaft durch den Ersten Stellvertetenden Generalstaatsanwalt jedoch schon.

Der Rat tagt alle drei Monate. Präsident Petro Poroschenko hat bisher an drei Sitzungen teilgenommen. Auf der ersten Sitzung erklärte er, er erwarte »Vorschläge zur Bestimmung, Aktualisierung und Verbesserung der Antikorruptionsstrategie und zur Prävention und Bekämpfung der Korruption in der Ukraine«. In der Folgezeit wurde deutlich, dass der Präsident vom Parlament eine schnelle Annahme des Gesetzes zur Schaffung einer Staatlichen Untersuchungsbehördee für Korruptionsfälle erwartete; vom Innenministerium erwartete er eine schnelle Besetzung dieser Stelle mit Personen aus der Führungsebene der Nationalpolizei; von der Staatsanwaltschaft die Besetzung der Antikorruptionsposten im Oktober 2015; vom Nationalen Antikorruptionsbüro bereits nach einem Monat konkrete Fälle. Gleichzeitig erwartete er vom Parlament allerdings die schnelle Annahme eines Gesetzes, das beim Vorwurf von Korruptionsvergehen die Möglichkeit abschafft, auf Kaution freizukommen – was ein Verstoß gegen Artikel 5 der Europäischen Konvention ist. Die fehlende Freilassung auf Kaution zwingt die Richter, alle Angeklagten, denen Korruptionsvergehen vorgeworfen werden, in Untersuchungshaft zu nehmen. Letztlich wurde die Möglichkeit der Freilassung auf Kaution tatsächlich abgeschafft.

Auf Kritik von Experten und Bürgerrechtsaktivisten wurde mit Ablehnung und Irritation reagiert. Es sagt einiges aus, dass es von Seiten des Präsidenten nur über die erste Sitzung einen Bericht gibt. Man hat den Eindruck, dass der Nationalrat für die Korruptionsbekämpfung im Augenblick wenig Bedeutung hat.

Die Gründung des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU)

Das NABU ist ein Strafverfolgungsorgan, das bevollmächtigt und beauftragt ist, Korruptionsvergehen staatlicher Organe – vor allem unter Staatsangestellten im gehobenen und höheren Dienst – aufzudecken, zu untersuchen, zu verhindern und zu beenden.

Am 16. April 2015 ernannte Präsident Poroschenko nach einer öffentlichen Ausschreibung den 35-jährigen Rechtsanwalt Artem Sytnyk zum Direktor des NABU, der von 2001 bis 2011 als Ermittler für die Staatsanwaltschaft gearbeitet hat. Am gleichen Tag unterschrieb der Präsident den Erlass zur Gründung des NABU. Der Auswahlprozess wurde in der Ukraine-Analyse Nr. 153 beschrieben.

Das NABU wurde von Grund auf neu geschaffen. Am 14. Mai 2015 entschied die Regierung, ihm renovierte Räumlichkeiten von 7.000 Quadratmetern Fläche zur Verfügung zu stellen. Am 6. Juni 2015 formierte sich ein an den NABU angegliederter Öffentlicher Aufsichtsrat und das Bewerbungsverfahren für die Mitarbeiterstellen lief an. Am 15. September 2015 legten die ersten 25 NABU-Ermittler ihren Amtseid ab. Am 1. Oktober nahmen 70 Ermittler ihre Arbeit auf, die jedoch in den ersten zwei Monaten nur begrenzt tätig werden konnten, da die spezielle Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung noch fehlte, ohne die das NABU seine Funktionen nicht ausüben kann. Der Direktor dieser Staatsanwaltschaft, Nazar Cholodnitzki, wurde am 30. November 2015 ernannt und schon am 4. Dezember reichten NABU-Ermittler beim Gemeinsamen Ermittlungsverfahrensregister die ersten vier Strafverfahren ein. Bis Anfang Januar 2016 hatten sie bereits über zwanzig Verfahren eingeleitet, eines davon gegen den Obersten Militärstaatsanwalt der Militäroperation im Donbass, Kostantin Kulyk, der den Ursprung des Geldes nicht erklären konnte, mit dem er und einige nahe Verwandte 2014 und 2015 mehrere Luxuswohnungen und -autos gekauft hatten. Anfang Februar ermittelte das NABU bereits in 50 Verfahren mit einem Schadenswert von umgerechnet etwa 35 Mio. Euro.

Von Anfang an wurde das NABU dafür kritisiert, wie langsam es ins Leben gerufen wurde. Eine sorgfältige Auswahl all seiner Mitarbeiter über ein Bewerbungsverfahren unter Beteiligung eines Öffentlichen Aufsichtsrats ist aber das beste Auswahlverfahren, und es nimmt Zeit in Anspruch. Es gibt in der Ukraine keine kompliziertere Bewerbung als die für das NABU. Die Kandidaten durchlaufen Tests zur ihrer Kenntnis der Rechtslage und zu allgemeinen Kompetenzen, und nur wer in beiden Bereichen gute Ergebnisse hat, wird zum Interview eingeladen. Im Interview befragen Mitglieder der Bewerbungskommission, die im NABU arbeiten, die Kandidaten zu ihrer beruflichen Arbeit, Mitglieder des Öffentlichen Aufsichtsrats kontrollieren ihre Biographien und Einkommensteuererklärungen. Alle Kandidaten, die zum Gespräch eingeladen wurden, durchliefen außerdem einen Lügendetektortest und eine weitere spezielle Überprüfung. Dieses anspruchsvolle Verfahren ist vielleicht der Grund dafür, dass viele junge Menschen zwischen 23 und 25 Jahren im NABU arbeiten.

27.000 Kandidaten haben sich im Rahmen des NABU-Auswahlverfahrens beworben, dennoch fand sich nur eine kleine Anzahl qualifizierter Leute, die das kleptokratische System nicht hatte korrumpieren können. Ein Großteil der Kandidaten schied mit schlechten Noten in der Testphase aus. So sollten beim zweiten Auswahlverfahren hundert Ermittler rekrutiert werden, es konnten jedoch nur 60 angenommen werden. Daher waren zum 11. September 2016 von den 700 geplanten Mitarbeitern (der Obergrenze für den NABU) erst 517 eingestellt, 201 davon Ermittler. Die regionalen Zweigstellen des NABU in Lwiw, Odessa und Charkiw wurden bis dato nicht gegründet. Jede dieser Zweigstellen soll 25 Mitarbeiter haben, jeweils 17 davon Ermittler. Der Leiter der Zweigstellen in Lwiw wurde bereits ernannt, es ist der 33-jährige Rechtsanwalt Taras Lopuschanski, der drei höhere Abschlüsse besitzt und zuvor noch kein öffentliches Amt bekleidet hat. Die Bewerbungsverfahren für die Leiter in Charkiw und Odessa laufen noch.

Strafverfahren durch das NABU

Innerhalb des Zentralbüros des NABU gibt es 17 eigenständige Unterabteilungen. Die größte NABU-Einheit ist die Ermittlungseinheit für Strafverfahren. Sie hat ihre Arbeit im Januar 2016 aufgenommen. Für jeden Einzelfall wird eine Gruppe aus ehemaligen Einsatzoffizieren und Ermittlern gebildet. Das löst das Problem, dass bei ermittlerischen Tätigkeiten stets beide Funktionen kombiniert zum Einsatz kommen müssen. Es gibt jedoch bislang keine Gesetzgebung in Bezug auf die Ermittler, und professionelle Schulungen wurden noch nicht durchgeführt.

Bis zum 11. September 2016 haben NABU-Ermittler 206 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 102 Anzeigen gegen verdächtige Personen wurden erstattet. Gegen 33 Personen wurde bereits Anklage erhoben und 31 Fälle gingen ans Gericht. Weitere 40 Fälle standen kurz vor der Anklageerhebung vor Gericht. Fünf Gerichtsurteile über NABU-Fälle sind bereits gefällt worden.

Die ersten durch Korruption erworbenen Gelder – insgesamt umgerechnet etwa 1,5 Mio. Euro – wurden der Staatskasse infolge der Ermittlungen bereits zurückgegeben. In einem Fall wurden von Mitarbeitern der Staatlichen Getreidegesellschaft umgerechnet 350.000 Euro freiwillig zurückgezahlt, in einem anderen wurden von Mitarbeitern des regionalen Energieunternehmens in Zaporizhya gut 1 Mio. Euro gezahlt, nachdem gegen den ehemaligen Parlamentsabgeordneten Dmitri Krjutschkow Anklage erhoben worden war. Weitere 350.000 Euro stehen in diesem Fall noch zur Rückzahlung aus, nachdem fünf Klagen akzeptiert und die entsprechenden Anweisungen erteilt worden sind. Die Gerichtsurteile sollten in näherer Zukunft umgesetzt werden. Zudem wurde eine beträchtliche Menge an Geld und Sachwerten von Personen, gegen die Ermittlungsverfahren laufen, auf Antrag des NABU eingefroren. Wann diese Werte die Staatskassen erreichen, hängt davon ab, wann die Gerichte die entsprechenden Fälle abschließen.

Leider werden die Prozesse von den Gerichten verschleppt und es entsteht der Eindruck, dass das manchmal mit Absicht geschieht. Es wäre daher sinnvoll, spezielle Antikorruptionsgerichte unter Beteiligung ausländischer Experten einzuführen. Diese Idee wird von der EU unterstützt, wie der EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik, Johannes Hahn, erklärte. Er versprach außerdem Hilfe bei der Schaffung der entsprechenden Gesetzgebung und der Auswahl der Richter. Auch in einem weiteren Punkt stellte die EU Unterstützung für NABU und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Aussicht, nämlich beim direkten Abhören von Telefonen (nicht über den SBU, den Geheimdienst der Ukraine). Das soll den Informationsfluss sichern, wenn das NABU etwa in Korruptionsfällen ermittelt, in die der Geheimdienst verstrickt ist. Dafür muss das Parlament aber noch den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschieden.

Kontrollen durch das NABU

Die Abteilung für Analyse und Informationsdienste des NABU arbeitet eng mit den Ermittlern zusammen. 30 Mitarbeiter kontrollieren die Richtigkeit der Einkommensteuererklärungen. Sie wurden von britischen Finanzermittlern aus den Bereichen Korruption und Geldwäsche geschult.

Die Steuererklärungen von über 1.000 Richtern wurden bereits kontrolliert. Durch Zugang zu den Registern für Immobilien- und Grundbesitz, Fahrzeuge und durch den Zugang zum Vollmachtenregister und zu anderen Registern konnten sie feststellen, dass etwa 30 Prozent der Steuererklärungen der Richter falsche Angaben enthalten. Diesen Richtern wurde die Eignung nicht mehr bescheinigt und sie wurden in ihren Ämtern nicht bestätigt. Das am 1. September 2016 eingeführte elektronische Steuererklärungssystem hat die Überprüfung der Steuererklärungen erheblich vereinfacht.

Als bestes Beispiel für den Paradigmenwechsel in der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine gilt der viel beachtete NABU-Fall, anhand dessen die Methoden des Erdgas-Unternehmens UkrGasVydobuvannya zur Unterschlagung staatlicher Gelder aufgedeckt wurden. Der Parlamentsabgeordnete Oleksandr Onyschtschenko wird verdächtigt, in die Vorgänge involviert zu sein. Dem NABU gelang es innerhalb kurzer Zeit, zwölf Verdächtige festzunehmen, von denen fünf ausgesagt und einer Zusammenarbeit mit den Ermittlern zugestimmt haben. Die Verhaftung des Hauptverdächtigen erwies sich jedoch als unüberwindbare Hürde. Onyschtschenko blockierte zweimal eine Parlamentsentscheidung zur Aufhebung seiner Immunität, und als er einsehen musste, dass die Entscheidung beim dritten Mal durchkommen würde, floh er aus dem Land. Derzeit hat er in Großbritannien politisches Asyl beantragt. Im Oktober muss Interpol bekanntgeben, ob er auf die internationale Fahndungsliste gesetzt wird oder nicht.

Ein weiterer NABU-Fall, der für viel öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt hat, ist die Dokumentation einer Bestechungssumme von 150.000 US-Dollar, die der berüchtigte Kiewer Richter Mykola Claus angenommen hat. Auch er benutzte allerdings seine Immunität um zu fliehen, in diesem Fall auf die Krim.

Es mussten aber auch viele hochrangige Staatsvertreter Ermittlern und Gerichten wegen ihrer Korruptionsvergehen Rede und Antwort stehen.

Behinderung des NABU

Durch die Existenz des NABU verlor die Staatsanwaltschaft das Monopol auf die Verfolgung von durch Staatsbedienstete begangene Straftaten, unter ihnen auch die sensible Frage der Verfolgung von Straftaten, die von Staatsanwälten begangen wurden. Als die Generalstaatsanwaltschaft die kompromisslose Haltung und den Erfolg des NABU realisierte, gab es dort erhebliche Besorgnis. Diese übertrug sich auf andere Zentren der Macht, die ebenfalls beunruhigt waren von der Unabhängigkeit der neuen Stelle, mit der sie sich nicht »arrangieren« konnten. Hauptsächlich konnte diese Dynamik in den Medien beobachtet werden, wo es jedes Mal, wenn bestimmte Ermittlungen erfolgversprechend wurden, Versuche gab, das NABU und seine Führungsriege über lancierte Artikel und verleumderische Reportagen zu diskreditieren.

Es hat auch Versuche gegeben, die Arbeit des NABU direkt zu behindern. Die Generalstaatsanwaltschaft hätte das NABU lahmgelegt, hätte sie alle alten Korruptionsfälle – insgesamt 25.000 – an das NABU übergeben. Das Parlament verabschiedete dann jedoch Änderungen der Strafprozessordnung, nach denen das NABU nur zu Korruptionsfällen ermitteln darf, die nach seiner Gründung stattgefunden haben. Bereits vorher eingeleitete Ermittlungen sollen von den staatsanwaltlichen Ermittlern bis zum Beginn des Gerichtsprozesses weiterbetrieben werden. Um die Bearbeitung neuer Fälle durch das NABU zu erschweren, versucht die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem noch immer, Fälle an das NABU weiterzureichen, bei denen es nicht um Korruption geht, etwa den des ehemaligen Stellvertretenden Staatsanwalts Rinat Kuzmin und den des staatsanwaltlichen Ermittlers Serhij Woltschenko.

Ein weiteres Mittel zur Behinderung der Arbeit des NABU ist die Verfolgung von Verbrechen, die in den Zuständigkeitsbereich des NABU fallen, durch andere – staatsanwaltliche oder geheimdienstliche – Stellen, womit also Zuständigkeiten verletzt werden. Beispielsweise müssten die Ermittlungen gegen Oleksiy Momot, den Bürgermeister von Wischhorod, dem die Annahme eines ziemlich hohen Bestechungsgeldes vorgeworfen wird, eigentlich vom NABU betrieben werden und nicht von der Staatsanwaltschaft der Region Kiew, da von Anfang an bekannt war, dass das fragliche Bestechungsgeld mehr als 750.000 Hrywnja betragen hatte. Eine ähnliche Situation gibt es bei den Ermittlungen gegen die Leitung der Regionalverwaltung der Region Kiew. In solchen Fällen sollte das Gericht die eingereichten Beweise für unzulässig erklären, da sie nicht von der richtigen Stelle erhoben wurden, die Angeklagten sollten wegen Verfahrensfehlern freigesprochen werden.

In Bezug auf den Fall des wegen Bestechlichkeit angeklagten Stellvertretenden Gesundheitsministers Roman Vasylyschyn stellte Nazar Kholodnitzki, der Leiter der speziellen Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung, fest: »Erneut können wir beobachten, wie Stellen, die dazu gesetzlich nicht legitimiert sind, lauthals die Festnahme eines hohen Staatsvertreters wegen der Annahme von Bestechungsgeldern verkünden, damit eindeutig gegen die Gesetzeslage verstoßen und dann versuchen, den Fall unauffällig der Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung zu übergeben, damit die ihn zu Ende führt. Unsere Position hierzu ist eindeutig: Die Kiewer Staatsanwaltschaft soll Verfahren, die sie aufgenommen hat, auch zu ihrem logischen Ende führen – einem Gerichtsurteil.« Bis zum 18. Juli hatte die Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung mehr als zehn Fälle dokumentiert, die an das NABU weitergereicht werden sollten, nachdem andere Stellen mit den Ermittlungen begonnen hatten. Alle Fälle wurden an die entsprechenden Ermittlungsbehörden zurückgegeben.

Zusammenstöße der Ermittlungsbehörden

Es hat sogar direkte Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden gegeben. Am 5. August 2016 erschien der Stellvertretende Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Dmitro Sus mit einer Operativen Ermittlungseinheit beim NABU, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. Es wurde ein Gerichtsbeschluss vorgewiesen, der als Grund für die Durchsuchung das illegale Abhören von Telefonaten einer Einzelperson im Rahmen einer NABU-Ermittlung benennt. Der Beschluss nennt jedoch weder die konkreten Vorgänge noch die verdächtigte Person, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, so dass der Durchsuchungsbeschluss illegal ist. Das NABU übergab den staatsanwaltlichen Ermittlern Kopien mehrerer Dokumente, die es »für relevant erachtete«, und verweigerte eine Durchsuchung. In der Nähe des NABU-Gebäudes versammelte sich binnen kurzer Zeit eine Gruppe von annähernd 2.000 Unterstützern. Später wurde bekannt, dass es um das illegale Abhören einer externen Person im Rahmen von Ermittlungen gegen den ehemaligen Staatsanwalt Oleksandr Kolesnyk ging, dem die Unterschlagung von Zucker im Wert von umgerechnet über 14 Mio. Euro vorgeworfen wird.

Am 12. August gab es Zusammenstöße zwischen Angestellten des NABU und der Generalstaatsanwaltschaft. Dmitro Sus hatte eine Überwachung bemerkt, die ihm und einigen Angestellten seiner Abteilung galt. Sie ging von einer Wohnung in dem ihrem Büro gegenüber liegenden Gebäude aus. In dieser Wohnung eruierten Angehörige von Sus` Abteilung den genauen Ort der Überwachungsanlage inklusive der technischen Ausrüstung zur Telefonüberwachung, anschließend stellten sie fest, wer die Überwachung durchführte, nahmen zwei Männer fest und verbrachten sie ins Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft. In der Zwischenzeit trafen Spezialkräfte des NABU ein und evakuierten zwei weitere Männer – NABU-Ermittler – aus dem Gebäude, die die Staatsanwaltschaft noch nicht hatten festnehmen können. Sowohl der Leiter des NABU, Artem Sytnyk, als auch der Generalstaatsanwalt, Juri Luzenko, waren an diesem Tag nicht in Kiew. Beide wurden jedoch über die Vorgänge informiert, und Sytnyk rief Luzenko an, welcher versprach, die beiden festgenommenen NABU-Mitarbeiter freizulassen. Das Telefongespräch fand um 17 Uhr statt, die Anweisung des Generalstaatsanwalts führten die ihm unterstellten Mitarbeiter allerdings erst nachts aus. Beide Festgenommenen wurden gegen ein Uhr in NABU-Büros gebracht, beide waren in schlechter Verfassung, geschlagen und eingeschüchtert.

Es stellte sich heraus, dass die Vertreter der Staatsanwaltschaft die Männer elf Stunden lang festgehalten hatten, ohne die Festnahmen in irgendeiner Weise zu protokollieren. Persönliche Gegenstände sowie technische Geräte und Dokumente wurden ohne die Anwesenheit eines Zeugen beschlagnahmt. Die Festgehaltenen durften keinen Anwalt anrufen, wurden gefoltert, ihnen wurde gedroht, dass ihnen ein Auge mit einem Messer herausgeschnitten würde, sie wurden mit einem Sack über dem Kopf geschlagen und so weiter. Dabei war den Strafverfolgern bewusst, dass es sich um NABU-Angestellte handelte.

Artem Sytnyk und Juri Luzenko trafen sich später zu einem Informationsaustausch, nach dem Sytnyk erklärt hatte, dass das Vorgehen des NABU gesetzmäßig gewesen sei; die Überwachung hatte auf Grundlage einer richterlichen Anordnung stattgefunden, die sich auf Informationen über mögliche Korruption durch Angestellte dieser Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft bezog. Sytnyk fügte hinzu, solche Ermittlungstätigkeiten würden weiterhin stattfinden. Luzenko wiederum behauptete, beide Strafverfolgungsbehörden hätten rechtswidrig gehandelt, und ordnete eine Untersuchung des Konflikts durch den Geheimdienst an.

Sechs Wochen später wurden Sus und zwei Ermittler seiner Abteilung entlassen, das Ende der Untersuchung steht noch aus. Am 22. September verhaftete das NABU einen für besonders wichtige Fälle zuständigen Ermittlungsleiter aus der betroffenen Abteilung der Staatsanwaltschaft. Er wird verdächtigt, mithilfe von Amtsmissbrauch Sachwerte gestohlen zu haben.

Ausblick

Am 10. September 2016 erklärte Artem Sytnyk, dass für den Herbst eine Provokation und eine Massenkampagne gegen das NABU geplant seien, mit denen er und seine Kollegen jedoch angemessen umzugehen wüssten. Das NABU hat sich im Kampf gegen die Korruption als tatsächlich kompromisslos erwiesen, unabhängig von den politischen Verflechtungen der involvierten korrupten Personen. Seine Tätigkeit genießt zweifellos die Unterstützung westlicher Länder und ihm wird in der Ukraine ein größeres öffentliches Vertrauen entgegengebracht als jedem anderen ukrainischen Staatsorgan.

Übersetzung aus dem Englischen: Sophie Hellgardt

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