Europäischer Rechnungshof zu EU-Hilfe für die Ukraine

Der Sonderbericht Nr. 32/2016 des Europäischen Rechnungshofe EU-Hilfe für die Ukraine wurde am 7. Dezember 2016 veröffentlicht. In diesem Bericht untersucht der Rechnungshof, ob die Hilfe der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Umwandlung in einen verantwortungsvoll geführten Staat in den Bereichen öffentliches Finanzmanagement und Korruptionsbekämpfung sowie im Gassektor im Zeitraum 2007–2015 wirksam war. Der vollständige Bericht ist im Internet verfügbar unter <http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=40134>;Wir veröffentlichen im Folgenden die begleitende Presseerklärung.

Die Redaktion der Ukraine-Analysen

EU-Hilfe für die Ukraine: Ergebnisse bislang »unbeständig«, so die Prüfer

Die EU-Hilfe für die Ukraine hatte begrenzte Auswirkungen, und obwohl den Reformen seitdem neuer Schwung verliehen wurde, sind die Ergebnisse bislang unbeständig, wie einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu entnehmen ist. Aufgrund der instabilen politischen, rechtlichen und administrativen Situation war die Wirksamkeit der EU-Hilfe während des Prüfungszeitraums zumeist begrenzt, so die Prüfer.

Die Prüfer beurteilten, ob sich die Hilfe der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes bei der Unterstützung der Reformen in der Ukraine als wirksam erwies. Sie untersuchten die Bereiche öffentliches Finanzmanagement und Korruptionsbekämpfung sowie den Gassektor im Zeitraum 2007–2015.

Nach den Ereignissen des Maidan im Jahr 2014 gab es den Prüfern zufolge Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine, doch wird der Reformprozess weiterhin stark durch die Herausforderungen beeinträchtigt, denen die Ukraine gegenübersteht, und die früheren und neuen Oligarchen stellen nach wie vor ein großes Risiko dar. Die Reaktion der EU auf die Krise im Jahr 2014 mit einem Paket über 11,2 Milliarden Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren erfolgte zwar umgehend, war aber nur eine Notlösung. Die EU wies große Geldbeträge rasch zu und zahlte sie aus, ohne zuerst eine Strategie festzulegen.

»Die Arbeit im Zusammenhang mit der EU-Hilfe für die Ukraine ist noch im Gange, obwohl die Kommission bereits große Anstrengungen unternommen hat«, so Szabolcs Fazakas, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. »Zum Zeitpunkt unserer Prüfung bestand ein starker politischer Wille zur Reform der öffentlichen Verwaltung. Durch einen Wechsel in der Führungsebene wurden jedoch die Reformen gefährdet, und geringe Dienstbezüge boten ein Einfallstor für die Korruption. Sollen die Ziele erreicht werden, so sind weitere Schritte erforderlich.«

Die Prüfer stellten einige konkrete und nachhaltige Ergebnisse im Bereich der Reform des öffentlichen Finanzmanagements sowie Verbesserungen des Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung fest. Das öffentliche Finanzmanagement hatte aber im Dialog zwischen der EU und der Ukraine im Zeitraum 2007–2013 zumeist nur geringen Stellenwert. Bis zum Jahr 2014 schlug sich das begrenzte Engagement der ukrainischen Regierung für den Reformprozess in unvollständigen und verzögerten Ergebnissen nieder. Die Korruptionsbekämpfung wurde im Jahr 2011 durch den Aktionsplan zur Visaliberalisierung gestärkt und durch die verbesserte Zusammenarbeit nach dem Maidan weiter beschleunigt. Doch trotz des neuen Schwungs für Reformen seit 2014 sind die Ergebnisse bislang unbeständig. Die Ergebnisse der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bleiben abzuwarten.

Mängel bei den Formulierungen der Bedingungen für die Hilfe und bei der Bewertung der Erfüllung dieser Bedingungen beeinträchtigten die Konzeption der Budgethilfe und der Finanzhilfe. Die Überwachung der Umsetzung der EU-Hilfe war aber weitgehend wirksam, und die mehrfache Aussetzung von Budgethilfezahlungen führte zu Fortschritten bei den Prioritäten im Bereich des öffentlichen Finanzmanagements im Zeitraum 2011–2013.

Im Gassektor ist ein gewisser Erfolg zu verzeichnen, was die Verbesserung der Verwaltungspraxis und die Sicherstellung der Lieferungen an die EU über die Ukraine betrifft. Der Dialog zwischen der EU und der Ukraine in Bezug auf Gas wurde jedoch durch das schwankende Engagement der Ukraine sowie die unterschiedlichen Ansichten der EU-Interessenträger beeinträchtigt. Die Konzeption der EU-Hilfe zur Verbesserung der Verwaltungspraxis und zur Sicherstellung der Versorgung umfasste ungenaue Bedingungen, die schwer zu bewerten waren. Bei der Überwachung mangelte es mitunter an hochwertigen Daten, und im Rahmen der gemeinsamen Berichterstattung der EU und der Ukraine wurden die Schwierigkeiten nicht ausreichend genau erläutert. Vor 2014 hatte die EU-Hilfe wenige Auswirkungen auf die Funktionsweise des ukrainischen Gassektors, und im Hinblick auf die sichere Versorgung wurden gemischte Ergebnisse erzielt. Im April 2015 wurde jedoch mit der Verabschiedung eines Gasgesetzes, das im Einklang mit dem dritten Energiepaket der EU steht, ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Die Prüfer sprechen eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der EU-Hilfe für die Ukraine aus. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sollten

das öffentliche Finanzmanagement im Dialog mit der Ukraine stärker betonen;die Gestaltung der Finanzhilfebedingungen und der Auszahlungen der Finanzhilfe verbessern;die Umsetzung der EU-Hilfe besser überwachen;die wirksame Umsetzung und Nachhaltigkeit der Reformen stärker betonen;Schritte einleiten, um die EU-Hilfe für die Ukraine im Gassektor wirksamer zu gestalten.

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