Die Ukraine und das Pariser Abkommen
Die Ukraine hat das Pariser Abkommen am 19. September 2016 ratifiziert; ihre Intended Nationally Determined Contribution (INDC) vom 30. September 2015 wurden somit in Nationally Determined Contribution (NDC) überführt. Die Ukraine hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die nationalen Treibhausgasemissionen (THG) auf 60 Prozent des Niveaus von 1990 zu reduzieren, was einer Emissionsmenge von maximal 552 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 entspricht. Aufgrund der gesunkenen Wirtschaftsleistung der Ukraine, bedeutet das in den NDCs festgehaltene Ziel allerdings einen tatsächlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu dem momentanen nationalen Emissionen. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Pariser Abkommens wird das NDC-Ziel der Ukraine zu einem späteren Zeitpunkt revidiert und verschärft werden.
Die Treibhausgasemissionen der Ukraine lagen laut den jüngsten Daten im Jahr 2015 bei insgesamt 322,9 Millionen Tonnen CO2 (s. Grafik 1 auf S. 16 bzw. Tabelle 1 auf S. 17). Auf den Energiesektor entfallen davon 64,7 Prozent, verursacht vor allem durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Nach Angaben der Weltbank betragen die CO2-Emissionen der Ukraine 0,6 Kilogramm pro Dollar des BIP (im Jahr 2014), sie sind damit doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt von 0,3 und dreimal so hoch wie der EU-Durchschnitts, der bei 0,2 liegt.
Laut einem kürzlich veröffentlichten Ranking verursachen die hundert »schmutzigsten« ukrainischen Unternehmen (gemessen an der Menge ihrer Emissionen) 75 Prozent der Gesamtemissionen der Ukraine. Hierzu gehören insbesondere Unternehmen aus der Stahl- und Energieindustrie. Die drei größten Verschmutzer sind das Stahlwerk »ArcelorMittal Kryviy Rih«, das Stahlwerk »MMK Iljitsch« und das Wärmekraftwerk »Burschtynska TEZ« von DTEK Sachidenergo (s. Tabelle 3 auf S. 18/19).
Der Klimawandel im Assoziierungsabkommen
Auch im Rahmen des am 27. Juni 2014 unterzeichneten, und am 1. September 2017 komplett in Kraft getretene Assoziierungsabkommens, hat die Ukraine sich zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Der den Klimawandel betreffende Teil des Assoziierungsabkommens, insbesondere Titel V »Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit«, ist bereits am 1. November 2014 vorläufig in Kraft getreten.
Artikel 363 des Assoziierungsabkommens verlangt die schrittweise Annäherung der ukrainischen Umweltgesetzgebung an Rechtsvorschriften und Politiken der EU. Annex XXX enthält eine Liste der zu überführenden Direktiven im Umweltbereich. Für die Reduktion von Treibhausgasen ist besonders Direktive 2003/87/EC von Bedeutung, die die Einführung eines Emissionszertifikathandelssystems (ETS) vorsieht. In einem Emissionszertifikathandelssystem wird eine Obergrenze für die Emissionen aller unter das System fallenden Industrieanlagen festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden Zertifikate an Anlagenbetreiber vergeben, die zur Emission einer bestimmten Menge von Treibhausgasen berechtigen. Die Zertifikate werden entweder umsonst an die Anlagenbetreiber verteilt oder müssen ersteigert werden. Die Anlagenbetreiber können die Zertifikate dann untereinander handeln.
Vorteile des Emissionshandelssystems
Das Emissionshandelssystem ist ein effektives, glaubwürdiges und transparentes Instrument, um mit geringst möglichen volkswirtschaftlichen Kosten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Anreize für mehr Klimaschutz zu setzen, und die Transformation zu einer CO2-armen Wirtschaft zu fördern.
Durch den Emissionshandel wird ein Preis auf Treibhausgasemissionen festgelegt. Die Kosten, die durch den Ausstoß von Treibhausgasen entstehen, werden sichtbar und auf die Preise für Waren und Dienstleistungen umgelegt. Neben der Reduzierung von Emissionen kann ein Emissionshandelssystem weitere positive Effekte für Umwelt, Wirtschaft und Soziales haben. Besonders kann ein Emissionshandelssystem dazu beitragen, die Profitabilität von sauberen, regenerativen Energien zu erhöhen, Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern, Energiesicherheit zu verbessern, CO2-arme Produkte wettbewerbsfähiger zu machen, green jobs zu fördern, und das in Wäldern gelagerte CO2 in Wert zu setzen. Durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten können Regierungen Einnahmen generieren, mit denen weitere Klimaaktionsprogramme finanziert oder Haushalten mit geringem Einkommen Leistungen gewährt werden.
Internationale Verpflichtungen in nationales Recht überführen
Die Ziele und Verpflichtungen der ukrainischen Klimapolitik sind festgelegt im sogenannten Konzept für eine Nationale Klimapolitik bis 2030, das die ukrainische Regierung im Dezember 2016 verabschiedet hat, sowie in dem zugehörigen, bisher noch nicht verabschiedeten Aktionsplan. Ziel des Konzepts ist die Ausarbeitung einer Strategie zur Reaktion auf den Klimawandel, inklusive der Reduktion von Treibhausgasemissionen, einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, und der Sicherstellung einer nachhaltigen und CO2-armen Wirtschaftsentwicklung in der Ukraine. Das Konzept enthält mittelfristige Aktionspläne zur Anpassung an und Minderung des Klimawandels, wobei die Direktive 2003/87/EC ein wichtiges Elemente der Emissionsminderungsstrategie darstellt.
Das für das Thema Klimaschutz hauptverantwortliche Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen, hat der Regierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zur Entscheidung vorgelegt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken und Unsicherheiten und um eine effiziente Umsetzung der Direktive 2003/87/EC sicherzustellen, setzt die Ukraine sich für eine schrittweise Umsetzung ihrer Verpflichtungen ein. Ein zuverlässiges Monitoring-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV) für anlagenbezogene Emissionen hat bei der Umsetzung der Direktive 2003/87/EC Priorität. Eine erfolgreiche Einführung und ein erfolgreicher Umsetzung des MRV-Systems sind Voraussetzungen für die Einführung des nationalen Emissionshandelssystems. Daher ist (laut dem Assoziierungsabkommen) folgendes Vorgehen zur Umsetzung der Vorgaben aus der Direktive 2003/87/EC vorgesehen:
Aufbau eines Systems zur Identifizierung von relevanten Industrieanlagen und Treibhausgasen (Annex I und II);Aufbau eines Monitoring-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystems, sowie öffentliche Konsultationsverfahren (Artikel 9, 14–17, 19 und 21);Verabschiedung nationaler Gesetze und Aufbau einer zuständigen Behörde bzw. zuständiger Behörden;Entwicklung eines nationalen Allokationsplans zur Verteilung der Zertifikate auf die Industrieanlagen (Artikel 9);Errichtung eines Systems zur Allokation der Emissionsgenehmigungen und Zertifikaten, die national zwischen den Anlagenbetreibern gehandelt werden können (Artikel 4 und 11–13).
Die Verabschiedung des MRV-Gesetzes mit den entsprechenden Vorschriften ist bis Ende 2018 vorgesehen. In der Zwischenzeit werden in einer Pilotphase mit neun Anlagen, die repräsentativ für unterschiedliche Industrien und Technologien sind, die bisherigen Regulierungen und Methoden zum Monitoring, Berichterstattung, und Verifizierung getestet. Die Einführung des MRV-Systems soll spätestens zum 1. Januar 2019 für alle ETS-relevanten Anlagen verpflichtend werden.
Gleichzeitig werden nach und nach und basierend auf den in den Anlagen gesammelten Treibhausgasemissionsdaten Emissionszertifikate und weitere Elemente des Emissionshandels entwickelt.
Das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Klimapolitik und den Aufbau eines Emissionshandelssystems. Dabei erhält es Unterstützung von internationalen Partnern im Rahmen von Projekten der technischen Zusammenarbeit. Das von der deutschen Regierung in Auftrag gegebene GIZ-Projekt »Unterstützung zur Einführung eines Emissionshandelssystems in der Ukraine« ist im September 2017 gestartet und hat zum Ziel, institutionelle und technische Kapazitäten für ein Emissionshandelssystem aufzubauen. Das »Partnership for Market Readiness« Programm, finanziert von der Weltbank und gestartet im Juli 2016, unterstützt in erster Linie den Aufbau des MRV-Systems in der Ukraine.
Erste Konsultationen mit Stakeholdern lassen darauf schließen, dass MRV und ETS in den nächsten Jahren wichtige Themen bleiben werden, die einer breiten Unterstützungskampagne bedürfen. Für die erfolgreiche Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Ukraine wird ein starker politischer Wille, tatkräftige Unterstützung und die Zusammenarbeit sämtlicher Stakeholder – namentlich der Behörden, der Anlagenbetreiber und der Zivilgesellschaft – erforderlich sein.
Übersetzung aus dem Englischen: Sophie Hellgardt