Verlängerung der Krim-Sanktionen durch die EU

Europäischer Rat:Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols – EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

18.06.2018

Am 18. Juni 2018 hat der Rat die als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert.

Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für

die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union,Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, was bedeutet, dass weder Europäer noch Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen dürfen,Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, wobei insbesondere europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen dürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall unddie Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. Technische Hilfe sowie Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls untersagt.

Wie die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik am 16. März 2018 im Namen der EU erklärt hat, tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein. Auch vier Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation hat die EU bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt und ihn weiterhin verurteilt.

Quelle: Europäischer Rat, <http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/06/18/illegal-annexation-of-crimea-and-sevastopol-eu-extends-sanctions-by-one-year/>Chronik

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Die 2017 von der Ukraine verhängte wirtschaftliche Blockade gegen die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk, den selbstbezeichneten Donezker und Luhansker »Volksrepubliken«, trug zur Entwicklung des illegalen Handels mit Anthrazitkohle aus diesen Gebieten bei. Nach einem anfänglichen Anstieg der Lieferung von Anthrazitkohle über Russland und Belarus in die Ukraine und die EU, beginnen sowohl der Handel selbst als auch der Kohlebergbau der »Volksrepubliken« aufgrund zahlreicher Probleme im Zusammenhang mit dem Transport und Verkauf zu stagnieren.
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