Analyse Von Angelika Nußberger
Die Ukraine versteht sich nach ihrer Verfassung als »Rechtsstaat«. Strittig ist allerdings, wie diese verfassungsrechtliche Vorgabe eingelöst werden kann. Besonders großen Handlungsbedarf gibt es beim Umbau des Justizsystems, bei der Neudefinition der Rolle der Staatsanwaltschaft, bei der Verwirklichung der Grundrechte und bei der Stärkung der Autorität des Verfassungsgerichts. Die anhaltenden politischen Machtkämpfe haben zielgerichtete Reformen über Jahre hin sehr erschwert; seit der Machtübernahme von Viktor Janukowitsch wird versucht, den Reformstau im Eiltempo abzuarbeiten.
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Analyse Von Andrea Priebe, Dorothée Marth
Trotz einer langen feministischen Tradition gilt die Ukraine infolge kolonialer, totalitärer und kommunistischer Erfahrungen gegenwärtig nicht als Musterbeispiel funktionierender Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Artikulation frauenpolitischer Forderungen und der Neu- bzw. Wiederformierung feministischer Gruppen tun sich die Ukrainerinnen seit dem Zerfall der Sowjetunion schwer. Der feministische Diskurs ist vorrangig akademischer Natur, gesellschaftlich aktive Gruppen agieren ohne starkes Mandat. Mit der Gruppe FEMEN etabliert sich seit 2008 eine neue frauenpolitisch bewegte Generation, die mit alten Paradigmen bricht und die Geschlechterdebatte vorantreibt. (…)
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