Die Kooperation der EU und der Ukraine im Bereich der staatlichen Beihilfenpolitik: Grundlagen und Ergebnisse

Von Anne Wetzel

Zusammenfassung
Die Europäische Union und die Ukraine kooperieren seit über einem Jahrzehnt im Bereich der staatlichen Beihilfenpolitik. Ziel ist dabei vor allem die Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die der EU. Trotz verschiedener Projekte unter dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und später auch der Europäischen Nachbarschaftspolitik fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Bis heute wurde in der Ukraine kein Gesetz über staatliche Beihilfen verabschiedet. Die Praxis der Beihilfenvergabe ist intransparent und ineffizient. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die bisherige Kooperation sowie die verschiedenen ukrainischen Gesetzesentwürfe.

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Artikel

Zweieiige Zwillinge. PiS und Fidesz: Genotyp und Phänotyp

Von Kai-Olaf Lang
Die regierenden Parteien in Polen und Ungarn haben vieles gemeinsam. Beide streben einen neotraditionalistischen Umbau von Staat und Gesellschaft an. Demokratie verstehen sie als Mehrheitsherrschaft, das Mandat, das sie vom Volk an den Wahlurnen erhalten haben, soll nicht durch „checks and balances“ beschränkt werden. In der EU setzen PiS und Fidesz auf die Sicherung und den Ausbau nationalstaatlicher Hoheitsbereiche. Aufgrund außen- und europapolitischer Differenzen – insbesondere in der Sicherheits- und Russlandpolitik – ist allerdings keine nationalkonservative Achse in Ostmitteleuropa entstanden. (…)
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Analyse

FTA+ statt Mitgliedschaft: Über ukrainische Interessenlagen und europäische Handlungsspielräume

Von Julia Langbein
In der Gemeinsamen Erklärung der Präsidenten Nicolas Sarkozy, José Manuel Barroso und Viktor Juschtschenko nach dem jüngsten EU-Ukraine Gipfel in Paris werden die Verhandlungen über ein tief greifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (FTA+) als integraler Bestand des geplanten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine hervorgehoben. Das FTA+ stellt den zentralen externen Anreiz für die Ukraine dar, sich den (wirtschaftlichen) Spielregeln der EU anzupassen. Denn trotz der Bemühungen des ukrainischen Präsidenten sowie des ukrainischen Außenministeriums ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die Präambel des für Ende 2009 geplanten Assoziierungsabkommens einen deutlichen Hinweis auf eine Mit- gliedsperspektive enthalten wird.
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