Relevante Gesetze für die lokale und regionale Verwaltung der Ukraine (Auswahl)

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Analyse

Die neue ukrainische Finanzverfassung – gelernte und ungelernte Lektionen

Von Jan Bach, Milena Szumska, Oleksander Chornobyl
Mit dem Jahr 2011 treten in der Ukraine gesetzliche Veränderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Finanzverfassung des Landes haben. Die Veränderungen in den Finanzbeziehungen zwischen den Verwaltungsebenen gelten in der Ukraine im Unterschied zu anderen Transformationsstaaten für eine territoriale Struktur, die noch weitgehend der sowjetischen zentralistischen Verwaltungsstruktur entspricht. Daher haben diese Änderungen als »Semi-Reformen ohne eigentliche Verwaltungsreform« immer etwas Provisorisches an sich. Trotzdem ist an ihnen ablesbar, dass die Ukraine sich in Richtung kommunaler Wettbewerb, Steuervereinfachung und steigende lokale Budgets bewegt. Zugleich wurden bei den Reformen aber auch einige wichtige Kritikpunkte an den ukrainischen Finanzbeziehungen nicht berücksichtigt, weshalb die Lage der lokalen Haushalte wohl angespannt und systemisch schwierig bleiben wird. (…)
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Analyse

Die ukrainische Dezentralisierungsreform nach der Euromajdan-Revolution 2014-2017: Vorgeschichte, Erfolge, Hindernisse

Von Jurij Hanuschtschak, Oleksij Sydortschuk, Andreas Umland
Die Dezentralisierung seit 2014 ist eine im Ausland bislang nur wenig wahrgenommene relativ erfolgreiche Reform der Ukraine nach dem Euromajdan. So findet derzeit eine umfassende Neuverteilung staatlicher Finanzen und Kompetenzen an örtliche Selbstverwaltungsorgane sowie eine dynamische Neuordnung des ukrainischen administrativen Systems durch den fortschreitenden Zusammenschluss früherer Kleinkommunen in größere, lebensfähigere Territorialgemeinden statt. Aufgehalten werden wichtige Teile der Dezentralisierung bislang vor allem durch die Nichtvollendung einer für die Reformumsetzung relevanten Verfassungsänderung. Diese wird vom ukrainischen Parlament aufgrund einer umstrittenen Auflage aus den Minsker Vereinbarungen abgelehnt, nämlich der Zubilligung eines Sonderstatus für die derzeit von moskaugesteuerten Separatisten kontrollierten Gebiete des östlichen Donezbeckens (s. Ukraine-Analysen 155, S. (…)
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