Von Claudia Kamke, Kristin Wesemann
Zusammenfassung
Die Ukraine wird, so jedenfalls ist es vorgesehen, am 17. Januar 2010 ein neues Staatsoberhaupt wählen. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erringen, kommt es in der Woche darauf zur Stichwahl. Den Termin hatte das Verfassungsgericht im Mai 2009 nach langem Tauziehen festgelegt und er wurde Ende Juni 2009 vom Parlament bestätigt. Zunächst hatte das Parlament für den 25. Oktober gestimmt und damit den Widerstand von Präsident Viktor Juschtschenko und den Urteilsspruch des Verfassungsgerichts provoziert, da die Verfassung den Wahltermin eindeutig auf das Ende der Amtszeit des Präsidenten festlegt. Dies war zwar bis 2004 der Oktober, aber durch die Proteste gegen Wahlfälschungen zugunsten von Viktor Janukowitsch und die folgende Orange Revolution begann die Amtszeit von Präsident Juschtschenko erst im Januar 2005. Zwar steht nun dessen Wunschtermin in den ukrainischen Kalendern, doch seine Chancen, den Wahlausgang zu beeinflussen, sind minimal.