»Gezwungen zur Bruderschaft«? Zum Stand der ukrainisch–russischen Beziehungen vor den ukrainischen Präsidentschaftswahlen

Von André Härtel

Zusammenfassung
Mit einem offenen Brief des russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew an seinen ukrainischen Amtskollegen Viktor Juschtschenko vom 11. August 2009 und der ausgesetzten Entsendung eines neuen russischen Botschafters nach Kiew erreichten die ukrainisch–russischen Beziehungen nach dem Gasstreit vom Jahreswechsel 2008/09 einen neuerlichen, negativen Höhepunkt. Unter anderem lastete Medwedew Juschtschenko eine angebliche militärische Unterstützung Georgiens im letztjährigen Kaukasuskrieg, die Verletzung von Bestimmungen des Vertrages über die Stationierung der Schwarzmeerflotte und eine anti-russische Geschichtspolitik an. Bei einer Bestandsaufnahme der Beziehungen beider Länder vor den ukrainischen Präsidentschaftswahlen im Januar 2010 zeigt sich: die »orange« Außenpolitik des ukrainischen Präsidenten hat ihre Ziele verfehlt und vielmehr zu einer Verringerung des außenpolitischen Spielraums Kiews geführt. Dagegen eröffnet sich Russland durch das schlechte Image Juschtschenkos und die Ernüchterung über die Ergebnisse der »Orangen Revolution« eine Chance zur Neuordnung der ukrainisch–russischen Beziehungen nach eigenen Vorstellungen.

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Analyse

Die neue Eiszeit in den Gasbeziehungen zwischen Russland und der Ukraine

Von Katerina Bosko [Malygina]
Der Neustart der russisch-ukrainischen Beziehungen ist gescheitert. Zwischen den beiden Ländern hat eine neue Eiszeit begonnen. Der Grund ist banal: Es geht um die sehr hohen Preise für russisches Gas. Seit mehr als einem Jahr versucht die Ukraine erfolglos, die von Tymoschenko im Jahr 2009 unterzeichneten Gasverträge zu ändern.
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Kommentar

Das wahre Gesicht des Systems Janukowytsch

Von Nico Lange
Das Urteil gegen Julija Tymoschenko schockte die europäische und internationale Öffentlichkeit. Bis zuletzt hatten die meisten Beobachter vermutet, dass der Prozess im Kiewer Kreisgericht mit einer Bewährungsstrafe oder einer Verurteilung und sofortigen Amnestierung enden würde. Der Richterspruch von sieben Jahren Haft ohne Bewährung, drei Jahren Verbot der Ausübung politischer Ämter und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 135 Mio. Euro wurde dann jedoch mit voller Härte gefällt.
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