Von Angelika Nußberger
Zusammenfassung
Die Ukraine versteht sich nach ihrer Verfassung als »Rechtsstaat«. Strittig ist allerdings, wie diese verfassungsrechtliche Vorgabe eingelöst werden kann. Besonders großen Handlungsbedarf gibt es beim Umbau des Justizsystems, bei der Neudefinition der Rolle der Staatsanwaltschaft, bei der Verwirklichung der Grundrechte und bei der Stärkung der Autorität des Verfassungsgerichts. Die anhaltenden politischen Machtkämpfe haben zielgerichtete Reformen über Jahre hin sehr erschwert; seit der Machtübernahme von Viktor Janukowitsch wird versucht, den Reformstau im Eiltempo abzuarbeiten.