Die wichtigsten Meilensteine der Diskussionen um die Einführung eines öffentlichen Rundfunks in der Ukraine

02.06.1995

Einführung des Begriffs »öffentliches Fernsehen und Hörfunk« durch Änderung des Gesetzes »Über Fernsehen und Hörfunk« (dort insb. Art. 1 Satz 1 Unterp. 14, Art. 11, 13, 24, 30)

18.07.1997

Gesetz Nr. 485/97-WR »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« (eingebracht von W. Schewtschenko, W. Ponedilko, S. Tkatschenko)

21.11.1997

Parlamentsbeschluss »Über die Gründung der Rundfunkorganisation des Öffentlichen Funks der Ukraine (›HURT‹)« (als geschlossene Aktiengesellschaft)

15.01.1998

Parlamentsbeschluss »Über die Gründung eines Öffentlichen Rates der Öffentlichen Rundfunkorganisation der Ukraine«

22.01.1998

Herausgabe der HURT-Lizenz seitens des Nationalrates für Fernsehen und Hörfunk verweigert.

16.09.1998

Einbringen des Beschlussprojekts Nr. 2085 »Zur Gründung eines Öffentlichen Rates des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks« durch W. Schewtschenko, nicht verabschiedet

28.09.1998

Einbringen des Gesetzesprojekts Nr. 2105-2 »Zur Gründung des Systems des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks« durch W. Schewtschenko, gescheitert am Veto des Präsidenten vom 18.11.2000

26.12.2000

Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde gegen den HURT-Parlamentsbeschlusses vom 21.11.1997 (siehe oben) durch das Verfassungsgericht

25.01.2001

PACE-Resolution Nr. 1239 (2001) »Freedom of expression and the functioning of parliamentary democracy in Ukraine«, P. 5: »The Assembly calls on the relevant Ukrainian authorities to undertake the following actions (…): promotion of public service broadcasting«

31.08.2001

Registrierung des Gesetzesprojekts Nr. 8035 »Zur Gründung des Systems des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« (eingebracht von W. Schewtschenko), nicht verabschiedet

11.06.2002

Einbringen des Gesetzesprojekts Nr. 1187 »Zur Gründung des Systems des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks« durch J. Schowtjak, B. Bespalyj, nicht verabschiedet

4.12.2002

Anhörung im Parlament zum Thema »Gesellschaft, Massenmedien, Staat: Meinungsfreiheit und Zensur in der Ukraine«

2002–2005

NGO »Öffentliches Radio«, initiiert von O. Krywenko

29.09.2003

PACE-Resolution Nr. 1346 (2003) »Honouring of obligations and commitments by Ukraine«, Punkt 14: »It is of great importance to establish an objective and functioning public broadcasting system in Ukraine.«

20.12.2004

Gründung der Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen »Öffentlicher Rundfunk«; Erarbeitung und Vorstellung im Laufe des Jahres 2005 von verschiedenen Dokumenten: »Konzeption der Programmpolitik des Öffentlichen Rundfunks«, »Prinzipien der Redaktionspolitik, der Informationsredaktionen des Öffentlichen Rundfunks«, »Konzeption des Öffentlichen Rundfunks«, »Vorschläge zur gesetzgeberischen Regulierung des rechtlichen Status von Organisationen des Öffentlichen Rundfunks und ihrer Leitungsorgane«

2005

Vorstellung verschiedener Konzepte des öffentlichen Rundfunks, insb. durch A. Schewtschenko, T. Stezkiw, O. Tkatschenko, Institut für Medienrecht (T. Schewtschenko) und anderen

13.04.2005

Anhörung im Parlament zu »Perspektiven der Gründung des Öffentlichen Rundfunks in der Ukraine«; Empfehlungen beschlossen am 21.06.2005 (Beschluss Nr. 2684-15)

23.05.2005

Einbringung des Gesetzesprojekts Nr. 7539 zur Neufassung des Gesetzes »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« durch S. Prawdenko, W. Schewtschenko, T. Stezkiw), abgelehnt in wiederholter 2. Lesung am 22.12.2005

30.09.2005

Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes des öffentlichen Rundfunks beim Sekretariat des Präsidenten

05.10.2005

PACE-Resolution Nr. 1466 (2005) »Honouring of obligations and commitments by Ukraine«, Unterpunkt 12.4.: »(…) the Assembly calls on the Ukrainian authorities to: (…) transform the state broadcasters into public service broadcasting channels in line with relevant Council of Europe standards«.

12.01.2006

Neufassung des Gesetzes Nr. 3317-15 »Über Fernsehen und Hörfunk«, mit Einführung eines neuen Verfahrens zur Benennung des Öffentlichen Rates sowie der Leiter der Nationalen Fernseh- und Hörfunkgesellschaften durch das Parlament und den Präsidenten

19.12.2006

Verabschiedung von »Implementierungsprinzipien von Standards des öffentlichen Rundfunks in der Ukraine« durch die Nationalkommission für Meinungsfreiheit beim Präsidenten der Ukraine

20.01.2007

Erlass des Präsidenten W. Juschtschenko Nr. 39/2006 zur Umsetzung von Verpflichtungen ggü. Europarat, u. a. aus Unterpunkt 12.4 der PACE-Resolution Nr. 1466

15.03.2007

gemeinsame Absichtserklärung zur Einführung des öffentlichen Rundfunks von E. Prutnik, Leiter des Staatlichen Rundfunkkomitees, W. Schewtschenko, Vorsitzender des Nationalrates für Rundfunk, A. Schewtschenko, Vorsitzender des Parlamentsmedienausschusses, und T. Petriw, Vorsitzender der Nationalkommission für Meinungsfreiheit beim Präsidenten

13.08.2007

Start des »Ersten Öffentlichen« Fernsehprogramms als Kooperationsprojekt von staatlichen regionalen Fernsehstudios unter der Ägide von E. Prutnik, Leiter des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Hörfunk

21.02.2008

Erlass des Präsidenten W. Juschtschenko Nr. 148/2008 zur Einführung des Systems des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine

25.04.2008

Einbringen des Gesetzesprojekts Nr. 2445 »Über Änderung und Ergänzung des Gesetzes ›Über Fernsehen und Hörfunk‹ (in Bezug auf die nationale Fernseh- und Hörfunkgesellschaften der Ukraine)« durch A. Schewtschenko, Lesung verschoben (nicht verabschiedet)

07.05.2008

Verfügung der Regierung Nr. 694 vom 7.5.2008 zur Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Konzeption des Öffentlichen Rundfunks

11.09.2008

Einbringen des Gesetzesprojektes Nr. 3140 zu Änderung des Gesetzes »Über Fernsehen und Hörfunk« durch O. Lukash, E. Prutnik, A. Portnow, nicht verabschiedet

15.10.2008

Vorschläge des Nationalrates für Fernsehen und Hörfunk zur Einrichtung des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks (dokumentiert in der Entscheidung Nr. 1978)

09.01.2009

(Grob-)Konzept des öffentlichen Rundfunks vom Staatlichen Komitee für Rundfunk, vorgelegt im Auftrag der Regierung

12.03.2009

Registrierung des Gesetzesprojekts Nr. 4198 zur Neufassung des Gesetzes »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« durch A. Schewtschenko, abgelehnt am 12.06.2009

15.09.2009

Entscheidung des Verfassungsgerichtes Nr. 21-rp/2009 über die Nichtverfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Gesetzes »Über Fernsehen und Hörfunk« zur Benennung des Öffentlichen Rates sowie der Leiter der Nationalen Fernseh- und Hörfunkgesellschaften durch das Parlament und den Präsidenten

11.09.2009

Entscheidung des Rates für Sicherheit und Verteidigung der Ukraine zur Errichtung des öffentlichen Rundfunks sowie zum Ablauf der Einführung des digitalen Rundfunks, in Kraft durch den Erlass des Präsidenten W. Juschtschenko Nr. 189/2010 vom 18.02.2010

3.02.2010

Erlass des Präsidenten W. Juschtschenko Nr. 92/2010 zur Vorbereitung auf die Erlangung der NATO-Mitgliedschaft sieht u. a. die Ausarbeitung von Änderungen zum Gesetz »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« vor

24.06.2010

Gesetzeskonzept »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine«, ausgearbeitet unter der Ägide der Nationalkommission für Meinungsfreiheit und Entwicklung der Informationsbranche

29.06.2010

zur öffentlichen Diskussion vorgestellt wird das (Grob-)Konzept der »Gründung des Nationalen Öffentlichen Fernsehen und Hörfunks« des Öffentlichen Humanitären Rates beim Präsidenten W. Janukowytsch

30.09.2010

verabschiedet wird das (Grob-)Konzept der »Gründung und Tätigkeit der Nationalen Öffentlichen Rundfunkgesellschaft« des Öffentlichen Humanitären Rates beim Präsidenten W. Janukowytsch

11.10.2010

Registrierung des Gesetzesprojekts Nr. 7241 zur Änderung des Gesetzes »Über das System des Öffentlichen Fernsehens und Hörfunks der Ukraine« durch A. Schewtschenko, W. Kasjkiw, J. Suslow

18.10.2010

Vorlage eines (nicht autorisierten) Gesetzeskonzepts »Über die Nationale Öffentliche Rundfunkgesellschaft der Ukraine« durch Walerij Bebyk, basierend auf dem (Grob-)Konzept des Öffentlichen Humanitären Rates beim Präsidenten W. Janukowytsch

12.01.2011

Erlass von Präsident W. Janukowytsch Nr. 24/2011 zur Umsetzung von Verpflichtungen gegenüber dem Europarat, u. a. aus Unterpunkt 12.4 der PACE-Resolution Nr. 1466

01.07.2011

Gesetzeskonzept der Regierung bzw. des ihr unterstellten Komitees für Rundfunk »Über das Öffentliche Fernsehen und Hörfunk der Ukraine«

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Analyse

Volle Fahrt zurück! Richtungswechsel in der Geschichts- und Identitätspolitik

Von Ingmar Bredies
In der Ukraine konkurrieren zwei gegensätzliche Konzeptionen der Geschichts- und Identitätspolitik. Seit dem Amtsantritt Präsident Janukowitschs im Februar 2010 ist eine klare Abwendung von den Grundlagen und Bezugspunkten der Politik seines Amtsvorgängers Juschtschenko zu erkennen, was unmittelbare Konsequenzen für die Politikgestaltung in vielen Bereichen hat. Die bisherigen Deutungsmuster der ukrainischen Geschichte sowie der staatlich »verordnete« Nationalismus werden nun abgelöst durch ein Wiederaufleben des »autoritären Eklektizismus« (Wilfried Jilge) der Kutschma-Periode und die Vermischung von Elementen der sowjetischen Historiografie mit nationalukrainischen Elementen.
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Analyse

Zensurbestrebungen in der Ukraine: Von moralisch verbrämter Zensur zu einer möglichen politischen Zensur

Von Andreas Stein
Seit dem Amtsantritt von Wiktor Janukowytsch steht die Ukraine unter besonderer Beobachtung in Bezug auf die Einhaltung der Presse- und der Meinungsfreiheit. Nicht registriert wurde dabei jedoch, dass bereits unter Präsident Juschtschenko ein Gesetz aus der Kutschma-Ära Anwendung fand, mit dem eine moralisch verbrämte, mitunter politische Zensur ausgeübt wurde. Über die Regelungen des Gesetzes findet die jetzige Administration Janukowytsch bereits ein fertiges Instrument für Zensurmaßnahmen vor. Unter moralischethischen Gesichtspunkten wird zwar auch in entwickelten Demokratien Zensur ausgeübt, doch existieren hier feste Regeln und Institutionen, die eine willkürliche Anwendung verhindern können. In der Ukraine mit ihren schlecht funktionierenden Institutionen bleibt eine Zensur damit nicht auf den moralisch-ethischen Bereich beschränkt und kann leicht auf politische Meinungen und Ansichten ausgeweitet werden. (…)
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