Analyse Von Angelika Nußberger
Die Ukraine versteht sich nach ihrer Verfassung als »Rechtsstaat«. Strittig ist allerdings, wie diese verfassungsrechtliche Vorgabe eingelöst werden kann. Besonders großen Handlungsbedarf gibt es beim Umbau des Justizsystems, bei der Neudefinition der Rolle der Staatsanwaltschaft, bei der Verwirklichung der Grundrechte und bei der Stärkung der Autorität des Verfassungsgerichts. Die anhaltenden politischen Machtkämpfe haben zielgerichtete Reformen über Jahre hin sehr erschwert; seit der Machtübernahme von Viktor Janukowitsch wird versucht, den Reformstau im Eiltempo abzuarbeiten.
Zum Artikel Analyse Von Caroline von Gall
Die ukrainische Justiz ist heute weniger unabhängig als noch vor zehn Jahren, eine Bilanz der Orangen Revolution fällt insofern negativ aus. Es ist nicht gelungen, den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz in der Ukraine zu festigen, denn die notwendigen Reformen scheiterten am politischen Nahkampf der Parteien. Nach der Wahl von Präsident Janukowytsch im Februar 2010 wurde innerhalb kürzester Zeit ein neues Justizgesetz verabschiedet. Damit demonstrierte der neue Präsident Handlungsfähigkeit, die Chancen für eine unabhängige Justiz stiegen indes nicht. Das unter Janukowytsch verabschiedete Gesetz trägt wieder eine stark politische Handschrift. (…)
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