Am 30. November 2025 haben in Kirgistan vorgezogene Parlamentswahlen stattgefunden, die mit erstaunlich wenig öffentlichem Drama über die Bühne gingen. So wurden die Wahlen weder nervös erwartet noch gab es große politische Spannungen. Der Wahlkampf wurde als reine Formalität gehandhabt – und das in einem Land, in dem Parlamentswahlen bereits zum Sturz von zwei Regimen geführt haben. Gerade deshalb sind die Wahlen von 2025 analytisch von Bedeutung. Schließlich waren sie kein weiterer Schritt der Regimekonsolidierung, sondern erbrachten vielmehr den Beweis, wie konsolidiert das aktuelle politische System Kirgistans bereits ist.
Drei umfassendere Erkenntnisse stechen dabei besonders hervor. Erstens bestätigte die Wahl 2025 eine der wenigen Konstanten der kirgisischen Politik, nämlich dass sich die Wahlregeln mit jedem neuen Wahlzyklus ändern. So wurde 2025 das bisherige, auf Parteilisten basierende Verhältniswahlrecht durch ein Wahlsystem nicht übertragbarer Einzelstimmgebung innerhalb von Mehrmandatswahlkreisen ersetzt. Zweitens markierten die Wahlen das endgültige Ende von Kirgistans langjährigem Experiment mit einem parteienzentrierten Parlamentarismus. Auch wenn der Wettbewerb zwischen den Parteien früher zumindest eine mehr oder weniger institutionalisierte Politik garantierte, so entsprachen die konkurrierenden Parteien nur selten jenen Parteien, wie man sie in idealtypischeren Systemen parlamentarischer Prägung findet. Für einen Großteil der Bevölkerung war die Abschaffung der listenbasierten Wahlen 2025 daher kaum mehr als eine Randnotiz. Drittens machte der politische Kontext der Wahlen deutlich, dass Kirgistan dem regionalen – und gewiss auch globalen – Trend folgt, der auf eine zunehmende Stärkung der Exekutive bei schrittweiser Schwächung der staatlichen Gewaltenteilung hindeutet.
Neues Parlament nach neuen Regeln
Die Wahlen 2025 bestätigen ein wesentliches Merkmal der politischen Entwicklung in Kirgistan: Parlamentswahlen laufen nur selten nach unveränderten Regeln ab. Seit ihrer Unabhängigkeit hat die Kirgisische Republik noch nie zwei Parlamentswahlen hintereinander abgehalten, ohne dass sich die Regeln im Hinblick auf die Struktur des Parlaments oder das Wahlsystem geändert hätten (siehe Tabelle 1). Die einzige Ausnahme – die Wahl von 2020 – endete mit einer Annullierung der Wahlergebnisse.
Die Wahlen vom November 2025 stellten eine weitere umfassende Umgestaltung dar: den vollständigen Wechsel zu einem auf Mehrmandatswahlkreisen basierenden Mehrheitswahlrecht. In gewissem Sinne bedeutete das eine Rückkehr auf vertrautes Terrain – wahlkreisbasierte Mehrheitswahlen wurden bereits 1995, 2000 und 2005 abgehalten. Gleichzeitig brachte die Reform jedoch eine wichtige Neuerung: die Verabschiedung eines Systems nicht übertragbarer Einzelstimmgebung, unter dem in jedem der 30 Wahlkreise jeweils drei Parlamentsabgeordnete gewählt werden.
Nach dem neuen System geben die Wähler ihre Stimme ausschließlich für individuelle Kandidaten, nicht für Parteien ab. Zwar wurde es politischen Parteien formal gestattet, Kandidaten aufzustellen, in der Praxis hat dies jedoch nur eine Partei, Yntymak, getan. Dieses Resultat war keineswegs mechanisch durch das Wahlverfahren vorherbestimmt. In anderen Kontexten können Parteien auch innerhalb eines kandidatenzentrierten Wahlsystems ihre Dominanz behaupten und tun dies häufig auch. Die marginale Rolle der Parteien bei der Wahl 2025 spiegelt also nicht bloß das Systemdesign wider, sondern auch die allgemeinere Bedeutungslosigkeit von Parteien als relevanten politischen Institutionen in Kirgistan.
Welche Bedeutung haben die Wahlen in institutioneller Hinsicht?
Die institutionellen Implikationen der Wahlen 2025 werden deutlich, wenn man untersucht, wie Anreize und politische Resultate durch das neue Wahlverfahren umgeformt werden.
Erstens bringen Mehrmandatswahlkreise eine stabilisierende Logik in den Wahlkampf. Dadurch, dass mehr als ein Kandidat pro Wahlkreis gewinnen kann, werden Nullsummenergebnisse durch das System reduziert und die Wahrscheinlichkeit von knappen Niederlagen gesenkt. Theoretisch lassen sich dadurch politische Spannungen entschärfen, da sichergestellt wird, dass mehrere ressourcenstarke lokale Eliten ins Parlament einziehen. Ein solches Arrangement hilft, nach der Wahl auftretende Spannungen abzumildern – zumindest im Vergleich zu winner-takes-all-Systemen.
Zweitens wurde es durch das Mehrmandatsformat möglich, geschlechtsbezogene Vorgaben in die Wahlgesetzgebung aufzunehmen. Die erstmals 2007 eingeführte Geschlechterquote erwies sich im Rahmen des Verhältniswahlrechts als schwer umsetzbar. Bei Direktwahlkreisen mit nur einem einzelnen Mandat wäre sie praktisch unmöglich. Das aktuelle System verlangt, dass beide Geschlechter unter den gewählten Kandidaten eines jeden Wahlkreises vertreten sein müssen, was in der Konsequenz bedeutet, dass mindestens je ein Sitz für Frauen und einer für Männer reserviert ist. Die Geschlechterquote mag im Widerspruch zur nationalistischen und sozialkonservativen Rhetorik der kirgisischen Führung stehen. Ihre Durchsetzung stellt in der Praxis jedoch eher einen Ausdruck institutioneller Trägheit als ehrlicher Überzeugung dar. Die mit der Quote verbundenen politischen Kosten sind gering – jedenfalls geringer als der Reputationsverlust, den die Regierung beim Versuch, sie abzuschaffen, erleiden würde.
Drittens drängt das neue Wahlrecht politische Parteien als kollektive Akteure strukturell in den Hintergrund. Obwohl Parteien formal dazu berechtigt sind, Kandidaten aufzustellen, entschied sich nur eine einzige Partei dazu, dies auch wirklich zu tun. Schon in den Anfangstagen der ersten Sitzungsperiode des neuen Parlaments organisierten die neugewählten Abgeordneten sich in sogenannten »Abgeordnetengruppen«, die eine verbliebene Bestimmung früherer parlamentarischer Regularien widerspiegeln. Hierbei werden spezifische Rollen und Ressourcen auf unterschiedliche Abgeordnetengruppen verteilt – ein Mechanismus, der ursprünglich im Rahmen des gemischten Systems von 2021 eingeführt wurde, um per Mehrheitswahlrecht gewählten Abgeordneten ein Pendant zu Parteifraktionen zu bieten. Diese Gruppen fungieren als Äquivalente von Parteifraktionen, indem sie individuellen Abgeordneten kollektive Verhandlungsmacht, Personal- und Büroressourcen sowie formale Rechte im Hinblick auf Gesetzgebung, Aufsichtsfunktionen und Nominierungen bieten, über die sie andernfalls individuell nicht verfügen würden. Die Zusammensetzung dieser Gruppen bietet jedoch wenig Hinweise auf eine kohärente politische Ausrichtung und lässt nicht darauf schließen, dass es sich bei ihnen um Zusammenschlüsse handelt, die politische Parteien als kollektive Akteure ersetzen.
Das Ende des Parteienexperiments
Die Wahlen im November 2025 bedeuteten ein Ende des Listenwahlsystems. Dabei handelte es sich eher um den Kulminationspunkt einer längerfristigen Entwicklung als um einen plötzlichen Bruch. Anstatt neue Regeln für die Politik zu erlassen, wurde lediglich formalisiert, was schon längst Realität geworden war: die praktische Bedeutungslosigkeit politischer Parteien.
Obwohl die ersten Parteien bereits in den frühen 1990er-Jahren entstanden, liegen die Wurzeln der gegenwärtigen Phase der Parteienpolitik im Jahr 2010, als – begleitet von einer lautstarken Rhetorik über den Aufbau einer parlamentarischen Republik – eine neue Verfassung verabschiedet wurde. Die Verfassung von 2010 stärkte zwar tatsächlich die Kompetenzen des Parlaments, doch entwickelte sich das System weder in einem rechtlichen noch in einem praktischen Sinn in Richtung eines parlamentarischen Modells. Innerhalb von zwei bis drei Jahren hatte Präsident Almasbek Atambajew die faktische Dominanz des Präsidentenamtes wiederhergestellt.
Bei der Umsetzung des auf Parteilisten basierenden Verhältniswahlrechts zeigten sich schnell gravierende Mängel. Innerhalb des Systems geschlossener Listen hatten die Wähler wenig Einfluss darauf, welche Personen am Ende ins Parlament einzogen. Die Parteiführungen behielten sich weitreichende Entscheidungsspielräume bei der Aufstellung der Listen und dem Wechsel von Posten im Nachgang der Wahl vor. Der Umstand, dass prominente Persönlichkeiten sich kurz nach der Wahl von den Parteilisten zurückzogen, um Kandidaten mit einem niedrigeren Rang die Übernahme ihrer Sitze zu ermöglichen, wurde in der Öffentlichkeit als eine Irreführung der Wähler wahrgenommen und entwickelte sich zu einer wirkmächtigen Versinnbildlichung der vorherrschenden »Parteienkorruption«. Mit der Zeit wurden die Parteilisten immer weniger als eine Form der politischen Repräsentation, sondern vielmehr als ein Ausdruck transaktionaler Politik gesehen.
Die Umstellung auf offene Parteilisten bei den Wahlen 2021 sollte als Korrektiv dienen. Indem Wählern ermöglicht wurde, nicht nur für eine Partei, sondern auch für ihre bevorzugten Kandidaten innerhalb einer Partei abzustimmen, sollte mehr Verantwortlichkeit geschaffen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewonnen werden. In der Praxis führten die offenen Listen jedoch zu unbeabsichtigten Nebenwirkungen: Der Wahlkampf verlagerte sich nach innen, da nun individuelle Kandidaten miteinander konkurrierten. Kandidaten begannen, ihre persönlichen Netzwerke in bestimmten Gegenden zu mobilisieren, um sich genügend Präferenzstimmen zu sichern, wodurch sich das auf nationalen Parteilisten basierende Verhältniswahlrecht faktisch zu einem auf Bezirksebene ausgetragenen Wettbewerb entwickelte.
Zum Zeitpunkt der Wahlen 2025 hatten der Parlamentarismus und die politischen Parteien, auf denen er basierte, bereits einen Großteil ihrer Legitimität verloren. Politische Parteien waren nie zu dauerhaften Institutionen des politischen Wettbewerbs geworden; stattdessen blieben sie ad hoc gebildete Allianzen mit einer kurzen Lebensdauer, gegründet zur Absicherung der Möglichkeit für die Teilnahme an Wahlen. Es war zur Routine geworden, dass Politiker von einem Wahlzyklus zum nächsten die Partei wechselten. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Abkehr vom listenbasierten Verhältniswahlrecht kein funktionierendes institutionelles Arrangement abgeschafft, sondern lediglich die Art und Weise formalisiert, auf die in Kirgistan ohnehin schon Politik gemacht wurde.
Fazit
Auch wenn die Wahlergebnisse selbst nur begrenzte analytische Einsichten versprechen, so ist der allgemeine Kontext, in dem die Wahlen 2025 stattfanden, umso aufschlussreicher. Manche Analysen haben in der Abstimmung einen weiteren Schritt der Regimekonsolidierung gesehen. Derartige Interpretationen laufen jedoch Gefahr, den Wahlen selbst zu viel kausales Gewicht zu verleihen. Die Wahlen 2025 vertieften die Konsolidierung weniger, als dass sie sie unter Beweis stellten. Die kaum vernehmbare öffentliche Reaktion auf das geänderte Wahlsystem und die rasche freiwillige Selbstauflösung des scheidenden Parlaments im September 2025 offenbarten ein politisches Klima, das politischer Debatte und offenem Widerspruch weitgehend entbehrt.
Im Ergebnis handelt es sich um ein zentralisiertes System mit einem personalisierten Regime, das ein hohes Maß an öffentlicher Zustimmung genießt und sich nur begrenztem internationalen Druck ausgesetzt sieht – zumindest im Vergleich zu früheren kirgisischen Regierungen. Eine solche Konfiguration mag Stabilität und Berechenbarkeit bieten, birgt aber auch das inhärente Risiko, die Fähigkeit zur Selbstkorrektur zu verlieren, da es keine wirksamen institutionellen Gegengewichte mehr gibt. Kirgistans politische Geschichte dient als Erinnerung daran, dass ein berechenbares, loyales Parlament nur so lange loyal und berechenbar ist, bis es das auf einmal nicht mehr ist. Die entscheidende Frage im Hinblick auf die weitere politische Entwicklung des Landes ist deshalb nicht die Stabilität von Wahlen als solche, sondern ob das Regierungssystem weiterhin in der Lage ist, seine eigenen Grenzen zu reflektieren und sich an wiederkehrende soziale, wirtschaftliche und politische Herausforderungen anzupassen.
Aus dem Englischen von Armin Wolking