Belarus-Analysen

Ausgabe 84 (27.07.2026) — DOI: 10.31205/BA.084.02, S. 6–11

Wandel des Gesellschaftsvertrags in Belarus

Von Michail Miadviedka (Kaściuška Security Studies Institute, Warschau)

Zusammenfassung
Der Beitrag untersucht die Wandlung des »Gesellschaftsvertrags« in Belarus nach der politischen Krise von 2020. Während dieser »Gesellschaftsvertrag früher aus Sicht der Regierung in einer Nichteinmischung der Bürger*innen in die Politik und im Gegenzug in der Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards durch den Staat bestand, so erfuhr diese Formel nach 2020 beträchtliche Veränderungen. So wird die Vorstellung von »Nichteinmischung in die Politik« etliche Jahre bereits sehr viel weitgehender ausgelegt. Was das »anständige Leben« anbelangt, so wird der Akzent hier im Grunde darauf gelegt, dass der Staat »Sicherheit gewährleistet«, vor allem durch einen Kampf gegen »Terroristen« und »Extremisten«, hinter dem sich oft politisch motivierte Repressionen verbergen. Und durch die Vermeidung einer direkten Beteiligung von Belarus am russischen Krieg gegen die Ukraine.

Der Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Regime wandelt sich allmählich zu einem Vertrag zwischen Regime und den Silowiki (dem Sicherheitsapparat), wobei letztere vollkommene Loyalität zum herrschenden Regime wahren und das Regime den Silowiki einen Modus ermöglicht, der sich so umschreiben ließe: »Mitunter muss es auch ohne Gesetz gehen«.

Die Formel des Gesellschaftsvertrags in Belarus

Der Gesellschaftsvertrag ist seit dem Machtantritt von Aljaksandr Lukaschenka einer der zentralen Begriffe im sozialen und politischen System von Belarus. Wollte man kurz und sehr vereinfacht seinen Gehalt formulieren, würde er ungefähr so lauten: »Ihr (die Bevölkerung) mischt euch nicht in die Politik ein, und wir (das Regime) gewährleisten euch einen anständigen Lebensstandard«.

In dieser Formel gibt es zwei unbestimmte Komponenten (oder Elemente), deren konkreter Wert sich im Lauf der Zeit änderte und sich weiterhin ändert.

Element 1: Nichteinmischung in die Politik

Seit der ersten umfassenden Studie zu den verschiedenen Versionen eines Gesellschaftsvertrages in Belarus, die 2009 von einem unabhängigen Thinktank, dem Belarusischen Institut für strategische Studien (BISS) durchgeführt wurde, hat sich die Formel »Nichteinmischung in die Politik« sehr verengt. So hatte die Regierung bis 2020 bei Wahlen auf allen Ebenen praktisch nicht auf eine Nominierung alternativer Kandidat*innen reagiert. Bürger*innen, die im Rahmen der Bestimmungen des Wahlgesetzbuches ihre Unterstützung für diese Kandidat*innen ausdrückten (durch Unterstützerunterschrift, Mitgliedschaft in Initiativgruppen, individuellen Wahlboykott usw.) wurden nur wenig verfolgt. Es gab praktisch keine politische Kontrolle über die sozialen Netze (während ansonsten Straftaten wie die Verbreitung von Pornographie, Werbung für Drogen usw. im Internet intensiv verfolgt wurden). Das Regime mischte sich nicht in die Tätigkeit von Graswurzelbewegungen und gesellschaftlichen Initiativen ein, wenn diese nicht politischer Natur waren. Die Aktivitäten auf verschiedenen elektronischen Plattformen zur kritischen Erörterung auch politischer Themen genossen relativ viel Freiheit. Es waren recht viele unabhängige Medien tätig, unter anderem das in Belarus historisch größte Internetportal TUT.by. Die Existenz verschiedener Nichtregierungsorganisationen, auch solcher, die sich kritisch gegen den politischen Kurs des Staates wandten, wurde gebilligt. Eine rückwirkende Anwendung von Gesetzen, die nach 2020 zur allgemeinen Praxis geriet, wurde nur selten vollzogen.

Die wichtigste Veränderung nach 2020 bestand im Folgenden: Wenn der Staat früher – bei aller Repressivität der belarusischen Gesetzgebung – überwiegend Handlungen seiner Bürger*innen bewertete, dann zählten nach 2020 weniger die Handlungen, sondern eher die politische Haltung derjenigen, die bestraft wurden.

Element 2: Wohlstand

Was bot das Regime im Gegenzug für die harschen und unbestimmten Beschränkungen für politische Betätigung? Die Autor*innen einer Studie des Belarusischen Insitituts für strategische Studien behaupteten, dass die »belarusische Stabilität sich auf die Zustimmung der Gesellschaft zu der Lage der Dinge stützt, die vom Regime bestimmt wird. Das Regime wiederum erfüllt ein gewisses Minimum der Versprechungen, die es der Gesellschaft gemacht hatte«.

Lange Jahre konnte dieses Minimalrepertoire an Verpflichtungen unter der Formel »tscharka i schkwarka« zusammengefasst werden (wörtlich: »ein Gläschen Schnaps und gebratenen Speck als sakuska« [das Häppchen danach; d. Red.]; im Weiteren: »Schnaps und Speck«). Im übertragenen Sinne bedeutete es ein »minimales Einkommen für den Alltag und einfache Bedürfnisse«. Journalisten zitieren diese Worte aus einer Fernsehansprache des Präsidentschaftskandidaten Aljaksandr Lukaschenka von 1994: »Jeder Belaruse wird Schnaps und Speck auf dem Tisch haben«.

Diese inzwischen feste Redewendung ist nun vor allem aufgrund ihrer buchstäblichen Interpretation in aller Munde. Lukaschenkas Opponenten legten sie als einen Tausch von Freiheit und politischen Rechten gegen ein Ausbleiben von Hunger und einen stärkeren Zusammenhalt der Bevölkerung aus. Sie betonten, dass in der modernen Welt und besonders für Europa, zu dem Belarus ihrer Ansicht nach zivilisatorisch gehört, Hunger schon seit langem kein akutes Problem mehr darstelle, und dass die Präsentation eines erleichterten Zugangs zu stark alkoholischen Getränken als Errungenschaft des Regimes amoralisch sei. Gedanklich bestand die Kritik darin, dass die Formel »Schnaps und Speck« in Wirklichkeit eine Zunahme des wirtschaftlichen Wohlstandes bremse und sich auf die ganz minimalen Verpflichtungen des Staates gegenüber der Bevölkerung beziehe. Die Regierung sah das natürlich etwas anders, konnte aber zu dieser Frage keine vernünftige Medienkampagne entwickeln. Hinzu kam, dass Vertreter*innen der Regierung mitunter sogar Öl ins Feuer gossen, indem sie den Belarus*innen öffentlich vorwarfen, diese würden zu viel fordern, beispielsweise die Möglichkeit, jedes Jahr Ferienorte in Ägypten oder der Türkei aufzusuchen, sich ein modernes Handy oder etwa Markenkleidung usw. zu leisten.

Dadurch verschwanden die Botschaften von Gerechtigkeit und Wohlstand für alle, die regelmäßig in der Informationspolitik zu vernehmen waren, hinter dem Motto von »Schnaps und Speck« als Gipfel der staatlichen Sozialpolitik.

Unabhängige Forscher*innen haben im Rahmen des Projektes »Koscht urada« (dt.: »Preis der Regierung«) sogar einen eigenen, inoffiziellen Wirtschaftsindikator ausgearbeitet, den »Schnaps und Speck«-Index, der die Menge der 100-Milliliter-Portionen Wodka und 100-Gramm-Portionen filetierten Schweinefleischs aufführt, die man sich in Belarus für den offiziell verkündeten Durchschnittslohn leisten kann (es ist das belarusische Gegenstück zum Big Mac-Index). In den verschiedenen Phasen wies dieser Index mal eine negative, mal eine positive Entwicklung auf. Nach Beginn der russischen Vollinvasion in die Ukraine war sie insgesamt positiv und schlug einen Rekord nach dem anderen. Allerdings gab es viele Probleme der Wirtschaft, die sich dort nicht widerspiegelten. Die Materialien des »Schnaps und Speck«-Index wurden 2023 als extremistisch eingestuft. Seither wird der Index von der Initiative »Waschy hroschy« (dt.: »Euer Geld«) erstellt.

Die Transformation des Gesellschaftsvertrags nach 2020

1. Offizielle Rhetorik

Derzeit arbeiten Vertreter*innen des Lukaschenka-Regimes in der offiziellen Rhetorik nicht mehr mit dem Begriff »Schnaps und Speck«. Nach 2020 hat Aljaksandr Lukaschenka erstmals im Februar 2021, nämlich in seiner Rede vor der sechsten »Allbelarusischen Volksversammlung« einen Gesellschaftsvertrag angesprochen: »Die Aufgabe des Staates besteht weiterhin darin, die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den sozialen Gruppen so zu einzurichten, dass sie von allen und jedem als gerecht wahrgenommen und verinnerlicht werden. Es ist die Gerechtigkeit, die die Grundlage des Gesellschaftsvertrags bildet, oder des sogenannten Sozialvertrags, der seinen Ausdruck in der Verfassung findet«. Gleichwohl wurde also die Rhetorik von einem Sozialstaat fortgeführt, der – nach Ansicht Lukaschenkas – »unser Markenzeichen« ist.

Im März 2023 wandte sich Lukaschenka auf einer Sitzung des Ministerrates erneut diesem Thema zu: »Das ist ein Gesellschaftsvertrag der Staatsmacht mit dem Volk. Die vordringlichen Zielrichtungen waren und bleiben für uns eine Erhöhung der Bezüge der öffentlichen Angestellten und Militärangehörigen sowie die Unterstützung für Familien mit Kindern und die Rentner«. Es ist bemerkenswert, dass hier öffentlich der Fokus auf den staatlichen Sektor der Wirtschaft und die Silowiki gelegt wird, wie auch auf Biopolitik (nach der Konzeption des französischen Philosophen Michel Foucault). Um Gerechtigkeit und Wohlstand für alle ging es schon lange nicht mehr.

Dann schließlich, im November 2025, lieferte der Propagandist Ihar Tur, der regelmäßig im staatlichen Fernsehsender ONT die offizielle Position verbreitet, eine eigenartige Auslegung von »Gerechtigkeit auf belarusisch«, indem er anmerkte, dass »wenn die Normen dem im Wege stehen, müssen die Normen umgeschrieben werden, denn die Gerechtigkeit steht über dem Gesetz, wie der Präsident sagte«. Der Propagandist räumte also im Kern ein, dass dem derzeitigen Gesellschaftsvertrag im Land folgendes Prinzip zu Grunde liegt: »Mitunter muss es auch ohne Gesetz gehen«.

In seiner Ansprache an das belarusische Volk und die Nationalversammlung der Republik Belarus unter dem Titel »Zeit konkreter Dinge«, die er am 18. Dezember 2025 hielt, wurden die Verpflichtungen der Staatsmacht gegenüber der Bevölkerung wie folgt formuliert: »stabile Beschäftigung, anständiges Einkommen und vor allem: Stabilität«. Wie im Weiteren zu zeigen sein wird, besteht das Problem in dem speziellen Verständnis von Sicherheit, das beim Regime in Belarus besteht.

2. Das Element »Nichteinmischung in die Politik«

Bis 2020 stand es den Bürger*innen absolut frei, jede*n mögliche*n Präsidentschaftskandidat*innen zu unterstützen (dafür sind 100.000 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich, wobei für eine beliebige Anzahl von Kandidat*innen unterschrieben werden kann). Mehr noch: Die staatliche Propaganda stellte diese Freiheit im Großen und Ganzen in den Vordergrund. Nach 2020 jedoch haben Personen, die für die Nominierung eines/r oppositionellen Kandidat*in unterschrieben, selbst solcher, die offiziell durch die Zentrale Wahlkommission registriert worden waren (wie etwa Swjatlana Zichanouskaja), Repressionen erlebt, bis hin zu Entlassungen. Allein deshalb, weil sie für eine Unterstützerunterschrift für eine*n unabhängige*n Kandidat*in getätigt hatten.

Über fünf Jahre und drei Urnengänge nach den Protesten ist kein neuer und allgemein verständlicher Gehalt von »Nichteinmischung in die Politik« formuliert worden. Dem stand und steht zum Teil die seit 2020 ausgeweitete Praxis entgegen, neue repressive Gesetze zu verabschieden, die zudem rückwirkend gelten. Beispielsweise eine Strafe von bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug gemäß Paragraf 361-4 des Strafgesetzbuches von Belarus, nämlich für Likes, Links, Reposts und andere Formen des Umgangs mit Informationsmaterialien, die in der Folge dann zu extremistischen und/oder terroristischen erklärt wurden. Oder eine Verfolgung wegen Spenden an Organisationen oder Zusammenschlüsse, die dann als »extremistisch« oder »terroristisch« eingestuft wurden, oder wegen Beteiligung an deren Bildungsprogrammen oder -veranstaltungen, und so weiter und so fort. Dabei sind selbst Anhänger*innen von Aljaksandr Lukaschenka nicht vor Repressionen sicher. Die Strafen können unterschiedlich und auch recht hart ausfallen. Für das Abonnieren einer aus Sicht der belarusischen Behörden »extremistischen« Informationsquelle kann man zu 15 Tagen Administrativarrest verurteilt werden. Und auch wenn in dieser Zeit nichts gefunden wird, weswegen diese Person strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte – seit 2020 spielt hier, wie bereits erwähnt, weniger die Handlung selbst eine Rolle als vielmehr die politische Haltung der oder des Betreffenden –, so verliert diese Person dennoch ihre Arbeit, wegen Nichterscheinens am Arbeitsplatz…. Eine erneute Einstellung gestaltet sich dann höchst problematisch, weil ein Arbeitszeugnis der vorherigen Arbeitsstelle erforderlich ist. Es erfolgt allenthalben eine rückwirkende Anwendung von Gesetzen, wenn jemand zum »Extremisten« wurde, weil er in den sozialen Medien Ressourcen abonniert hat, die seinerzeit in der Republik Belarus offiziell tätig sein konnten.

3. Das Element Sicherheit

Nach 2020 und insbesondere nach 2022 spielt das Thema Sicherheit eine immer größere Rolle, wenn es um die Frage geht, was die Regierung unter einem möglichen Gesellschaftsvertrag versteht. Dabei geht es sowohl um durchaus reale äußere Bedrohungen (etwa den Krieg in der Ukraine), als auch um vermeintliche innere Bedrohungen, wobei hier eine kognitive Dissonanz zu beobachten ist. Einerseits nahm Belarus im Global Terrorism Index von 2025 Platz 90 von 100 ein und gehörte damit zu den Ländern, in denen die Wirkung von Terrorismus sehr gering ist (den hundertsten Platz teilten sich allerdings 64 Staaten, in denen die Wirkung von Terrorismus gleich null ist). Dem gegenüber werden im offiziellen belarusischen »Verzeichnis der Organisationen und natürlichen Personen, die an terroristischer Tätigkeit beteiligt sind« über 1.300 Personen geführt. Das belarusische staatliche »Republikweite Verzeichnis extremistischer Materialien« umfasst über 2.000 Seiten. Würde man diese Zahlen direkt und nicht als Instrument für politische Repressionen auffassen, ergäbe sich für Belarus eine absolut katastrophale Sicherheitslage.

Man kann mit Fug und Recht annehmen, dass »Sicherheit« nach 2020 auch den besonders privilegierten Status von Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden und deren Sonderstellung innerhalb der staatlichen Verwaltung markieren soll. In diesem Kontext kann man von einer Neuformatierung des Gesellschaftsvertrags zwischen Gesellschaft und Staatsmacht sprechen, nämlich hin zu einem Vertrag zwischen Regime und den Silowiki, den Angehörigen des Sicherheitsapparates, wobei letztere vollkommene Loyalität gegenüber dem herrschenden Regime wahren und letzteres ihnen den Modus »mitunter muss es auch ohne Gesetz gehen« ermöglicht. Ende 2025 stellten der Soziologe Filipp Bikanou und die Journalistin Wolha Lojka während einer Online-Diskussion über die Entwicklung des Gesellschaftsvertrages fest, dass es eine Verschiebung von der Formel »Stabilität gegen Schweigen« hin zum Modell »Frieden statt Gerechtigkeit« gab.

Die Frage des Friedens in Belarus erscheint angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine tatsächlich wichtig. Die belarusischen Propaganda unternimmt unglaubliche Anstrengungen, um die These zu befördern, Aljaksandr Lukaschenka habe sich außergewöhnlich große persönliche Verdienste erworben, weil er verhindert habe, dass Belarus in den Krieg hineingezogen wird. Lukaschenka selbst spricht ständig davon, es sei besser, sich mit den ständig zunehmenden Forderungen nach Disziplin, Ordnung usw. abzufinden, »statt im Krieg zu kämpfen«. Der »friedliche Himmel« über Belarus ist jedoch nicht ganz so friedlich: Dabei waren die wichtigsten Sanktionspakete gegen Belarus ja gerade wegen der Unterstützung des russischen Angriffskrieges durch das Lukaschenka-Regime erlassen worden. Und in Belarus selbst erfolgte im Frühjahr 2026 eine umfassende, zweimonatige Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Hinzu kommt, dass die belarusische Regierung von jährlich Hunderten Fällen sprach, in denen der Luftraum des Landes verletzt worden sei. Es entstand also eine zwiespältige Situation, in der einerseits Belarus sich als Hort der Sicherheit, der Ruhe, der Friedenstreue und der Stärkung der Sicherheit in der Region positioniert und andererseits ständig Kriegserwartungen geschürt werden und eine allmähliche Militarisierung der Gesellschaft erfolgt.

4. Das Element »Wohlstand«

Die sozialen und wirtschaftlichen Eckdaten wurden in Aljaksandr Lukaschenkas Ansprache als »Stabilität der Beschäftigung« und »anständiges Niveau der Einkommen« subsummiert. Natürlich hatte die Regierung auch vor 2020 so gesprochen, war da aber konkreter gewesen.

Der Arbeitsmarkt in Belarus wies Anfang 2026 eine strukturelle Disbalance auf: Es herrscht ein heftiger Arbeitskräftemangel (insbesondere bei Arbeiter*innen) und gleichzeitig besteht unter Bürokräften ein intensiver Konkurrenzkampf. Es ist ein Anstieg der Reallöhne zu beobachten; mit Stand vom 1. März 2026 waren über 155.000 freie Stellen gemeldet, während die Arbeitslosigkeit auf niedrigem Niveau verharrte (2,5 Prozent nach den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation, engl.: ILO). Viele der freien Stellen bleiben aufgrund der politischen Repressionen chronisch unbesetzt (unter anderem wegen faktisch bestehender Berufsverbote).

Dadurch ergibt sich eine paradoxe Situation. Die Regierung verfolgt einerseits eine Politik, die bestimmte Menschen aus dem Arbeitsmarkt herausdrängt, wobei sie Fragen der infrastrukturellen Sicherheit und der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit unberücksichtigt lässt. Gleichzeitig werden Menschen an ihre Arbeitsplätze gefesselt. Unter den neuesten Regelungen ist die hervorzuheben, dass Abiturient*innen nicht zu zahlungspflichtigen Studienplätzen an medizinischen Hochschulen zugelassen werden. Das führt dazu, dass alle Studierenden verpflichtet sind, in staatlichen Gesundheitseinrichtungen ihre »Schuld« abzuarbeiten, so lauten die gesetzlichen Vorschriften für jene Studierenden, die in Belarus auf Kosten des Staatshaushaltes studieren. Das Gleiche gilt für den heftigen Anstieg der Abiturient*innen, die auf zielgerichtete Bestellung staatlicher Unternehmen eine medizinische oder andere im öffentlichen Bereich benötigte Ausbildung absolvieren. Früher konnten junge Menschen ja ein kostenpflichtiges Studium absolvieren und der Verpflichtung entgehen, das Studium im öffentlichen Sektor »abzuarbeiten«.

In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die staatliche Lohnpolitik interessant. Nach dem Machtantritt von Aljaksandr Lukaschenka veränderten sich die Durchschnittgehälter nicht der Arbeitsproduktivität entsprechend, sondern stiegen im Vorfeld von Präsidentschaftswahlen, praktisch als eine Art Stimmenkauf. Lange Jahre schwankte das Durchschnittseinkommen im Bereich von 500 US-Dollar (diese psychologisch wichtige Schwelle wurde immer wieder mal überschritten und dann aber wieder unterschritten). Lukaschenka hat mehrfach versprochen, diese Marke zu erreichen und sprach sogar davon, es handele sich um eine »heilige Ziffer«.

Diese künstliche Ankurbelung der Gehälter hatte Folgen, die insbesondere 2011 heftig waren. Seinerzeit folgte der Anhebung des Durchschnittslohns (im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010) eine Entwertung des belarusischen Rubel um zwei Drittel, was in Dollar gemessen ein entsprechendes Absinken der Durchschnittseinkommen bedeutete. Es folgten friedliche Massenproteste, die den ganzen Sommer 2011 anhielten und von Sicherheitskräften gewaltsam unterdrückt wurden. Das totale Funktionieren der Repressionsmaschine 2011 wird anhand eines tragikomischen Falls deutlich, bei dem eine Person wegen angeblichen Händeklatschens auf der Straße (als Zeichen des Protestes) verurteilt wurde – der Betreffende hatte nur eine Hand.

Diese Ereignisse machten Lukaschenka deutlich, dass die ihm bekannten Methoden, sich um das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesellschaft zu kümmern, zum Gegenteil führen und letztendlich Proteste mit Gewalt niedergeschlagen werden müssen. Dementsprechend wird die Unterstützung durch die Silowiki sehr viel wichtiger als eine erkaufte Loyalität der Bevölkerung. Wir können davon ausgehen, dass die Ereignisse von 2020 Lukaschenka in dieser Ansicht nur bestärkt haben.

In den Narrativen der Propaganda fehlt nun jedwede Zielmarke für den Durchschnittslohn, seien es nun 500, 700, 1.000 oder ein anderer Dollarbetrag. So wird auch im Programm für die sozio-ökonomische Entwicklung von 2026 bis 2030 nichts dergleichen erwähnt.

Gleichwohl enthält dieses Dokument nicht wenige Indikatoren zum Wohlstand der Bevölkerung, zu einem entwickelten System der sozialen Absicherung usw. Das alles kann als Fortführung des alten Gesellschaftsvertrages betrachtet werden. Die Frage ist, welche Ziele die Regierung damit verfolgt. Angesichts des Umstandes, dass die erlaubte »politische Partizipation« maximal eingeschränkt ist und sich das Regime derart auf die Silowiki stützt, gewinnen vermutlich folgende Überlegungen immer größere Bedeutung: Die Loyalität der Bevölkerung sollte nicht erkauft werden, sondern es müssen vielmehr Bedingungen geschaffen werden, die ein Funktionieren der Wirtschaft und der grundlegenden Infrastruktur gewährleisten. Es ist offensichtlich, dass die Regierung einen kritischen Punkt fürchtet, an dem es zu einem Kollaps zentraler Bereiche der Wirtschaft kommt. Hierin könnte das Wesen eines neuen Gesellschaftsvertrags bestehen, der sich derzeit herausbildet.

Es lohnt sich, die zentralen Staatshaushalte von 2019 und 2025 zu vergleichen. 2019 schlugen dort auf der Ausgabenseite 21,3 Milliarden Rubel zu Buche (das entsprach 10,18 Mrd. US-Dollar nach dem gewichteten Durchschnittskurs von 2019). Dabei war der Haushalt seinerzeit profizitär. 2025 hatte der Ausgabenteil des Haushalts ein Volumen von 50,3 Milliarden Rubel (16,41 Mrd. US-Dollar); allerdings wies der Haushalt nun ein Defizit auf. Die Entwicklung, die die sozio-ökonomische Versorgung der Bevölkerung von Belarus in den letzten Jahren genommen hat, verdient hier natürlich eine gesonderte Erforschung.

Auch die Zusammenarbeit der EU mit Belarus, die praktisch zum Erliegen gekommen ist, ist ein interessantes Thema. In der Zeit von 2014 bis 2020 flossen nach EU-Angaben allein aus den europäischen Fördertöpfen 700 Millionen Euro direkt nach Belarus. Auch die offensichtlichen Vorteile durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, eine relativ große Freizügigkeit usw. gehören der Vergangenheit an. Die belarusische Regierung hat erklärt, dass diese Exportverluste durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Russland und den Ländern des »fernen Bogens« (also mit Ländern in Asien und Afrika) kompensiert werden konnten. Das Besondere der Zusammenarbeit mit der EU bestand unter anderem auch in der erheblichen Unterstützung, die die EU bei der Modernisierung der belarusischen Infrastruktur leistete (Verkehrswege, Energiewirtschaft, Wasserversorgung usw.). Die Regierung hat Mechanismen entwickelt, mit denen der Wegfall dieser Unterstützung kompensiert werden soll: Das Finanzministerium versprach 2023, dass alle Projekte »durch Eigenmittel der ausführenden juristischen Personen, Mittel aus dem zentralen Haushalt und aus lokalen Haushalten, aus staatlichen außerhaushaltlichen Fonds sowie aus anderen Quellen« bestritten werden.« Allerdings sind Angaben zu möglichen konkreten Ergebnissen nicht öffentlich zugänglich.

Die Arbeit der staatlichen Verwaltung hat angesichts mangelnder Ressourcen und des Unvermögens, Entscheidungen von Lukaschenka der Öffentlichkeit sinnvoll zu vermitteln, anekdotenhafte Folgen. So ordnete Aljaksandr Lukaschenka am 3. Februar 2026 an, die Zeit zu reduzieren, in der die Straßenbeleuchtung einzuschalten ist. Begründet wurde das mit Sparzwängen; allerdings wurden keine konkreten Zahlen genannt. Und das, obwohl kostengünstige Energieträger aus Russland geliefert werden und Belarus über ein eigenes, von der Regierung vielgelobtes Atomkraftwerk verfügt. Diese Entscheidung führte in den Morgen- und Abendstunden praktisch zu einem Verkehrskollaps und wurde nach wenigen Tagen im Grunde wieder zurückgenommen. Es ist bezeichnend, dass immer noch unklar ist, welche sinnvolle Begründung es für diesen Beschluss gab, und wie er juristisch umgesetzt wurde. Das alles kann als äußeres Anzeichen für den fortgesetzten Verfall der staatlichen Verwaltung in Belarus betrachtet werden: Das Verwaltungspersonal wird aufgrund von Loyalität zusammengestellt und nicht aufgrund einer Eignung für den betreffenden Posten. Die Institutionen sind zudem genötigt, chronisch im Modus »mitunter (und immer öfter) muss es auch ohne Gesetz gehen« zu funktionieren.

Schlussfolgerungen

Das Phänomen des »Gesellschaftsvertrags«, das sich in Belarus in den frühen Jahren der Herrschaft von Aljaksandr Lukaschenka etabliert hat und in dieser Form recht gut von Expert*innen untersucht wurde, sollte ursprünglich politische Loyalität gewährleisten, indem im Gegenzug wirtschaftliche Vorteile gewährt werden.

Mit der Stärkung autoritärer Institutionen und des Sicherheitsapparates schien allerdings die Furcht vor einer wachsenden Illoyalität der Bevölkerung abzunehmen. Dieser Prozess setzte nach der erfolgreichen Unterdrückung der Proteste von 2011 ein und kulminierte in den Ereignissen von 2020.

Dadurch entwickelte sich ein neuer Gesellschaftsvertrag, bei dem der Grad der erlaubten politischen Partizipation maximal reduziert ist und die Bedeutung des Sicherheitsapparates drastisch zunimmt.

Gleichwohl bleibt in der Politik des Staates eine soziale Komponente erhalten. Sie wird allerdings mit neuem Sinn versehen: Es geht nicht um garantierte Loyalität, sondern um ein garantiertes, minimales Funktionieren der für den Staat und die Gesellschaft lebenswichtigen Institutionen, und zwar vor dem Hintergrund der verstärkten wirtschaftlichen Abhängigkeit von Russland und der Gefahren für die Sicherheit, die vom Nachbarland ausgehen.

Übersetzung aus dem Russischen: Hartmut Schröder

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