Analyse Von Urszula Banaszczak-Soroka
Das obligatorische Rentensystem in Polen, das 1998 auf den Weg gebracht wurde, ruht auf zwei Säulen. Dazu kommt als freiwillige dritte Säule die private Altersvorsorge. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt (ZUS) als erste Säule verwaltet die eingehenden Beiträge der berufstätigen Versicherten und zahlt sie den aktuellen Renten- und Pensionsempfängern aus. Die kapitalbasierte zweite Säule bilden die Offenen Rentenfonds (OFE), die einen Teil der Rentenbeiträge aus der ersten Säule gewinnbringend investieren sollen. Vor allem seit dem Ausbruch der Krise der europäischen Staatsfinanzen wurden Schwächen in der Konstruktion der OFE verstärkt diskutiert. (…)
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