Analyse Von Michał Zabdyr-Jamróz
Das polnische Gesundheitswesen ist in Artikel 68 der Verfassung und im Gesetz über die Gesundheitsleistungen (2004) geregelt. Damals wurden wichtige Änderungen gegenüber früheren Regelungen eingeführt, darunter die Schaffung des Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia – NFZ), der dem Gesundheitsministerium direkt untersteht und als eine staatliche Monopoleinrichtung das Gesundheitswesen bestimmt. Der NFZ verwaltet zentral die Beiträge der Versicherten, die Ausgaben übernehmen die Woiwodschafts-Niederlassungen des NFZ dezentral. Die Leistungserbringer (z. B. (…)
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