Analyse Von Michał Zabdyr-Jamróz
Das polnische Gesundheitswesen ist in Artikel 68 der Verfassung und im Gesetz über die Gesundheitsleistungen (2004) geregelt. Damals wurden wichtige Änderungen gegenüber früheren Regelungen eingeführt, darunter die Schaffung des Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia – NFZ), der dem Gesundheitsministerium direkt untersteht und als eine staatliche Monopoleinrichtung das Gesundheitswesen bestimmt. Der NFZ verwaltet zentral die Beiträge der Versicherten, die Ausgaben übernehmen die Woiwodschafts-Niederlassungen des NFZ dezentral. Die Leistungserbringer (z. B. (…)
Zum Artikel Artikel Von Marta Bucholc, Maciej Komornik
Die seit Ende 2015 in Polen amtierende nationalkonservative Regierungspartei PiS hat faktisch die Gewaltenteilung aufgehoben. Mit einer Welle neuer Gesetze hat sie erst das Verfassungsgericht ausgeschaltet und dann wider die Verfassung nahezu die gesamte Justiz unter die Kontrolle der Exekutive gestellt. Sie hat die Institutionen des Rechtsstaats diskreditiert, ihr nicht genehme Richter aller Instanzen und Gerichtszweige als Mitglieder eines post-kommunistischen Klüngels diffamiert und auf der Basis der neuen Gesetze die Unfolgsamen entlassen. Bei der Berufung der Nachfolger spielt die Regierungspartei erstmals seit 1989 wieder eine zentrale Rolle. Ganz im Sinne der Ideologie der PiS ist an die Stelle pluralistischer Machtverteilung ein starker Staat getreten, der vorgibt, im Namen des Volks zu handeln.
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