Analyse Von Bogna Baczyńska
Die Reformen des polnischen Justizsystems, welche die Regierung von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) seit 2015 durchführt, tragen nicht nur zu einer möglicherweise fehlerbehafteten Rechtsprechung bei, sie fördern auch das Misstrauen in die polnische Rechtsstaatlichkeit und führen zu Konflikten im internationalen Bereich. Soeben hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Polen zu einer Strafzahlung verurteilt, da die Regierung die 2018 eingeführte Disziplinarkammer (Izba Dyscyplinarna) am, oder besser gesagt, über dem Obersten Gericht (Sąd Najwyższy) noch nicht aufgelöst hat. Die Veränderungen im Rechtssystem reichen tief und stellen Polens Zugehörigkeit zur europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Das Ziel der Regierung ist es, durch die Reform Justizpersonal, vor allem Richter, auszutauschen, um die Judikative als eine unabhängige Macht auszuschalten. Somit setzen die wesentlichen Maßnahmen – die Schaffung eines regierungskonformen (aber verfassungswidrigen) Landesjustizrates (Krajowa Rada Sądownictwa – KRS), die Disziplinarkammer am Obersten Gericht und die Verabschiedung des »Maulkorbgesetzes « – auf die Abschaffung der richterlichen Unabhängigkeit durch Beförderung politisch opportuner Richter oder Personen mit fehlenden Qualifikationen in Richterpositionen. (…)
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