Anhaltende Polarisierung der politischen Szenerie
Ein Jahr nach den Parlamentswahlen ist die politische Landschaft in Polen nach wie vor geteilt. Während die Regierungskoalition – bestehend aus der Bürgerkoalition (Koalicja Obywatelska – KO) um Ministerpräsident Donald Tusk, der Linken (Lewica) und dem Dritten Weg (Trzecia Droga), einem Zusammenschluss von Polnischer Bauernpartei (Polskie Stronnictwo Ludowe – PSL) und der Partei Polen 2050 (Polska 2050) – in den Umfragen etwas abgesackt ist, steht die Opposition in den Umfragen nach wie vor gut da. Die Bürgerkoalition hat dabei ihre Umfragewerte im Oktober 2024 mit 32,2 Prozent gegenüber dem Ergebnis bei den Parlamentswahlen (30,7 Prozent) etwas verbessert, während die Neue Linke mit 8,0 Prozent (8,61 Prozent) einen leichten Verlust erlitten hat. Der Regierungspartner Dritter Weg hat mit 9,1 Prozent (14,4 Prozent) in der Wählergunst sogar deutlich verloren. Bei den Oppositionsparteien hat die PiS mit aktuell 30,8 Prozent gegenüber 35,38 Prozent einen deutlichen Verlust zu verzeichnen, die in Teilen rechtsextremistische Konföderation (Konfederacja) hingegen hat mit 11,6 Prozent gegenüber 7,16 Prozent in den Parlamentswahlen 2023 deutlich zugelegt (s. Rubrik »Umfragen«). Allerdings haben die Umfragen eine hohe Volatilität und sicher ist lediglich, dass die beiden großen Parteiblöcke, KO und PiS, nur um wenige Prozentpunkte voneinander getrennt sind. Nach einer anderen, für die Tageszeitung Gazeta Wyborcza Anfang Oktober durchgeführten Umfrage liegt die KO mit 35,3 Prozent knapp vor der PiS mit 33,5 Prozent, während die anderen Parteien zum Teil deutlich verlieren – mit Ausnahme wiederum der Konföderation, die in dieser Umfrage gar 12,5 Prozent Zustimmung erhält.
Eine Erkenntnis dieser Umfragen ist, dass die PiS, entgegen den Erwartungen vieler Beobachter in Deutschland, nach wie vor durchaus Chancen haben dürfte, im kommenden Jahr die Präsidentschaftswahlen zu gewinnen. Entscheidend wird jedoch unter anderem sein, ob die PiS es vermag, nach dem Ausscheiden des aktuellen und sehr populären Präsidenten Andrzej Duda, der ja aus dem PiS-Lager stammt, einen geeigneten Kandidaten aufzustellen. Wahrscheinlich wird die PiS ihren Kandidaten am 11. November, dem polnischen Nationalfeiertag der Unabhängigkeit verkünden, wohl auch, um der Nominierung das nötige Pathos zu verleihen. Diskutiert werden gegenwärtig drei Namen: der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident und Verteidigungsminister Mariusz Błaszczak, der Europaabgeordnete und vormalige Woiwode der Woiwodschaft Lodz (województwo łódzkie) Tobiasz Bocheński und der Direktor des Instituts des Nationalen Gedenkens (Instytut Pamięci Narodowej – IPN), der Historiker Karol Nawrocki. Als wahrscheinlicher Kandidat gilt gegenwärtig der 41-jährige Nawrocki, aber er dürfte auch der unbekannteste sein. Das scheint jedoch dem Kalkül des PiS-Parteichefs Jarosław Kaczyński zu entsprechen, der bei einem politisch bekannteren Kandidaten wie beispielsweise dem ehemaligen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki befürchtet, dass ein solcher Kandidat zu viel Angriffsfläche bieten könnte. Bei der KO dürfte es wohl auf den Stadtpräsidenten von Warschau, Rafał Trzaskowski, hinauslaufen, der 2020 in der Stichwahl mit 49 Prozent knapp gegen den Amtsinhaber Andrzej Duda (51 Prozent) verlor. Auch wenn andere Parteien eigene Kandidaten aufstellen werden, dürfte es wieder auf ein Duell zwischen der Bürgerkoalition und Recht und Gerechtigkeit hinauslaufen. Die politische Landschaft ist somit weiter klar geteilt und die Polarisierung hält an.
Es liegt zweifellos im Interesse der aktuellen Regierung von Donald Tusk (KO), im kommenden Jahr den Präsidenten zu stellen und damit die anhaltende Kohabitation zu beenden. Das wird auch nötig sein, um die Wahlversprechen, insbesondere die Liberalisierung des Abtreibungsrechts, und auch den Koalitionsvertrag zu erfüllen, denn Präsident Duda steht einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts und einem Zurückdrehen der PiS-Reformen insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und bei den Medien mit einem potentiellen Veto entgegen. Über die notwendige 3/5-Mehrheit, um ein Präsidentenveto zurückzuweisen, verfügt die Regierungskoalition im Sejm nicht. Erforderlich wären 276 Stimmen, das Regierungslager hat allerdings nur 248 Mandate inne. Das heißt alle Gesetze, die die PiS-Politik aufheben wollen, müssen mit einem Veto des Präsidenten rechnen und ein gutes halbes Jahr vor den Präsidentschaftswahlen sieht es nicht danach aus, dass die Regierung sich mit dem aktuellen Amtsinhaber noch verständigen wird.
Eine weitere Erkenntnis der Umfragen neben der fortbestehenden Polarisierung der politischen Landschaft ist die Zunahme des Extremismus, der Sorge machen muss. Zweistellige Zustimmungsraten für die Konföderation stellen mit Blick auf eine zunehmende und notwendige Migration nach Polen und auch hinsichtlich der Europäischen Union enorme Sprengkraft dar, so dass sich die Regierung auch diesbezüglich Gedanken über die richtige Strategie für den Umgang nicht nur mit der PiS, sondern auch mit der Konföderation machen muss.
Ein erster Ansatz ist hier sicherlich der am 10. November 2023 unterzeichnete Koalitionsvertrag, der sehr klar den Willen betont, unterschiedliche Bereiche von Wirtschaft, Erziehung/Bildung und Kultur zu entpolitisieren und der Selbstverwaltung wieder mehr Autonomie einzuräumen. Bei den 24 Punkten des ersten Abschnitts des Koalitionsvertrags ist von dem Ziel einer Entpolitisierung bezogen auf Diplomatie (1), Rechtswesen (2), Schulen (3), Staatsgesellschaften (13), Hochschulen und Universitäten (15), Kultur (16), öffentlich-rechtliche Medien (17) und die uniformierten Dienste, das heißt Armee und Sondereinheiten, (19) die Rede. Zudem soll die Entscheidung des Verfassungsgerichts (Trybunał Konstytucyjny – TK) vom November 2020, die ein fast vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen zur Folge hatte, rückgängig gemacht werden (6). Außerdem soll die Autonomie der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung gestärkt werden (23), denn auch hier wird ein zu großer Eingriff der vorherigen Regierung konstatiert. Darüber hinaus verlangt der zweite Abschnitt des Koalitionsvertrags eine Abrechnung mit den PiS-Regierungen, insbesondere mit den Verfassungsbrüchen, so der Text des Koalitionsvertrags. So sollen Verantwortliche für die Rechtsbrüche auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden und da, wo nötig, soll die Aufarbeitung mittels parlamentarischer Untersuchungskommission geleistet werden. Neben den Rechts- und Verfassungsbrüchen, die zunächst erst einmal entsprechend festgestellt werden müssten, sollen auch Nepotismus, Veruntreuung öffentlicher Mittel, das System des Hasses in den öffentlich-rechtlichen Medien und die Ausnutzung dieser Medien für die Beeinflussung von Wahlentscheidungen untersucht und von Gerichten und Staatsanwaltschaften, gegebenenfalls auch durch Untersuchungskommissionen, analysiert werden. Dabei geht der Koalitionsvertrag natürlich implizit davon aus, dass die genannten Rechtsbrüche tatsächlich stattgefunden haben. Zumindest das im Dezember 2017 begonnene Artikel-7-Verfahren der Europäischen Kommission wegen des Verdachtes der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wie es in Artikel 2 des Lissabonner Vertrags erwähnt wird, und auch ein entsprechendes Gutachten der Venedig-Kommission des Europarates vom März 2016 kommen zu dem Schluss, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen unter den PiS-Regierungen nachhaltig bedroht war.
Dem gegenüber weist die PiS die Vorwürfe zurück und unterstellt der neuen Regierung ihrerseits Machtmissbrauch und einen Angriff auf die Medienfreiheit, da als Folge des Regierungswechsels prominente Vertreter der öffentlich-rechtlichen Medien, die mit der PiS verbunden waren, das polnische Fernsehen noch vor Ende 2023 verlassen haben.
Insgesamt hat sich die Aufarbeitung bis dato in der Praxis als sehr viel schwieriger herausgestellt, als die Absichtserklärungen des Koalitionsvertrags und Ankündigungen der Opposition vor den Parlamentswahlen vermuten ließen.
Erste Ansätze zur Aufarbeitung der PiS-Regierungen
Bereits während der Amtszeit der PiS-Regierungen wurde die Frage der Abrechnung und Aufarbeitung der PiS-Politik von der damaligen Opposition immer wieder thematisiert und fand dann schließlich auch ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag. Dabei wurde in den Reihen der vormaligen Opposition auch über finanzielle Aspekte der PiS-Jahre diskutiert. Im Fokus standen und stehen dabei finanzielle Zuwendungen beispielsweise an die vom Redemptoristenpater Tadeusz Rydzyk gegründete Radiostation Radio Maryja respektive seine Stiftung Lux Veritatis, ferner Mittel für verschiedene Medienunternehmen mit Hilfe des Schaltens von Anzeigen in den jeweiligen Medien, die Gründung von Instituten und deren finanzielle Ausstattung und letztlich auch Finanztransfers an die PiS selbst, die nach Annahmen der aktuellen Regierung nicht korrekt abgelaufen sind. Ziel der Regierung ist es sicherlich nicht nur, für Transparenz im Umgang mit Steuergeldern zu sorgen, sondern sie möchte auch das Umfeld der PiS, das heißt Stiftungen, Zeitungen und Institute, finanziell beschneiden, da nach Ansicht der Regierung diese Einrichtungen Zuwendungen aufgrund ihrer politischen Ausrichtung erhalten hätten.
Nach dem Regierungswechsel sind bisher drei parlamentarische Untersuchungskommissionen eingesetzt worden, die sich unterschiedlichen Aspekten der Regierungszeit der PiS widmen. Die erste Untersuchungskommission befasst sich mit Unregelmäßigkeiten bei der geplanten, dann aber abgesagten Briefwahl der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 und wurde per Sejm-Beschluss am 7. Dezember 2023 berufen. Der Vorwurf lautet, dass die PiS damals angesichts guter Umfragedaten für den Amtsinhaber Andrzej Duda und der herrschenden Covid-Pandemie unrechtmäßig versucht habe, die Wahl am 10. Mai 2020 vollständig als Briefwahl durchzuführen. Mit der Durchführung beauftragte die Regierung die Polnische Post und die Polnische Staatliche Druckerei. Damit wären nach Ansicht zahlreicher prominenter Verfassungsjuristen, des damaligen Ombudsmanns für Bürgerrechte Adam Bodnar und anderer Kandidaten für das Präsidentenamt gesetzliche Vorschriften verletzt, eine allgemeine, gleiche und geheime Wahl faktisch unmöglich gemacht und auch die Kompetenzen der Staatlichen Wahlkommission (Państwowa Komisja Wyborcza –PKW) verletzt worden, die laut Gesetz für die Durchführung der Wahlen verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus protestierten angesichts der Covid-Pandemie auch zahlreiche Mediziner gegen den Wahltermin am 10. Mai. Gleichwohl betrieben Regierung und PiS-Mehrheit im Sejm weiterhin die gesetzlichen Vorbereitungen für eine vollständige Briefwahl. Diese wurde letzten Endes nicht zum auserkorenen Termin am 10. Mai durchgeführt und stattdessen auf den 28. Juni bzw. die Stichwahl auf den 12. Juli 2020 terminiert, aus denen schließlich Andrzej Duda als Sieger hervorging. Inzwischen hat die Untersuchungskommission am 10. Oktober 2024 ihre Arbeit mit einem umfangreichen, über 400 Seiten umfassenden Abschlussbericht beendet und zugleich die Staatsanwaltschaft aufgefordert, gegen 19 hochrangige Politiker, darunter den damaligen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki, den damaligen Abgeordneten Jarosław Kaczyński und den damaligen Innenminister Mariusz Kamiński, Untersuchungsverfahren einzuleiten. Alles in allem haben die Vorbereitungen dieser am Ende nicht durchgeführten Briefwahl laut Kommissionsbericht 76 Millionen Zloty (ca. 17,7 Millionen Euro) gekostet.
Die zweite, per Sejm-Beschluss vom 19. Dezember 2023 berufene Untersuchungskommission nimmt die nicht korrekte Visavergabe an Ausländer im Zeitraum zwischen dem 12. November 2019 und dem 20. November 2023 in den Fokus. Der Vorwurf lautet, dass es hier zu Unkorrektheiten gekommen sei, sprich dass Visa verkauft worden seien. Hier liegt bisher noch kein Abschlussbericht vor, aber bis Ende September 2024 haben bereits 40 Sitzungen der Untersuchungskommission stattgefunden.
Die dritte Untersuchungskommission befasst sich mit dem israelischem Spionageprogramm Pegasus und dessen Verwendung durch polnische Behörden gegen Mitglieder der Opposition im Zeitraum zwischen dem 16. November 2015 und dem 20. November 2023. Die Untersuchungskommission wurde per Sejm-Beschluss vom 17. Januar 2024 berufen und hat bis zum 8. Oktober 2024 bereits 30-mal getagt. Schon der Senat der vorherigen Legislaturperiode hatte am 12. Januar 2022 mit der im Senat bestehenden Mehrheit der Opposition eine außerordentliche Kommission eingesetzt, die sich mit Ankauf und Verwendung des Pegasus-Programms durch polnische Behörden auseinandersetzte und im Abschlussbericht vom 6. September 2023 einerseits weitere Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft auf Grundlage der Erkenntnisse der Kommissionsarbeit und andererseits Reformen wie eine Erweiterung der Kompetenzen für den Ombudsmann für Bürgerrechte, staatsanwaltliche Kompetenzen für den Obersten Rechnungshof (Najwyższa Izba Kontroli – NKI) und diverse Veränderungen im Strafrecht empfiehlt. Sowohl die Senatskommission wie auch die aktuelle Untersuchungskommission gehen davon aus, dass der Kauf und der Einsatz des Spionageprogramms grundlegende Rechte verletzt hat.
Darüber hinaus hat die KO im Januar 2024 auch eine fraktionsinterne Kommission für die Aufarbeitung der acht Jahre PiS-Regierungen mit dem Abgeordneten und Juristen Roman Giertych an der Spitze berufen. Ziel ist es, möglichst alle für Machtmissbrauch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei sollen weit über die Aufgaben der genannten parlamentarischen Untersuchungskommissionen hinaus auch andere Affären, die an der PiS festgemacht werden, genauer untersucht werden. Da es sich jedoch lediglich um eine interne Kommission der KO handelt, darf auch vermutet werden, dass Tusk damit die hohen Erwartungen innerhalb der Partei bedient.
Ende August 2024 hat zudem die Staatliche Wahlkommission den Finanzbericht der PiS bezüglich der Parlamentswahlen vom Herbst 2023 in Teilen abgelehnt und die Zuwendungen für die PiS um insgesamt 10 Millionen Zloty (ca. 2,3 Millionen Euro) gekürzt. Darüber hinaus droht eine Sperre von Zuwendungen an die PiS für drei Jahre. Allerdings hat diese die Angelegenheit Anfang September 2024 vor das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy – SN) gebracht und ficht damit die Entscheidung an. Ein Urteil des Obersten Gerichts steht noch aus.
In eine ähnliche Richtung geht auch eine Verlautbarung von Ministerpräsident Donald Tusk vom August 2024, der zufolge bisher Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs gegen 62 Personen vorgebracht wurden und bezogen auf 149 Personen die Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen Machtmissbrauchs informiert worden sei. Zudem habe die nationale Steuerverwaltung gegen 90 staatliche Einrichtungen Untersuchungen eingeleitet, die eine finanzielle Größenordnung von etwa 100 Milliarden Zloty (ca. 23,3 Milliarden Euro) betreffen. Die PiS hat sich allerdings gegen diese Vorwürfe verwahrt und der ehemalige Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sprach davon, dass die größte Oppositionspartei vernichtet werden solle. Etwa fünf Milliarden Zloty (ca. 1,2 Milliarden Euro) sind jedoch nach Auskunft von Donald Tusk bereits belegte Verfehlungen. Bisher sind allerdings noch keine Details veröffentlicht worden.
Es steht dabei außer Frage, dass diese Dinge in letzter Konsequenz von Gerichten entschieden werden müssen – doch die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Aus verschiedenen Umfragen geht hervor, dass die Bevölkerung in der Frage der Aufarbeitung geteilt ist. Einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts SW Research vom August 2024 zufolge, sind zwar 27,7 Prozent der Befragten der Ansicht, dass die aktuelle Regierung zu wenig für die Aufarbeitung der PiS-Regierungen unternimmt, während 24,1 Prozent sagen, dass dies angemessen geschehe. Allerdings vertreten 20,3 Prozent die Meinung, dass die Regierung sich damit überhaupt nicht befassen sollte, während 19,1 Prozent nicht in der Lage waren, eine konkrete Antwort zu geben. Bei einer ähnlichen Umfrage im Auftrag der Tageszeitung Dziennik Gazeta Prawna nannten nur 16 Prozent der Befragten die Aufarbeitung als wichtige Aufgabe der Regierung; gar nur 13,4 Prozent nannten die Regelung der Abtreibungsfrage, während 51,4 Prozent die Inflation und die hohen Lebenshaltungskosten anführten. Wirtschaftliche Fragen stehen damit klar an erster Stelle bei den Wählern und auch die Frage von Krieg und Frieden in der Ukraine hat in den Augen der Bevölkerung wohl direktere Auswirkungen auf das Leben der Polen als die Aufarbeitung der Politik der PiS-Regierungen.
Neben der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungskommissionen, den Aktivitäten der fraktionsinternen Kommission sowie unterschiedlicher Regierungsstellen, um Machtmissbrauch und politische Instrumentalisierung aufzudecken, gibt es natürlich eine Reihe von Politikfeldern, die in den letzten Jahren aufgrund der Reformen, die von PiS auf den Weg gebracht wurden, besonders im Fokus der politischen Auseinandersetzung standen. Die Rede ist dabei vor allem von der Justizreform der PiS, von der Regelung der Abtreibungsfrage, vom Umgang mit den öffentlich-rechtlichen Medien und von der Geschichtspolitik.
Erste Veränderungen in der Innenpolitik
Das Zurückdrehen der Justizreform gestaltet sich nach wie vor ausgesprochen schwierig, da die KO-geführte Regierung von Donald Tusk sich natürlich an gesetzliche Vorgaben und die Verfassung halten muss. Auch die Abschaffung von PiS-Reformen im Bereich der Justiz, die als nicht verfassungskonform angesehen werden, muss sich an Recht und Gesetz halten und ein potenzielles Veto des Präsidenten verhindert auch hier große und vor allem schnelle Veränderungen. Sowohl die dringende Umgestaltung des Verfassungsgerichts durch die Entfernung der nicht konstitutionell gewählten Richter als auch die Neuaufstellung des Landesjustizrates (Krajowa Rada Sądownictwa – KRS) oder die Auflösung der Kammer für berufliche Verantwortung beim Obersten Gericht, eine zentrale Forderung der EU, und generell die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Gericht müssen damit auf einen Wechsel im Präsidentenamt im kommenden Jahr warten – im Sinne der aktuellen Regierung hin zu einem Kandidaten aus dem Regierungslager (zur juristischen Aufarbeitung siehe Polen-Analysen Nr. 332/2024, https://laender-analysen.de/polen-analysen/332/).
Etwas besser sieht es im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien aus, da wichtige Journalisten, die mit dem PiS-Lager verbunden waren, bereits Ende 2023 das staatliche Fernsehen verlassen haben. Die Hauptnachrichtensendung »Wiadomości« um 19:30 Uhr ist damit nicht mehr propagandistisches Sprachrohr der PiS, hat den traditionellen Titel »Wiadomości« (Nachrichten), immerhin seit November 1989, Ende Dezember 2023 in ein nichtssagendes »Program informacyjny« (Informationsprogramm) geändert und wartet sichtlich noch auf einen journalistischen Reset. Versuche der Umgestaltung, die Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz und Justizminister Adam Bodnar bereits im Dezember 2023 unternommen hatten, indem sie die Leitungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Radios sowie der staatlichen Polnischen Presseagentur (Polska Agencja Prasowa – PAP) abberiefen, verursachten einen Proteststurm der PiS und führten zu einer zeitweiligen Besetzung des Fernsehgebäudes in Warschau durch Vertreter der Opposition. Mittlerweile sind die Beratungen über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien weiter fortgeschritten. Nach den gegenwärtigen Planungen soll das Medien-Abonnement ebenso abgeschafft werden wie der von der PiS per Gesetz 2016 eingeführte Nationale Medienrat (Rada Mediów Narodowych – RMN), mit dem die PiS den in der Verfassung von 1997 verankerten Landesrat für Rundfunk und Fernsehen (Krajowa Rada Radiofonii i Telewizji – KRRiTV) kaltstellen wollte. Der KRRiTV selbst soll reformiert werden, die Mitgliederanzahl von sechs auf neun erhöht und das Rotationsprinzip alle zwei Jahre greifen, wobei die Ernennung weiterhin auf sechs Jahre erfolgen soll. Wichtig wäre es auch, wie Medienfachleute schreiben, die Stimme der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken. Ein Gesetz ist momentan aber noch nicht ins Parlament eingebracht worden. Dies ist für das Ende des Jahres geplant.
Ungleich schwieriger gestaltet sich hingegen die von der Regierung bereits im Wahlkampf angekündigte Reform des Abtreibungsrechts. Im Oktober 2020 hatte das polnische Verfassungsgericht bekanntlich das Abtreibungsgesetz von 1993 in wesentlichen Teilen aufgehoben. Dieses Gesetz hatte einen Schwangerschaftsabbruch in drei Fällen gestattet: wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter darstellt, wenn der Fötus schwer geschädigt ist und wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Straftat ist. Seitdem hatte es immer wieder Versuche gegeben, entweder den Schwangerschaftsabbruch auch auf der Grundlage einer sozialen Indikation zuzulassen oder aber einen Abbruch noch weiter einzuschränken, aber bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Oktober 2020 blieb das Gesetz von 1993 in Kraft. Das Verfassungsgericht hob in seinem Urteil die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs im Falle einer schweren Schädigung des Fötus auf, was eine deutliche Verschärfung der Rechtslage darstellt und in der Folge zu Protesten geführt hat. Kritisiert wurde einerseits, dass sogenannte Doubles, also verfassungsmäßig nicht korrekt gewählte Richter, an der Entscheidung des Verfassungsgerichts beteiligt waren, und andererseits, dass dies eine gravierende Einschränkung von Frauenrechten bedeute. Dies umso mehr, als in der Folge auch einzelne Ärzte dann den Eingriff verweigerten, wenn er auch sogar nach der restriktiveren Variante eigentlich möglich gewesen wäre. Gegen drei Krankenhäuser sind daher bereits vom Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia – NFZ) Geldstrafen verhängt worden. Nach dem Bekanntwerden des Urteils, im Gesetzesblatt wurde es erst im Januar 2021 veröffentlicht, haben die KO und die Linke angekündigt, sich im Falle eines Wahlsieges in den Parlamentswahlen für eine Liberalisierung einzusetzen und tatsächlich wurden noch vor Konstituierung der neuen Regierung im November 2023 erste Anträge für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts von der Linken in den Sejm eingebracht. Ein Gesetzesprojekt wollte die Strafbarkeit für einen Schwangerschaftsabbruch aufheben und konkrete Hilfe für Frauen benennen, das andere Gesetzesvorhaben wollte den Abbruch bis zur 12. Woche zulassen, danach nur im Fall, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für Leib und Leben der Frau darstellt, bei schwerer Schädigung des Fötus und wenn die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist. Inzwischen liegen weitere Gesetzesprojekte aus der Regierungskoalition vor, also auch von der KO und dem Dritten Weg. Das Projekt der KO ist nahezu identisch mit dem von Die Linke, setzt aber neben der Legalisierung des Abbruchs bis zur 12. Woche und dem möglichen Abbruch in drei Fällen nach der 12. Woche auch auf Sexualerziehung. Der Dritte Weg hingegen möchte zur Variante des Gesetzes vor dem Urteil des Verfassungsgerichts zurückkehren, das heißt eine Legalisierung des Abbruchs vor der 12. Woche ist nicht vorgesehen. Präsident Duda hat aber bereits mehrfach verkündet, dass er gegen die Legalisierung eines Abbruchs bis zur 12. Woche ist und auch gegen eine eugenische Indikation. Ein Gesetz für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts werde er also nicht unterschreiben. Daher verwundert es nicht, dass Ministerpräsident Donald Tusk im August öffentlich verkündete, dass es im aktuellen Sejm keine Mehrheit für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts gebe. Es liegt jedoch nicht nur am potenziellen Veto des Präsidenten: Bei einer ersten Abstimmung über ein Gesetzesprojekt, dass den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche möglich machen sollte, stimmten auch Abgeordnete des Regierungslagers dagegen, insbesondere Abgeordnete der Bauernpartei, die zum Dritten Weg gehören. Damit bleibt die Situation von Schwangeren in Polen weiterhin äußerst prekär. Die Vereinigung für Frauen und Familienplanung (Federacja na rzecz Kobiet i Planowania Rodziny) geht von einigen Zehntausenden Abbrüchen jährlich aus, von denen viele nun entweder illegal oder aber im Ausland durchgeführt werden. Offiziell waren es in den Jahren nach Verschärfung des Abtreibungsrechts nur noch einige hundert Eingriffe in Polen.
Ein anderes wichtiges Betätigungsfeld der neuen Regierung, um die Jahre der PiS-Regierungen aufzuarbeiten, ist die Schließung von Instituten. Insbesondere Institute, die im Rahmen der PiS-Geschichtspolitik gegründet wurden, sind von Schließung bedroht. So wurde das Institut De Republica, das 2021 von Ministerpräsident Morawiecki gegründet wurde, um polnische wissenschaftliche Publikationen im Ausland und in Polen zu fördern, zum 30. Juni 2024 geschlossen. Gleiches gilt für das Roman Dmowski und Ignacy Jan Paderewski Institut des Erbes des Nationalgedankens (Instytut Dziedzictwa Myśli Narodowej im. Romana Dmowskiego i Ignacego Jana Paderewskiego), das im Februar 2020 seine Tätigkeit aufnahm und nun am 24. Juni 2024 geschlossen wurde. Es verfügt nur noch über Mittel, um seine Tätigkeit abzuwickeln. Ministerpräsident Tusk möchte ferner von den insgesamt 39 Instituten, die beim Amt des Ministerpräsidenten angesiedelt sind, elf schließen, unter anderem auch das Regierungsanalysezentrum (Rządowe Centrum Analiz), ein Beratungsorgan. Auch das 2021 gegründete Generationeninstitut (Instytut Pokolenia) wurde im Februar 2024 geschlossen. Beim 2021 gegründeten Jan Karski Institut für Kriegsverluste (Instytut Strat Wojennych im. Jana Karskiego) wurde hingegen ebenso wie beim West-Institut (Instytut Zachodni), gegründet 1945, der wissenschaftliche Beirat abberufen, beim Karski-Institut zusätzlich noch der Direktor und sein Stellvertreter. Das weitere Schicksal beider Institute ist gegenwärtig unklar. Dabei verfolgt der Ministerpräsident wohl mehrere Ziele. Einerseits gilt es, den Wildwuchs etwas zu kürzen, da alle diese Institutionen doch erhebliche personelle und materielle Kosten verursachen. Andererseits soll auch das PiS-Umfeld beschnitten werden. Jedoch sollte bei der Schließung von Instituten auch eine Abwägung ihres wissenschaftlichen Outputs erfolgen. Das 2006 gegründete Zentrale Antikorruptionsbüro (Centralne Biuro Antykorupcyjne – CBA) ist hingegen trotz Ankündigungen bisher nicht geschlossen worden.
Außenpolitischer Neuanfang
In vielerlei Hinsicht einfacher als die innenpolitische Aufarbeitung der PiS-Regierungsjahre ist hingegen ein außenpolitischer Neuanfang, der insbesondere im Verhältnis zu Deutschland und auf europäischer Bühne, also im Verhältnis zur EU notwendig war.
Die Spannungen zwischen den PiS-Regierungen und unterschiedlichen deutschen Bundesregierungen waren in den letzten Jahren unübersehbar. Hintergrund waren dabei u. a. erstens ungelöste Fragen der Vergangenheit und zweitens unterschiedliche Vorstellungen über die EU und die von ihr zu verfolgende Politik. Zwar sind die Anfang September 2022 von polnischer Seite vorgebrachten Reparationsforderungen in Höhe von 1,3 Billionen Euro juristisch wohl nicht durchzusetzen und sie passen wohl auch nicht mehr ins bilaterale Verhältnis 35 Jahre nach dem Ende des Sozialismus und fast 80 Jahre nach Kriegsende. Fakt ist aber auch, dass Deutschland keine nennenswerten Reparationen an Polen gezahlt hat gemessen an den polnischen Opferzahlen und den materiellen Verlusten. Ein mindestens symbolischer Abschluss dieser Diskussionen steht nach wie vor aus. Hinsichtlich der EU war die PiS-Regierung hingegen bemüht, den Nationalstaat und die nationale Souveränität generell und die polnische Position in der EU im Besonderen zu stärken. In Deutschland und in deutschem Einfluss sah sie eher eine Gefahr. Beide Diskurse, der gegenüber Deutschland und der gegenüber der EU, waren im PiS-Milieu bei aller berechtigten Kritik stets auch mit Verzerrungen und Überzeichnungen gespickt.
Dies scheint sich nun – trotz fortbestehender Meinungsverschiedenheiten beispielsweise in der Frage der Migration – zu ändern. Nach sechs Jahren Pause fanden Anfang Juli 2024 in Warschau wieder deutsch-polnische Regierungskonsultationen statt, die diesen Neuanfang bezeugen. Der gemeinsam verabschiedete Aktionsplan umfasst 40 Seiten und benennt zahlreiche Politikfelder, in denen die Zusammenarbeit vertieft werden soll – bilateral, aber auch auf europäischer Ebene (s. Rubrik »Dokumentation«). So soll die Europäische Union gestärkt und Reformen der EU sollen in einer bilateralen Arbeitsgruppe erörtert werden. Bemerkenswert ist, dass dieser Aktionsplan mit der Geschichte beginnt. Die Gründung eines Deutsch-Polnischen Hauses in Berlin als Erinnerungsort für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges wird ebenso genannt wie das gemeinsame Schulbuchprojekt. Unterstrichen wird auch die Absicht, in der Erinnerungspolitik enger zusammenzuarbeiten, wie auch generell bilaterale Formen des Dialogs wie beispielsweise das Deutsch-Polnische Forum gefördert werden sollen. Auch in den Antworten der beiden Regierungschefs zum Abschluss der Regierungskonsultationen (s. Rubrik »Dokumentation«) wird deutlich, dass beide Seiten einen Neuanfang in den Beziehungen wünschen und dazu gehört die Zusammenarbeit auf bilateraler wie auch europäischer Ebene. Hinsichtlich der Reparationsforderungen betont Bundeskanzler Olaf Scholz die deutsche Rechtsposition und auch Ministerpräsident Donald Tusk lässt erkennen, dass diese Frage bereits (negativ) entschieden worden sei. Wichtig ist für Tusk allerdings, dass Deutschland Verantwortung übernimmt, einerseits für die Vergangenheit beispielsweise bezüglich von Entschädigungsleistungen für noch lebende NS-Opfer, anderseits für die gemeinsame Sicherheit Europas.
Auch in der Europapolitik hat sich die Regierung Tusk bemüht, wieder in den engeren Kreis der wichtigen EU-Mitglieder zurückzukehren. Erstens wollte Polen die aufgrund des Rechtsstaatsverfahrens blockierten EU-Mittel für Polen erhalten, was Ende Februar 2024 auch gelungen ist, und zweitens gilt es, die polnische Ratspräsidentschaft in der EU im ersten Halbjahr 2025 vorzubereiten. Daher setzt die neue Regierung wieder deutlich auf eine enge Abstimmung mit Brüssel und mit europäischen Partnern. In seinem Exposé vom April 2024 hat Außenminister Radosław Sikorski vor dem Sejm mit verschiedenen Mythen der PiS bezüglich der EU aufgeräumt. Diese stelle keineswegs einen Angriff auf die Souveränität Polens dar und sei nicht mit der Sowjetunion vergleichbar, sondern bringe Freiheit und gemeinsamen Nutzen. Nicht sogenannte Eurokraten, sondern Abgeordnete aus den Mitgliedsländern und die Mitgliedsstaaten selber gestalteten die EU. Zudem gehe es bei der EU nicht nur um den Gewinn möglichst großer Zuwendungen, sondern vor allem um die Mitgestaltung Europas.
Damit wird deutlich, dass die neue Regierung nicht nur das Verhältnis zur EU verbessern möchte, sondern auch dem negativen Diskurs über die EU – der trotz hoher Zustimmungsraten in Polen von der PiS gepflegt wird – etwas entgegenstellen möchte. Auch im Verhältnis zur EU ist also ein Neuanfang mehr als deutlich.
Herausforderungen für die nächsten Monate
Die Aufarbeitung der PiS-Regierungsjahre bleibt auch in den kommenden Monaten schwierig. Nach den Parlamentswahlen musste zunächst eine Regierung gebildet werden, was Präsident Duda mit der Nominierung von Mateusz Morawiecki (PiS) für das Amt des Ministerpräsidenten, trotz nicht vorhandener Aussichten auf eine Parlamentsmehrheit, um mehrere Wochen verzögerte. Die Regierung konnte so erst Anfang Dezember gebildet werden. Anschließend standen Kommunal- und Regionalwahlen im April und Europawahlen im Juni 2024 an. Hinzu kommt die Kohabitation zwischen Präsident Duda und der Regierung, die schwierig verläuft, da der Präsident mit Veto-Drohungen als Bremser auf dem Weg zurück zu rechtsstaatlichen Strukturen auftritt. Ungewiss ist allerdings auch, ob die Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr einen KO-Kandidaten ins Präsidentenamt bringen werden. Gegenwärtig sind die Umfragen äußert knapp.
Auf dem Weg zu mehr demokratischer Resilienz kann die Regierung dennoch erhebliche Schritte unternehmen, von denen einige zumindest eingeleitet wurden. Der Umbau der öffentlich-rechtlichen Medien wurde ebenso begonnen wie die strafrechtliche Aufarbeitung von Veruntreuung, Amtsmissbrauch und Günstlingswirtschaft. Allerdings sind hier keine schnellen Ergebnisse zu erwarten. Eine weitere Stärkung der regionalen Selbstverwaltung wurde im Oktober 2024 mit einem Gesetz über die Einkünfte der regionalen Selbstverwaltung vorgenommen. Deren eigene Einnahmen sollen danach wachsen, die Abhängigkeit von zentralen Steuereinnahmen und somit von der Politik vermindert werden – auch dies ein Punkt des Koalitionsvertrags. Drängend bleibt jedoch nach wie vor die Frage der Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Tusks Ankündigung, dass er dafür keine Mehrheit im aktuellen Sejm sehe, kann nicht der Schlusspunkt unter die öffentliche Diskussion sein. Spätestens im Präsidentschaftswahlkampf wird das Thema wieder auf der Agenda stehen und womöglich wahlentscheidend sein. Es bleibt spannend an der Weichsel.