Regierungsagenda: Kirche und Staat entflechten
Schon im Wahlkampf für die polnischen Parlamentswahlen im Oktober 2023 hatte die oppositionelle Bürgerkoalition (Koalicja Obywatelska – KO) angekündigt, im Falle eines Wahlsieges auf eine größere Trennung zwischen Kirche und Staat hinzuwirken. Man wolle, so wird der Vorsitzende der KO, Donald Tusk, zitiert, dieses Verhältnis »zivilisieren.« Das sind nach acht Jahren des Konkubinats, wie die liberal-katholische Monatszeitschrift Więż die partnerschaftliche Verbindung zwischen der Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) und der katholischen Kirche beschrieb, völlig neue Töne (s. Polen-Analysen Nr. 291, https://laender-analysen.de/polen-analysen/291/). Nicht nur fand die Kirche trotz verfassungsmäßiger Trennung gerade in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs oder bei Kampagnen gegen die LGBTQ+-Community deutliche Unterstützung seitens der PiS-geführten Regierung. Auch legitimierten die Kirchenvertreter indirekt das demokratiefeindliche Handeln der letzten Jahre, indem sie (verklausulierte) Wahlempfehlungen für die PiS aussprachen oder gegenüber den Angriffen auf den Rechtsstaat schwiegen.
Zwar hat sich in Europa nach 1989 gegenüber dem Modell der strikten Trennung und dem Staatskirchenmodell ein verfassungsmäßiges Modell der Kooperation zwischen Kirche und Staat in vitalen Bereichen wie Bildung, Medienrepräsentanz oder karitativen Leistungen durchgesetzt. In Deutschland nimmt der Staat über den Einzug von Kirchensteuern sogar die Finanzierung der Kirchen in die Hand. Wie weitreichend und/oder konflikthaft diese Kooperation aber tatsächlich jeweils aussieht, variiert von Land zu Land.
In Polen ist interessant, dass seit Herbst 2023 eine Koalition an der Regierung ist, die eine große Spannbreite an Positionen zu moralpolitischen Fragen und zur Kirche aufweist. Während die Linke (Lewica) teilweise mit lautstarken antiklerikalen Parolen für eine strikte Trennung von Kirche und Staat, für ein sehr permissives Abtreibungsgesetz und für die Abschaffung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen steht, nimmt die Polnische Volkspartei (Polskie Stronnictwo Ludowe – PSL) unter der Führung von Vize-Ministerpräsident Władysław Kosiniak-Kamysz eine konträre Position in diesen Fragen ein. Etwas moderater, aber in der Abtreibungsfrage wenig kompromissbereit zeigte sich die Partei Polen 2050 (Polska 2050) von Szymon Hołownia, selbst bekennender Katholik, während die Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO) von Donald Tusk schon im Wahlkampf klar auf eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes sowie auf eine Begrenzung des kirchlichen Einflusses setzte.
Welche Bedeutung hat daher der Regierungswechsel für das zukünftige Verhältnis von Kirche und Staat? Inwieweit lässt diese Spannbreite an politischen Haltungen eine Reform des Verhältnisses von Kirche und Staat überhaupt zu? Schließlich gibt es auch noch die Position der Kirchenhierarchie, die in vielen Fragen daran interessiert ist, am Status quo festzuhalten, zumal substantielle Veränderungen zur Debatte stehen: Neben der Frage des Schwangerschaftsabbruchs geht es darum, die Kirchenfinanzierung über den Kirchenfonds abzuschaffen und insbesondere Gelder zu stoppen, die an das Medienimperium des Redemptoristenpaters Tadeusz Rydzyk (Radio Maryja) geflossen sind. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Reform des Religionsunterrichts sowie die Einführung von Sexualkundeunterricht als Ersatz für die kirchlich favorisierte »Erziehung zum Leben in der Familie«. Damit stehen wesentliche Errungenschaften der katholischen Kirche nach 1989 zur Disposition, die zum Teil auch im Konkordat von 1993/98 festgeschrieben sind.
Was ist jetzt, anderthalb Jahre nach dem Regierungswechsel aus diesen Vorhaben geworden? Vor fünfzehn Jahren kam meine vergleichende Analyse zum Verhältnis von Religion und Politik in Polen, Italien und Spanien zu dem Ergebnis, dass ein Wandel im moralpolitischen Feld wie der Regulierung von Abtreibung nur dann erfolgreich ist, wenn das Mitte-Links-Lager einen Konflikt mit der Kirche wagt und diesen auch konsequent aushält. Das war während der letzten Jahrzehnte in Polen nicht der Fall, könnte sich, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, jetzt aber wandeln.
Die Reformagenda der Koalition
Vorerst unverändert bleibt wohl das Abtreibungsgesetz. Mit der Kriminalisierung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen unter fast allen Bedingungen, also auch nach einer Vergewaltigung und bei schwerer Missbildung des Fötus, gehört es zu den restriktivsten Gesetzen dieser Art in Europa. Zwar hatte Donald Tusk im Wahlkampf die Vergabe eines KO-Listenplatzes von der Bereitschaft abhängig gemacht, für die Liberalisierung des Abtreibungsrechtes einzutreten. Doch scheiterten bisherige Kompromissvorschläge an den Differenzen in der Regierungskoalition. Ein neues Gelegenheitsfenster könnte die Präsidentschaftswahl im Mai öffnen, wenn womöglich der PO-Kandidat Rafał Trzaskowski den amtierenden PiS-nahen Präsidenten Andrzej Duda ablöst und ein präsidentielles Veto in der Abtreibungsfrage unwahrscheinlich macht. Auch wenn Trzaskowski Umfragen zufolge auf über 30 Prozent Zustimmung hoffen kann, folgt der PiS-Kandidat Karol Nawrocki mit ca. 22 Prozent und Sławomir Mentzen von der rechtspopulistischen Konföderation (Konfederacja) mit 15 Prozent an dritter Stelle; beides Vertreter eines fast vollständigen Abtreibungsverbotes.
Doch nicht alles ist in der Regierungskoalition umstritten. Einigkeit herrscht darüber, die Finanzierung von Pater Rydzyks Unternehmen, zu dem unter dem Dach der Stiftung Lux Veritatis neben dem nationalkatholischen Sender Radio Maryja eine Tageszeitung, ein Fernsehsender, eine Hochschule für Journalismus und Einrichtungen zur Erinnerung an Papst Johannes Paul II. wie etwa ein Sanktuarium und ein Museum gehören, einzustellen. Hier waren im Verlauf der vergangen acht Jahre unter der PiS-geführten Regierung laut Berechnungen von money.pl 325,4 Millionen Zloty aus dem öffentlichen Haushalt und anderen öffentlichen Quellen geflossen. Ebenso unstrittig ist, dass es mit Blick auf den Kirchenfonds angesichts sinkender gesellschaftlicher Unterstützung der Kirche nicht mehr die Aufgabe des Staates sein sollte, die Zahlung der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge von Geistlichen zu übernehmen (was das Gros des Fonds ausmacht) oder karitative Tätigkeiten der in Polen tätigen Kirchen zu unterstützen. Offener ist man gegenüber der weiteren Kofinanzierung bei der Instandhaltung von Kirchenbauten. Derzeit (2024) hat der Fonds ein Budget von 257 Millionen Zloty aus dem Staatshaushalt. Ursprünglich galt der 1950 eingerichtete Fonds als eine Art Entschädigung für die vom kommunistischen Staat beschlagnahmten Kirchengüter. Liberalkatholische Stimmen, die für eine deutlichere Trennung von Kirche und Staat stehen, beobachten allerdings schon lange eine fehlende politische Bereitschaft, sich mit einer Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche und der Kirchenfinanzierung im Besonderen zu befassen. Ein Beispiel wäre das italienische »Otto-per-Mille-Modell«, das vorsieht, dass alle Steuerzahlenden 0,8 Prozent ihres Einkommens für eine (deklarierte) zivilgesellschaftliche Einrichtung ihrer Wahl aufbringen. Damit verschiebt sich die Verantwortung vom Staat auf die Mitglieder der Religionsgemeinschaften. Angesichts der rasant sinkenden Zahlen religiös Praktizierender insbesondere in der jungen Generation könnte dieses an gesellschaftlichem Zuspruch orientierte Modell jedoch gerade die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.
Der aktuell größte Konflikt hat sich allerdings im Bildungsbereich entfaltet und zwar nicht innerhalb der Koalition, sondern zwischen Kirche und Politik. Auslöser waren zwei Reformprojekte, die Barbara Nowacka (KO) als Bildungsministerin auf den Weg gebracht hat und die Teile der polnischen Gesellschaft schon seit Jahren bewegen: Die Neuplatzierung des Religionsunterrichts und die Einführung von verpflichtendem Sexualkundeunterricht als Teil eines Gesundheitsunterrichts. Es war eine große Errungenschaft der katholischen Kirche, als 1991 unter der Regierung von Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki ein wöchentlicher konfessioneller und somit in der Regel katholischer Religionsunterricht von zwei Stunden für alle Schülerinnen und Schüler ab der ersten Klasse der Grundschule bis zum Ende der Sekundarschule/Fachschule eingerichtet wurde. Nichtteilnahme war ebenso möglich wie die Teilnahme am Religionsunterricht anderer Konfessionen. Hierfür brauchte es aber eine Gruppengröße von mindestens sieben Kindern. De facto fand daher meist nur katholischer Religionsunterricht statt, an dem aber seit einigen Jahren vor allem in den oberen Klassen immer weniger Kinder teilnehmen. Alternativ können seit einigen Jahren die Eltern für ihre Kinder auch Ethikunterricht von einer Stunde pro Woche wählen. Diese Form nachfrageorientierten Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen wurde auch im Konkordat von 1993/98 kodifiziert, hatte aber auch immer wieder zu Diskussionen und sogar Verfassungsklagen geführt. Dass in Polen die von der Kirche bestimmten Lehrkräfte vom Staat finanziert werden, ist im europäischen Vergleich hingegen keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
Streit um die Neubestimmung des Religionsunterrichts
Auch angesichts rückläufiger Schüler:innenzahlen sieht das erste Reformprojekt des Bildungsministeriums ab dem 1. September 2024 vor, Religionsunterricht auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen (maximal 28 Kinder) zu gestalten. Gegen dieses pragmatische Vorgehen leitete die Bischofskonferenz rechtliche Schritte ein. Sie bat die noch von der PiS ernannte Präsidentin des Obersten Gerichts, Małgorzata Manowska, das Verfassungstribunal zu veranlassen, diese Regelung zu überprüfen. Die Bischöfe argumentierten, dass viele Lehrer ihren Job verlieren würden und es Kindern schaden könnte, mit unterschiedlichen Altersgruppen zusammen unterrichtet zu werden. Außerdem hätten diese Schritte laut Verfassung mit der Kirche konsultiert werden müssen. Tatsächlich aber hatte es mehrere Konsultationen gegeben, die jedoch bisher ohne ein Einvernehmen zwischen der Kirchenhierarchie und dem Ministerium geendet waren.
Dennoch kam das Verfassungstribunal in seiner finalen Entscheidung Ende November 2024 zu dem Ergebnis, dass die Neuregelungen von Bildungsministerin Nowacka verfassungswidrig seien. Jedoch wird die Autorität des Verfassungstribunals von der aktuellen Regierung ebenso wenig anerkannt wie die Urteile, die das Gericht spricht. Nicht nur aus Sicht der Regierung war die damals von der PiS eingesetzte Präsidentin des Gerichts, Julia Przyłębska, illegal ins Amt gelangt, somit nicht legitimiert und die Urteile des Verfassungsgerichts daher ohne rechtliche Geltung. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur bemerkenswert, dass die Kirchenhierarchie rechtliche Schritte bemüht hat, um ihre Interessen gegenüber dem Staat durchzusetzen, sondern auch, dass sie dabei offensichtlich auf altbewährte politische Allianzen setzt.
Ministerin Nowacka zufolge ist dieses Urteil Ausdruck einer Kraftprobe, wer im Bildungsbereich regiert – die Kirche oder das Bildungsministerium. Die Bischofskonferenz hob darauf in einem öffentlichen Schreiben hervor, wie sehr der Religionsunterricht als Symbol der Freiheit in Polen nach 1989 zu verstehen sei. Zwar wird auch zu Recht darauf verwiesen, dass in Europa Religionsunterricht an öffentlichen Schulen weitgehend Standard ist. In den meisten Ländern Europas können die Eltern ihre Kinder aber ebenso vom Religionsunterricht befreien. Im Endeffekt argumentieren die Bischöfe mit einem einseitigen Verständnis von Religionsfreiheit, wenn sie Eltern und soziale Organisationen aufrufen, »sich an der Verteidigung der universellen Werte und der Rechte der Gläubigen zu beteiligen, die unabhängig vom politischen Kontext immer respektiert werden sollten.« Denn Religionsfreiheit kann beides bedeuten und beides muss gegeneinander abgewogen werden – die Freiheit von Religion und die Freiheit der Religion. Hinzu kommt, dass in Polen der Religionsunterricht gar nicht grundsätzlich auf dem Spiel steht.
Ungeachtet des Widerspruchs der Kirche und weiterer katholischer Akteure wie dem Thinktank Ordo Iuris setzte das Bildungsministerium noch weitreichendere Reformschritte durch: So wird zum 1. September 2025 der wöchentliche Religionsunterricht von zwei auf eine Stunde reduziert und auf die Randzeiten des Stundenplans platziert; aus Sicht der Kirche eine Marginalisierung, die ein Abwählen des Unterrichts forcieren würde. Außerdem fällt das Fach Religion aus der zeugnisrelevanten Gesamtbewertung heraus.
Auf diese Reformankündigung meldete sich der Verband der Laien-Katecheten (Stowarzyszenie Katechetów Świeckich) mit einem als Kompromiss präsentierten Vorschlag, demzufolge Religionsunterricht und Ethikunterricht gleichberechtigt angeboten werden sollten, und zwar jeweils zweistündig und – ein Novum – verpflichtend. Dieser Vorschlag liegt auch einer zurzeit laufenden Petition des Verbandes zu Grunde. Der Konflikt schwelt somit weiter, verpflichtend wird der Religionsunterricht aber sicherlich nicht werden. Ministerin Nowacka wird mit den Worten zitiert, dass sie keinen Krieg, sondern Dialog mit der Kirche wolle, sich aber auf ein Veto der Kirche nicht einlasse. Der Kompromiss des Ministeriums besteht nun darin, dass eine Schulklasse die Zeiten des Religionsunterrichts selbst bestimmen darf, wenn alle Kinder teilnehmen. Die Bischofskonferenz kündigte hingegen weitere rechtliche Schritte an, da diese Reformen auf keiner gemeinsamen Verständigung beruhten. Auch unterstütze man die Petition zum verpflichtenden Religions- und Ethikunterricht.
Vor diesem Hintergrund sind die neuesten Umfragen des Meinungsforschungsinstitut CBOS interessant (siehe auch Rubrik »Umfragen«). Sie zeigen, dass 58 Prozent der polnischen Bevölkerung eine Reduzierung des Religionsunterrichts auf eine Stunde befürwortet, während sich 43 Prozent generell gegen Religionsunterricht an Schulen aussprechen. Wenig überraschend ist hierbei die politische Orientierung: Unter den PiS-Wähler:innen befürworten 77 Prozent und unter den Wähler:innen der Konföderation 67 Prozent den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Analog dazu lehnen unter den Wähler:innen der Linke 86 Prozent und unter den KO-Wähler:innen 72 Prozent den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ab. Es bleibt abzuwarten, ob durch weitere rechtliche Schritte die Situation noch eskaliert. Bisher zumindest hat die konsequente Linie der Ministerin aus dem linksliberalen politischen Spektrum zu Reformen in einem Bereich geführt, der im vitalen Interesse der Kirche liegt. Im Bereich Sexualkundeunterricht sieht das ein wenig anders aus.
Gesundheits- und Sexualkunde statt »Erziehung zum Leben in der Familie«
Die geplante Einführung von Sexualkundeunterricht an öffentlichen Schulen als Teil des verpflichtenden neuen Faches »Gesundheitserziehung« birgt ein besonderes Konfliktpotential, da er auch den moralpolitischen Bereich tangiert und daher leicht politisch instrumentalisiert werden kann. Das Fach soll die »Erziehung zum Leben in der Familie« ablösen. Was vom Titel her vielleicht wie eine katholische Idee klingt, reicht bis zur »Erziehung zum Leben in der sozialistischen Familie« von 1973 zurück, ein Fach, das den vier Jahre zuvor eingeführten Sexualkundeunterricht integrierte. Es ging dabei um Themen wie die Funktionsweise des menschlichen Körpers, Pubertät, Empfängnisverhütung und Elternschaft.
Mit der politischen Systemtransformation hatte die katholische Kirche im moralpolitischen Bereich stark an Einfluss gewonnen. So sah das 1993 verabschiedete Abtreibungsgesetz, das Schwangerschaftsabbrüche nun deutlich erschwerte, auch vor, »Kenntnisse über das menschliche Sexualleben, die Grundsätze einer bewussten und verantwortungsvollen Elternschaft, den Wert der Familie, das Leben in der pränatalen Phase sowie Methoden und Mittel der bewussten Fortpflanzung« in die Lehrpläne ab der vierten Grundschulklasse aufzunehmen. Auf dieser Grundlage implementierte vier Jahre später die konservative Regierung von Ministerpräsident Jerzy Buzek (Wahlaktion Solidarność/Akcja Wyborcza Solidarność – AWS), die eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes von 1996 wieder rückgängig gemacht hatte, das bis heute gültige Fach »Erziehung zum Leben in der Familie.« Es thematisiert zwar Sexualität auch im biologischen und partnerschaftlichen Sinne, betrachtet sie aber ausschließlich mit Blick auf die heterosexuelle Ehe und die Gründung einer Familie. Letztlich hängt stets viel von der Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrkräfte ab, aber einen zeitgemäßen Sexualkundeunterricht, der von dem (zunehmend medial vermittelten) Wissen und den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen ausgeht, gibt es bisher nicht.
Vor diesem Hintergrund hatte Barbara Nowacka im Herbst 2024 einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Gesundheitserziehung in die Diskussion eingebracht. Er sieht vor, »Erziehung zum Leben in der Familie« zu ersetzen und neben Sexualkunde auch Gesundheitsprävention, gesunde Lebensweise, Hygiene, psychische Gesundheit und Grundlagen der Ersten Hilfe zu vermitteln. Der Unterricht soll ab der vierten Grundschulklasse einmal pro Woche stattfinden und in der achten Klasse enden. Im europäischen Vergleich wäre Polen damit nicht allein. Laut Weltgesundheitsorganisation ist Sexualkunde in elf von fünfundzwanzig Ländern in Europa verpflichtend. In den anderen Ländern gibt es hinsichtlich des verpflichtenden Charakters regionale Unterschiede. Fast überall in Europa ist Sexualkunde in umfassendere Fächer wie Biologie oder Gesellschaftswissenschaften integriert.
Katholischer Widerstand gegen »das Verderben«
Nachdem dieses zweite Reformprojekt im Bildungsbereich öffentlich geworden war, regte sich erneut Widerspruch auch von rechtskatholischer Seite, prominent vertreten durch Ordo Iuris, einem PiS-nahen Thinktank mit Rechtsexpertise (siehe Polen-Analysen Nr. 333, https://laender-analysen.de/polen-analysen/333/). Er lancierte am 12. November 2024 eine Petition, mit der Eltern, Lehrkräfte und soziale Einrichtungen sich für den »Schutz der Kinder vor der Sexualerziehung im Sinne Nowackas« einsetzen sollten. Die Petition zielt darauf, das Fach »Erziehung für das Leben in der Familie« im Lehrplan zu erhalten und kein neues Pflichtfach, das auch die Sexualerziehung einschließt, einzuführen. An die Grenzen der Werte eines demokratischen Miteinanders stößt vor allem der Passus, der für eine Streichung vorgesehener Themen plädiert. Dazu gehören neben Abtreibung und Empfängnisverhütung das Konzept des kulturellen oder sozialpsychologischen Geschlechts, die transgender Identität und Fragen der Toleranz und Akzeptanz gegenüber Lebensstilen von Gruppen unterschiedlicher sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Als Nowacka zu ihrer Haltung gegenüber der Petition gefragt wird, bekräftigt sie erneut, dass »Gesundheitserziehung ein Pflichtfach werden wird und zwar unabhängig von den Meinungen der einen oder anderen Organisation.« Jedes Kind solle die gleiche Bandbreite an Informationen erhalten, »basierend auf Wissen, nicht auf Glauben oder Aberglauben«. Zehn Tage später veröffentlichte die Bischofskonferenz ein Schreiben, in dem sie mit einem verfassungsmäßig geschützten Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihrer moralischen und religiösen Überzeugung argumentiert. Aus dieser Perspektive läge die Sexualerziehung in der Verantwortung der Eltern. Auf inhaltliche Details verzichtet das Schreiben, das auch nicht erwähnt, dass eine Nichtteilnahme an diesem Fach aus Gewissensgründen immer möglich ist. Stattdessen wird hier erneut die Sprache des Rechts bemüht; diesmal aber nicht, wie im Fall des Religionsunterrichts, mit Verweis auf die Religionsfreiheit, sondern auf das Elternrecht. Solch ein strategischer Einsatz der Sprache des Rechts ist europaweit auch aus dem Widerstand gegen gendersensible Bildungsprogramme bekannt. Infolge des Vorwurfs seitens katholischer Akteure, junge Menschen würden durch die Reform ideologisiert und ins Verderben geführt, finden seit Dezember 2024 sogar in Großstädten wie Breslau (Wrocław) und Warschau (Warszawa) Proteste unter dem Motto »Ja zur Bildung, Nein zur Verderbtheit« statt, mobilisiert u. a. durch Ordo Iuris und Radio Maryja.
Wende im Wahlkampf: Sexualkunde nur noch fakultativ
Im Januar 2025 teilte das Bildungsministerium plötzlich mit, dass die geplante Gesundheitserziehung nicht mehr verpflichtend sein wird. Die Bildungsministerin wolle eine »politische Affäre« vermeiden. Nowacka wird mit den Worten zitiert, dass »alle, die jene sinnlose Kampagne inszeniert haben (…), dafür verantwortlich sind, dass Kinder sexuellen Übergriffen und psychischen Problemen ausgesetzt werden«. Damit bezieht sich die Ministerin auf die Oppositionsparteien PiS und Konföderation sowie auf sogenannte Pro-Familien-NGOs, die im Zuge des zugespitzten Präsidentschaftswahlkampfes das Thema für sich entdeckt haben. Sie warfen dem PO-Kandidaten Trzaskowski unter anderem vor, durch die geplanten Reformen die »Sexualisierung der Kinder« zu unterstützen. Auch dieses Narrativ, das ein Bedrohungsszenario für Kinder als zu Recht besonders vulnerable Gruppe bemüht, ist aus Anti-Gender-Kampagnen europaweit bekannt. Es wird deutlich, wie ein Wahlkampf mit verhältnismäßig knappen Mehrheiten zu einem Gelegenheitsfenster für jene werden kann, die sich gegen moralpolitische Veränderungen positionieren und den katholisch präferierten Status quo fordern.
Gleichzeitig protestieren nun soziale Organisationen aus dem Bildungs- und Gesundheitsbereich gegen den neuen fakultativen Charakter des Gesundheitsunterrichts. Beispielsweise hat das Netzwerk sozialer Organisationen für die Bildung (SOS dla Edukacji), in dem sich mehr als 70 Organisationen zusammengeschlossen haben, in einem Brief an Ministerpräsident Donald Tusk diese Änderung stark kritisiert (siehe Rubrik »Dokumentation«). Auch der oberste Sanitätsrat verwies auf die Bedeutung der obligatorischen Schulbildung im Bereich Gesundheitserziehung für die Prävention von Zivilisationskrankheiten oder psychischen Problemen. Nowacka kündigte hingegen an, dass die Gesundheitserziehung auch im Schuljahr 2025/2026 ein Wahlfach bleiben werde. Es solle aber auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden, um zu entscheiden, ob in den Folgejahren ein Pflichtfach eingeführt wird. Offensichtlich wartet man erst einmal den Ausgang der Präsidentschaftswahlen ab.
Rasante Säkularisierung trifft auf eigene kirchliche Realität
Noch deutlicher als im Konflikt um die Ausgestaltung des Religionsunterrichts zeigt sich im Fall des Sexualkundeunterrichts, wie uneins die polnische Gesellschaft ist. Von einer Polarisierung mag man angesichts von Umfragedaten noch aus dem Jahr 2019 – aktuelle sind zur Zeit des Verfassens dieses Textes nicht verfügbar – in dieser Frage allerdings nicht sprechen. Sie zeigen, dass 70 Prozent der Bevölkerung dafür sind, dass öffentliche Schulen Sexualkunde anbieten, damit Kinder Fachwissen über die Dinge erhalten, die für sie wichtig sind. Mit Blick auf die Petition von Ordo Iuris ist interessant, dass 53 Prozent befürworteten, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung an Schulen zu thematisieren, und 50 Prozent sprechen sich dafür aus, den Unterschied zwischen soziokulturellem und biologischem Geschlecht zu problematisieren.
Diese Daten spiegeln im Detail, was religionssoziologisch schon länger zu beobachten ist: In Polen findet ein rasanter Säkularisierungstrend statt, der sich insbesondere in der jüngeren Generation und im städtischen Umfeld abzeichnet. Am Deutlichsten zeigt sich dies im Rückgang von regelmäßigen Gottesdienstbesuchen, aber auch in der sinkenden Zahl derer, die kirchlich heiraten oder ihre Kinder taufen lassen. Es fehlt aber auch der theologische Nachwuchs etwa für das Priesteramt. Diese Szenarien stehen einem ländlichen Polen entgegen, in dem 40 Prozent der älteren Generation leben und in dem das Vertrauen in die katholische Kirche insbesondere im Südosten des Landes noch ungebrochen zu sein scheint, verbunden mit einer Präferenz für die PiS. Daran ändern offensichtlich auch die Missbrauchsvorwürfe und die Nachlässigkeit bei der kirchlichen Aufarbeitung nichts.
Fazit: Bedeutung des Regierungswechsels für Verhältnis Kirche-Staat
Angesichts der hier ausgeführten Dynamik von Aktion und Reaktion in Bezug auf Reformpläne der Regierungskoalition, die das Verhältnis von Kirche und Staat tangieren, lässt sich zunächst festhalten, dass sich dieses Verhältnis kommunikativ deutlich verschärft hat. Aus Sicht von Akteuren der katholischen Rechten ist die neue Regierung mit ihren Interventionen ein Feind (unter der PiS-Regierung war das Feindbild vor allem die Europäische Union). Überlegungen zu substantiell neuen institutionellen Arrangements, insbesondere zum finanziellen Verhältnis von Kirche und Staat, fanden zwar kontinuierlich statt, haben jedoch noch keine für die Öffentlichkeit sichtbaren Ergebnisse hervorgebracht. Wie auch schon in den letzten Jahrzehnten hat sich der Konflikt durch Reformpläne in einzelnen Politikfeldern entfacht. Dieses Mal betrifft dies aber nicht das Abtreibungsgesetz – hier liegt eine Reform momentan auf Eis – sondern die Bildungspolitik; im Falle des Sexualkundeunterrichts handelt es sich jedoch ebenfalls um ein Thema mit moralpolitischem Charakter.
Nach außen hin trägt die Neuplatzierung und Bewertung des weiterhin stattfindenden Religionsunterrichts nur der sinkenden Nachfrage nach konfessionellem Religionsunterricht Rechnung. Dahinter steht vonseiten der linksliberalen Ministerin vermutlich aber auch das Ziel, Religion stärker in den Privatbereich zu verlegen und den moralischen Einflussbereich der Kirche im öffentlichen Raum zu reduzieren. Vor allem aber hat ihre Bereitschaft, mit der katholischen Kirche diesen Konflikt einzugehen, hier zu einer tatsächlichen Reform geführt. Besonders deutlich ist dabei zu sehen, wie gespalten Polen in der Anerkennung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist. Zwar ernannte Staatspräsident Andrzej Duda im Dezember 2024 Bogdan Święczkowski zum neuen Präsidenten des Verfassungstribunals. Doch gilt Święczkowski als enger Vertrauter des ehemaligen Justizministers Zbigniew Ziobro, der als Mitglied der PiS-Regierung bis 2023 maßgeblich am Umbau des Rechtsstaates beteiligt war.
Das Ziel, einen verpflichtenden Sexualkundeunterricht einzuführen, scheiterte hingegen aufgrund der Politisierung des Konflikts mit der Kirche im Präsidentschaftswahlkampf. Dabei wird deutlich, wie die Allianz zwischen der PiS, der katholischen Rechten, zu der prominent Ordo Iuris gehört, und der Kirchenhierarchie nicht nur fortdauert. Im Kontext des Wahlkampfes minimiert sie auch die Konfliktbereitschaft einer offensichtlich sonst kämpferischen Ministerin.
Es zeigt sich aber auch, dass sich die kirchliche Weltsicht und die damit verbundenen Privilegien immer weiter von der gesellschaftlichen Realität entfernen. Hier wird es interessant sein zu beobachten, inwieweit ein bereits begonnener Generationswechsel in der polnischen Kirchenhierarchie schrittweise vielleicht doch auch zu einer moraltheologisch wie kirchenstrategisch zeitgemäßeren Anpassung an diese veränderten Realitäten führt.