Das Rentensystem in Polen – zehn Jahre nach der Reform auf dem Prüfstand

Von Urszula Banaszczak-Soroka

Zusammenfassung
Das polnische Rentenversicherungssystem wurde 1999 reformiert. Wesentlicher Bestandteil der Reform war die Streuung der Möglichkeiten (»drei Säulen«), für die Rente einzuzahlen und infolgedessen die Diversifizierung der Finanzierungsquellen für zukünftige Rentenauszahlungen. Die Organisation des Rentensystems sollte allen Bürgern maximale soziale Sicherheit garantieren. Die völlig neuen Erfahrungen im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Finanzkrise ließen die bisher unbemerkten Nachteile des Rentensystems zutage treten. Die Nutznießer der Reform sind nicht die zukünftigen Rentner, sondern die privaten Allgemeinen Rentenversicherungen. Aber auch die diskutierten Novellierungsvorschläge lösen nicht das Problem der in Polen relativ kurzen Lebensarbeitszeit und der dramatischen Veränderung der Alterspyramide. In den nächsten 20 Jahren wird sich die Bevölkerungszahl aufgrund der sinkenden Geburtenrate und aufgrund von Migrationsprozessen systematisch verringern und gleichzeitig nimmt die Lebenserwartung weiter zu. Auf diese Herausforderung muss das Rentensystem noch Antworten finden.

PDF-Datei in neuem Fenster anzeigen

Zum Weiterlesen

Analyse

Eine innenpolitische Bilanz der Regierung Tusk

Von Reinhold Vetter
Die Koalition aus Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO) und Polnischer Bauernpartei (Polskie Stronnictwo Ludowe – PSL), deren Amtszeit im Oktober endet, war eher eine Regierung der kleinen, vorsichtigen Schritte als der großen Reformen. Die bürgerlich-demokratische Aufbruchstimmung zum Jahreswechsel 2007/2008 hielt nicht lange an. Erfolgen der Koalition bei der Bekämpfung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie auf rechtlichem und sozialem Gebiet stehen herbe Niederlagen in anderen Bereichen gegenüber. So ist die Regierung bei der Schaffung eines »schlanken Staates« und der grundlegenden Sanierung der Staatsfinanzen gescheitert. Der Bürgerplattform als Seniorpartner der Koalition ist es auch nicht gelungen, die traditionelle Distanz zwischen Bürger und Staat wenigstens etwas zu verringern. (…)
Zum Artikel
Analyse

Die Selbstverwaltungswahlen 2010 – der Frauenanteil auf Listen und in Wahlen

Von Aleksandra Niżyńska, Małgorzata Druciarek
Das im Januar 2011 verabschiedete Wahlgesetz sieht vor, dass sich auf einer Wahlliste nicht weniger als 35 % Frauen und nicht weniger als 35 % Männer befinden müssen, damit diese zugelassen werden kann. Schon im Wahlkampf zu den Regional- und Kommunalwahlen 2010 war das Thema der Teilhabe von Frauen an der Politik zu einer Schlüsselfrage geworden. In der Tendenz stellt die Analyse einen systematischen Anstieg des Frauenanteils unter den Kandidaten für politische Ämter fest, doch ging dieser Anstieg von Wahl zu Wahl zurück. Im Vergleich zu 2006 gab es bei den Selbstverwaltungswahlen 2010 nur um 2 Prozentpunkte mehr Kandidatinnen. Die 35%-Regelung kann sich nach Auffassung der Autorinnen nur als effektiv erweisen, wenn die Parteien sich dazu entscheiden, Frauen auf den vorderen Plätzen der Wahllisten zu platzieren. (…)
Zum Artikel

Logo FSO
Logo DGO
Logo ZOIS
Logo DPI
Logo IAMO
Logo IOS