Gesetz vom 4. Juni 2025 über die Festsetzung des 11. Juli als Nationaler Gedenktag für die Polen – Opfer des von der Organisation Ukrainischer Nationalisten und der Ukrainischen Aufstandsarmee begangenen Völkermordes in den Ostgebieten der Zweiten Republik Polen
Warschau, 4. Juli 2025
Gesetzesblatt der Republik Polen
In den Jahren 1939–1946 begingen ukrainische Nationalisten der Organisation Ukrainischer Nationalisten, der Ukrainischen Aufstandsarmee sowie anderer ukrainischer nationalistischer Formationen, die in den polnischen Ostgebieten der Zweiten Republik Polen […] sowie der heutigen Woiwodschaften Lubelskie und Podkarpackie tätig waren, an der polnischen Bevölkerung das Verbrechen des Völkermordes. Sie ermordeten mehr als 100.000 Polen, vor allem Einwohner von Dörfern, zerstörten ihren Besitz und führten eine Fluchtbewegung Hunderttausender Polen aus den Ostgebieten der Zweiten Republik Polen herbei. Der Höhepunkt dieses Verbrechens fällt auf den Juli 1943, das symbolische Datum des von ukrainischen Nationalisten vollführten unheilvollen Vorgehens gegen die Polen ist der 11. Juli 1943, als Polen in ca. 100 Ortschaften ermordet wurden. Dem Märtyrertod aus dem Grund der Zugehörigkeit zur polnischen Nation gebührt die Erinnerung in Form eines jährlich vom polnischen Staat herausgehobenen Tages, an dem den Opfern Ehre erwiesen wird.
Art.1 Der 11. Juli wird als Nationaler Gedenktag für die Polen – Opfer des von der Organisation Ukrainischer Nationalisten und der Ukrainischen Aufstandsarmee begangenen Völkermordes in den Ostgebieten der Zweiten Republik Polen – festgesetzt.
Art.2 Der Nationale Gedenktag für die Polen – Opfer des von der Organisation Ukrainischer Nationalisten und der Ukrainischen Aufstandsarmee begangenen Völkermordes in den Ostgebieten der Zweiten Republik Polen – ist ein staatlicher Feiertag.
Art.3 Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Der Präsident der Republik Polen: A. Duda
Übersetzung aus dem Polnischen: Silke Plate
Quelle: www.sejm.gov.pl