Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Russland als Ordnungsmacht im postsowjetischen Raum. Regionalorganisationen als Instrumente für »Friedenseinsätze«

Von Stefan Meister
Bis heute ist die politische Ordnung im postsowjetischen Raum durch »schwache Staatlichkeit« und Zonen interethnischer Konflikte geprägt. Als Nachfolgestaat der Sowjetunion sieht sich Russland selbst als die dominante Regional- und Ordnungsmacht in dieser Region. Die russische Militärpräsenz in seinem »Nahen Ausland« dient daher nicht in erster Linie der Schaffung von Sicherheit und Stabilität, sondern dem Erhalt und Ausbau des eigenen Einflusses. Russland hat versucht über die GUS und deren sicherheitspolitische Institution, die OVKS, eine von Moskau kontrollierte Regionalorganisation für »friedenschaffende« Einsätze aufzubauen. Da sich russische »Peacekeeping«-Maßnahmen nicht an Regeln von Konsens, Unparteilichkeit und Begrenzung von Gewalt orientieren, ist das russische Militär oftmals eher Teil des Problems und nicht deren Lösung. (…)
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