Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Das russische Integrationsprojekt reduziert auf die trilaterale Zollunion

Von Andrei Zagorskij
Russland ist im postsowjetischen Raum in den letzten Jahren aktiver geworden. Es wird versucht, den russischen Integrations- und Sicherheitsraum zu konsolidieren. Doch gegenwärtig bleibt die Integrationspolitik Russlands auf zwei Staaten – Belarus und Kasachstan – beschränkt. Probleme bei der Fortentwicklung regionaler Formate führten dazu, dass nun die Zollunion mit Belarus und Kasachstan im Mittelpunkt der russischen Einbindungspolitik steht. Dabei verändert sich das Konzept von Zollunion und Einheitlichem Wirtschaftsraum (EWR). (…)
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