Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Stolperstein Georgien: Die Auswirkungen des georgisch-russischen Konflikts auf Russlands WTO-Beitritt

Von Johannes Wetzinger
Nach Ansicht vieler Beobachter befindet sich Russland nach langwierigen Verhandlungen in der Zielgeraden auf dem Weg zu einem Beitritt zur Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO). Doch noch sind nicht alle Uneinigkeiten ausgeräumt. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor bleibt die Position des WTO-Mitglieds Georgien, das sich in einem tief verwurzelten Konflikt mit Russland befindet. Die Staatsführung der Südkaukasusrepublik macht ihre Zustimmung zu Russlands Beitritt derzeit von Konzessionen Moskaus abhängig und könnte so einen Beitritt blockieren. Für Georgiens Politik bieten die Verhandlungen ein seltenes Druckmittel – aber auch ein ernst zu nehmendes Risiko. (…)
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