Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Eurasische Union – Alte Integrationsidee mit neuem Namen

Von Katharina Hoffmann
Auf Initiative von Wladimir Putin kündigten Russland, Belarus und Kasachstan im Oktober 2011 die Gründung der »Eurasischen Union« als neues Integrationsformat für den postsowjetischen Raum an. Die Union soll auf der Zollunion aufbauen und einen substantiellen Schritt in Richtung Integration des postsowjetischen Raums darstellen. Ein verändertes Verständnis von Integration lässt sich jedoch nicht erkennen – ver- ändert hat sich nur die Rhetorik. Daher ist das Integrationspotential der Eurasischen Union gering und für die »Neuen Unabhängigen Staaten« wenig attraktiv.
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