Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

PDF-Datei in neuem Fenster anzeigen

Zum Weiterlesen

Analyse

"START-Nachfolgeverhandlungen: Probleme und Fortschritte

Von Pavel Podvig
Nach der Amtsübernahme durch Obama haben zwischen Russland und den USA Gespräche über ein START-Nachfolgeabkommen begonnen, das wohl vor dem vor dem Auslaufen des START-Abkommens am 5. Dezember 2009 unterzeichnet werden wird. Derzeit bestehen jedoch noch eine Reihe von Problemen, die in Verhandlungen zu lösen sind. Wenn das neue Abkommen die strategischen Kräfte auf die 1.500 bis 1.675 Sprengköpfe beschränken soll, auf die man sich im Juli 2009 geeinigt hat, muss es die strikten Zählungsregularien des START-Abkommens lockern und sich stattdessen auf eine der Versionen der US-Definition von »operativ einsatzbereiten Sprengköpfen« einlassen, die im Kontext des Moskauer Abkommens verwendet worden sind. Gravierend ist die Uneinigkeit über die Anzahl der Trägersysteme. (…)
Zum Artikel

Logo FSO
Logo DGO
Logo ZOIS
Logo DPI
Logo IAMO
Logo IOS