Die wichtigsten Regionalorganisationen im postsowjetischen Raum

Shanghai Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) / Shanghai Cooperation Organization (SCO)

Gegründet 2001. Die SOZ geht auf den »Shanghai Five«-Mechanismus (1996) zurück, der die Regelung von Grenzangelegenheiten zwischen China, Kasachstan, Kirgisien und Tadschikistan mit Beteiligung Russlands fördern sollte (Siehe Russian Analytical Digest Nr. 76 vom 15. April 2010).

Mitglieder: China, Russland, Kasachstan, Kirgisien und Tadschikistan, Usbekistan. Beobachterstatus: Mongolei (seit 2004), Pakistan (2005), Indien (2005) und Iran (seit 2005, 2008 Antrag um Mitgliedschaft. SOZ-Regeln verbieten jedoch Mitgliedschaft eines Landes unter UN-Sanktionen). Dialogpartner seit 2009: Belarus und Sri Lanka.

Weiterhin ist Afghanistan in der SOZ-Afghanistan Kontaktgruppe seit 2005 eingebunden.

Quelle: Homepage der Shanghai Kooperationsorganisation http://www.sectsco.org

Hauptziele der SOZ, Artikel 1 der Charta:

  • Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und guter nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten;Gemeinsame Anstrengungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region sowie der Förderung einer neuen demokratischen, gerechten und rationalen politischen und wirtschaftlichen internationalen Ordnung;
  • Gemeinsamer Kampf gegen Terrorismus, Separatismus und Extremismus, illegalen Drogen- und Waffenhandel sowie illegale Migration;
  • Förderung effizienter regionaler Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Handel und Wirtschaft, Verteidigung, Strafverfolgung, Umweltschutz, Kultur, Wissenschaft und Technologie, Bildung, Energie, Transportwesen, Kredit- und Finanzwesen und in weiteren Bereichen;
  • Förderung eines umfassenden und ausgeglichenen Wirtschaftswachstums, einer sozialen und kulturellen Entwicklung der Region durch gemeinsame Anstrengungen auf der Basis gleichberechtigter Partnerschaft zum Ziel eines kontinuierlichen Wachstums des Lebensstandards und der Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Mitgliedsstaaten;
  • Koordinierung von Ansätzen zur Integration in die Weltwirtschaft;
  • Förderung von Menschenrechten und Grundrechten in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten und deren nationaler Gesetzgebung;
  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Beziehungen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen;
  • Zusammenarbeit bei der Vorbeugung internationaler Konflikte und deren friedlicher Beilegung;
  • Gemeinsame Suche nach Lösungsansätzen für aufkommende Probleme im 21. Jahrhundert.Quelle: Charter of the Shanghai Cooperation Organization http://www.sectsco.org/EN/show.asp?id=69
Organisation des Vertrags über Kollektive Sicherheit (OVKS) / Organisazija Dogowora Kollektiwnoi Besopasnosti (OKDB) / Collective Security Treaty Organization (CSTO)

Die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit geht auf eine Vereinbarung zwischen Armenien, Kasachstan, Kirgisien, Russland, Tadschikistan und Usbekistan zurück, dem Vertrag über kollektive Sicherheit, auch Taschkenter Vertrag genannt, der am 15. Mai 1992 für eine Dauer von fünf Jahren in Taschkent unterzeichnet wurde. Dieser zielt auf eine engere Zusammenarbeit in Sicherheits- und Verteidigungsfragen wie auch auf eine gemeinsame Verteidigung im Falle eines Angriffes (Artikel 4 des Vertrags) ab. Aserbaidschan trat am 24. September, Georgien am 9. Dezember und Belarus am 31. Dezember 1993 dem Vertrag bei, der am 20. April 1994 wirksam wurde.

Am 2. April 1999 wurde der Vertrag verlängert, Aserbaidschan, Georgien und Usbekistan verweigerten jedoch die weitere Unterschrift.

Am 7. Oktober 2002 unterzeichneten die Regierungschefs von Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisien, Russland und Tadschikistan in Kischinau die Satzung der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit. Nach seinem Austritt aus der GUAM trat Usbekistan der OVKS am 23. Juni 2006 bei.

Die OVKS erhielt am 2. Dezember 2004 Beobachterstatus in der UN-Generalversammlung.

Quelle: Homepage der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit http://www.dkb.gov.ru/

Kapitel II – Ziele und Prinzipien

Artikel 3

Ziel der Organisation ist die Stärkung von Frieden, internationaler und regionaler Sicherheit sowie von Stabilität, der kollektive Schutz der Unabhängigkeit und die Gewährleistung der territorialen Integrität und Souveränität der Mitgliedsstaaten, zu dessen Erreichen die Mitgliedsstaaten politischen Mitteln Priorität einräumen.

Artikel 4

Die Organisation arbeitet mit Staaten zusammen, die nicht Mitglieder der Organisation sind und unterstützt die Beziehungen mit internationalen, zwischenstaatlichen, im Bereich der Sicherheit tätigen Organisationen. Die Organisation fördert die Entstehung einer gerechten, demokratischen Weltordnung, basierend auf allgemeingültigen Prinzipien des internationalen Rechts.

Artikel 5

Die Organisation basiert auf der strikten Beachtung von Unabhängigkeit, freiwilliger Teilhabe, Gleichheit von Rechten und Pflichten sowie der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten.

Artikel 6

Die bestehende Charta berührt keine der Rechte und Pflichten, die den Mitgliedsstaaten aus anderen internationalen Vereinbarungen erwachsen.

(Aus der Satzung der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, http://www.dkb.gov.ru/)

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) / Sodruschestwo Nesawisimych Gosudarstw (SNG) / Commonwealth of Independent States (CIS)

Am 8. Dezember 1991 unterzeichneten die Präsidenten von Russland, Belarus und der Ukraine in Minsk den Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und lösten den 1922 geschlossenen Unionsvertrag der Sowjetunion auf. Am 21. Dezember desselben Jahres unterzeichneten die Regierungschefs von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisien, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine und von Usbekistan das Protokoll zur Gründung der GUS. Georgien trat der Gemeinschaft 1993 bei und kündigte seine Mitgliedschaft nach der militärischen Auseinandersetzung mit Russland am 18. August 2008 wieder auf.

Ziele der GUS sind:

  • Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft, Ökologie und Kultur;
  • Allseitige, ausgeglichene wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedsstaaten im Rahmen eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes, zwischenstaatlicher Kooperation und Integration;
  • Gewährleistung der Rechte und grundlegenden Freiheiten in Übereinstimmung mit den allgemeingültigen Prinzipien und Normen des internationalen Rechts und Dokumenten der OSZE;
  • Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung von internationalem Frieden und Sicherheit, Durchführung effektiver Maßnahmen zur Reduzierung von Rüstungs- und Militärausgaben, Abschaffung von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen, Erreichen einer globalen und absoluten Abrüstung;
  • […]

[Quelle: Informationsamt des russischen Außenministeriums http://www.ln.mid.ru/ns-rsng.nsf/8c21fbc45f12ec6d432569e700419ef3/c5363 bace1a0db03c3257235004505e5?OpenDocument

Felder der Zusammenarbeit:

  • Zusammenarbeit im Bereich von Verteidigung und Grenzschutz, Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, illegalem Drogenhandel sowie neuen Herausforderungen und Gefahren.
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Finanzielle Zusammenarbeit
  • Juristische Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit bei allgemeinpolitischen Problemen
  • Zwischenstaatliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der GUS-Mitgliedsstaaten
  • Humanitäre Zusammenarbeit

Quelle: Homepage des Exekutivkomitees der Gemeinschaft unabhängiger Staaten http://www.cis.minsk.by/

Zollunion / Tamoschennij Sojus / Customs Union

Am 6. Januar 1995 unterzeichneten die Präsidenten von Russland, Belarus und Kasachstan eine Vereinbarung zur Gründung einer Zollunion. Am 10. Oktober 2000 ging mit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft die Aufgabe der Entwicklung der Zollunion auf diese Organisation über.

Am 6. Oktober 2007 unterzeichneten die Präsidenten von Belarus, Kasachstan und Russland einen Vertrag zur Gründung eines Einheitlichen Zollraumes und einer Zollunion. http://www.evrazes.com/docs/view/75

Am 5. Juli 2010 tritt ein gemeinsamer Zollkodex zwischen Russland, Belarus und Kasachstan in Kraft, die Gründung eines Einheitlichen Zollraumes soll bis 2012 erfolgen.

Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG) / Ewrasijskoje Ekonomitscheskoje Soobschtschestwo EwrAsES / EurAsian Economic Community (EURASEC)

Die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft hat ihren Ursprung in der Zollunion, die 1996 zwischen Russland, Belarus und Kasachstan vereinbart wurde. Am 10. Oktober 2000 unterzeichneten die Staatschefs der Länder Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgistan und Tadschikistan die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft um die Entwicklung der Zollunion und eines Einheitlichen Wirtschaftsraumes voranzutreiben. <http://www.evrazes.com/docs/view/3>

Mitgliedsstaaten: Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan

Beobachterstatus: Armenien, Moldau, Ukraine

Ziele und Aufgaben

Der Gründungszweck der EAWG besteht für die Unterzeichnerstaaten in der effektiven Förderung des Gründungsprozesses der Zollunion und des Einheitlichen Wirtschaftsraumes sowie der Implementierung weiterer Ziele und Aufgaben die in der Vereinbarung zur Zollunion, der Vereinbarung zur Vertiefung der Integration im Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich und der Vereinbarung zur Zollunion und dem Einheitlichen Wirtschaftsraum zusammengefasst werden, in Schritten, wie in den oben genannten Vereinbarungen vorgesehen. […] (Gründungsvertrag vom 10. Oktober 2000 http://www.evrazes.com/docs/view/3

(Zusammengestellt von Christoph Laug)

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Analyse

Das »Post-START«-Abkommen: Beweggründe und Auswirkungen

Von Marcin Kaczmarski
Mit dem Amtsantritt der neuen Administration Barack Obamas ist es Russland gelungen, die Rüstungskontrollverhandlungen mit den USA wieder in Gang zu bringen. Das »Post-START« [Strategic Arms Reduction Treaty, Vertrag zur Verringerung der Strategischen Nuklearwaffen]-Abkommen soll Moskau den Status einer globalen Großmacht, strategische Stabilität, die Gleichstellung mit den USA sowie wirtschaftliche und Sicherheitszugewinne bringen. Trotz bestehender Differenzen läuft der neue Vertrag auf eine win-win-Situation hinaus, so dass er sehr wahrscheinlich zustande kommen wird. Dennoch kann man nicht davon ausgehen, dass »Post-START« einen spill-over-Effekt schafft, der die gesamte Dynamik der russisch-amerikanischen Beziehungen verändert. Genausowenig ist nicht garantiert, dass das Abkommen einer weiteren Abrüstung den Weg ebnet. (…)
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Analyse

"START-Nachfolgeverhandlungen: Probleme und Fortschritte

Von Pavel Podvig
Nach der Amtsübernahme durch Obama haben zwischen Russland und den USA Gespräche über ein START-Nachfolgeabkommen begonnen, das wohl vor dem vor dem Auslaufen des START-Abkommens am 5. Dezember 2009 unterzeichnet werden wird. Derzeit bestehen jedoch noch eine Reihe von Problemen, die in Verhandlungen zu lösen sind. Wenn das neue Abkommen die strategischen Kräfte auf die 1.500 bis 1.675 Sprengköpfe beschränken soll, auf die man sich im Juli 2009 geeinigt hat, muss es die strikten Zählungsregularien des START-Abkommens lockern und sich stattdessen auf eine der Versionen der US-Definition von »operativ einsatzbereiten Sprengköpfen« einlassen, die im Kontext des Moskauer Abkommens verwendet worden sind. Gravierend ist die Uneinigkeit über die Anzahl der Trägersysteme. (…)
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