Erklärung der Assoziation GOLOS zu den Wahlen der Abgeordneten der Staatsduma vom 4. Dezember 2011

Moskau, 6. Dezember 2011

Die Assoziation GOLOS hat eine umfangreiche Langzeitbeobachtung der Wahlen zur Staatsduma durchgeführt. In 48 Regionen der Russischen Föderation haben Langzeitbeobachter den Verlauf des Wahlkampfes beobachtet. Zusätzlich waren rund 2.000 Kurzzeitwahlbeobachter als Korrespondenten der Zeitung Grashdanskij golos [»Bürgerstimme«] im Einsatz, die die Abstimmung und die Stimmenauszählung in insgesamt über 4.000 Stimmbezirken beobachteten.

Während der Wahlkampfzeit betrieb GOLOS eine »Karte der Verstöße« [http://www.kartanarusheniy.ru/], eine Website, auf der die Bürger der Russischen Föderation Gesetzesverstöße melden konnten, die sie während des Wahlkampfes beobachtet hatten. Bei der »Karte der Verstöße« sind über 5.000 Meldungen eingegangen, von denen viele durch Video- oder Fotoaufnahmen untermauert waren.

In der letzten Woche vor dem Wahltag und am Wahltag selbst sah sich GOLOS einer massiven und koordinierten Einschüchterungskampagne ausgesetzt: Es kam zu einer gerichtlichen Verfolgung (GOLOS wurde wegen angeblicher Verstöße gegen die Wahlgesetzgebung zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubeln verurteilt), zu einer Hetzkampagne in den Medien, zu Einschüchterungsversuchen gegenüber Mitarbeitern und Korrespondenten, zu DDoS-Angriffen auf die Websites und zu Hackerangriffen auf E-Mailkonten. In der Folge waren die Website von GOLOS und die »Karte der Verstöße« am Wahltag nicht erreichbar.

Während der Abstimmung und der Stimmenauszählung am Wahltag hat GOLOS mit Hilfe einer speziellen Hotline mehr als 1.500 Berichte über Wahlrechtsverstöße gesammelt. Die Kurzzeitbeobachter der Assoziation GOLOS haben in den Stimmbezirken eine systematische Beobachtung der vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt. Experten von GOLOS haben während der gesamten Wahlkampfzeit die eingehenden Informationen gesammelt, systematisiert und analysiert. GOLOS hat eine umfangreiche Datenbank von Verstößen gegen die Wahlgesetzgebung aufgebaut, zu denen es bei den Wahlen gekommen ist. In dieser Erklärung soll auf die wichtigsten dieser Unregelmäßigkeiten hingewiesen werden.

Vorläufige Schlussfolgerungen

Auf Grundlage der gesammelten Informationen stellt die Assoziation GOLOS fest, dass bei der Wahl der Abgeordneten der Staatsduma grundlegende Wahlprinzipien – Wettbewerb von gleichberechtigten Konkurrenten, Neutralität der Behörden, Unabhängigkeit der Wahlkommissionen, eine in Übereinstimmung mit den Gesetzen durchgeführte Abstimmung, eine korrekte Auszählung der Stimmen – verletzt wurden. Diese Verletzungen waren dazu geeignet, den Ausdruck des Wählerwillens zu beeinträchtigen und die korrekte Repräsentation der Wählerinteressen in der höchsten Volksvertretung des Landes zu entstellen. Die Assoziation GOLOS kommt daher zu dem Schluss, dass die Wahl der Abgeordneten der Staatsduma weder frei noch fair verlaufen ist und weder der russischen Wahlgesetzgebung noch internationalen Wahlstandards entsprochen hat.

Allgemeine Beurteilung der Vorwahlphase

Die Phase vor den Wahlen stand im Zeichen der repressiven Parteiengesetzgebung und deren willkürlicher Anwendung. Den Bürgern Russlands wurde das Recht verweigert, sich frei zusammenzuschließen und politische Parteien zu bilden, wodurch der politische Wettbewerb eingeschränkt war. In der Zeit vor den Wahlen sind rund ein Dutzend Versuche von Parteigründungen ohne Erfolg geblieben.

Die Verfahren, mit denen die Wahlkommissionen gebildet wurden, stellten nicht sicher, dass diese Gremien unabhängig sind, im Gegenteil: GOLOS musste feststellen, dass eine Vielzahl erfahrener Kommissionsmitglieder durch inkompetente Bürokraten ersetzt wurden, die in enger Verbindung zu Regierungsstrukturen und Einiges Russland stehen.

Während des Wahlkampfes haben Staatsbeamte aller Ebenen sowie Leiter von Unternehmen oder anderer Institutionen offen Wahlwerbung für Einiges Russland betrieben. Sie nutzten ihre Stellung, um Untergebene oder Angestellte zur Stimmabgabe für Einiges Russland zu nötigen. Darüber hinaus genoss Einiges Russland exklusiven Zugang zur Presse, während die Presse über den Wahlkampf der übrigen Parteien nur oberflächlich berichtete, besonders im letzten Wahlkampfmonat.

Ergebnis der Berichte, die am Wahltag über die Hotline eingingen

Zu den häufigsten und augenfälligsten Verstößen, die beobachtet wurden, zählt, dass Personen, die laut Gesetz zur Beobachtung der Abstimmung und zur Auszählung der Stimmen berechtigt sind (offizielle Beobachter und Wahlkommissionsmitglieder mit beratender Stimme), der Zutritt verweigert wurde oder sie aus dem Wahllokal verwiesen wurden. Bei GOLOS ging eine beträchtliche Zahl von Berichten ein, die Fälle dokumentieren, in denen solche Personen erst nach Beginn der Abstimmung die Wahllokale betreten durften, was der geltenden Wahlgesetzgebung widerspricht. In vielen Fällen wurden die Wahlurnen ohne Anwesenheit von Beobachtern versiegelt.

In einigen Fällen sind Beobachter und andere akkreditierte Personen auf direkte Anweisung übergeordneter Wahlkommissionen aus Wahllokalen verwiesen worden, so zum Beispiel in Iwanowo. Fälle, bei denen ein Zugang zu den Wahllokalen verweigert oder jemand aus dem Wahllokal verwiesen wurde, wurden am häufigsten in Iwanowo, Tomsk, Samar und Astrachan festgestellt.

Es gibt zahlreiche Berichte über Verletzungen der Beobachterrechte, etwa, dass Foto- oder Videoaufnahmen untersagt wurden, dass Beobachter sich an einer bestimmten Stelle ohne unmittelbaren Zugang zum Abstimmungs- oder Auszählgeschehen aufhalten mussten, dass sie sich im Wahllokal nicht frei bewegen konnten, dass sie die Unterlagen der Wahlkommission nicht einsehen konnten und dass Beschwerden gegen Wahlrechtsverstöße nicht angenommen oder nicht bearbeitet wurden.

Zu den häufigsten Verstößen, die GOLOS über die Hotline gemeldet wurden, gehörten während der Abstimmung:

nicht ordnungsgemäß zusammengeheftete Wählerverzeichnisse;massenhafte Stimmabgabe mit Hilfe von Wahlscheinen und gruppenweise Stimmabgabe in Kombination mit einem unzulässigen Transport von Wählern;mehrfache Stimmabgabe in Kombination mit organisierten Bustransfers;Stimmabgabe auf Grund einer zeitweiligen Meldeadresse und ohne Wahlschein;rechtswidrige Weigerungen, Personen mit ordnungsgemäßer zeitweiliger Meldeadresse zur Stimmabgabe zuzulassen;Unregelmäßigkeiten in den Wählerverzeichnissen: Einträge unzulässiger Informationen, »Tote Seelen«, fehlende Wähler;Einwurf zusätzlicher Stimmzettel;Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals.

während der Stimmauszählung:

Nichteinhaltung der Abfolge der einzelnen Auszählungsschritte;Nichteinhaltung der Verfahren zur Sortierung und Auszählung der Stimmzettel;keine Aushändigung beglaubigter Kopien der Protokolle unmittelbar nach der Unterzeichnung durch die Mitglieder der Wahlkommission.

Beobachtung am Wahltag durch die GOLOS-Korrespondenten

Am Wahltag haben die Korrespondenten der Zeitung Grashdanskij golos [»Bürgerstimme«] auf eigens dafür entwickelten Formblättern festgehalten, inwieweit die vorgeschriebenen Prozeduren bei der Abstimmung und der Stimmenauszählung eingehalten wurden. Die Ergebnisse wurden zunächst zu regionalen Datenbanken verarbeitet, die ihrerseits in einer landesweiten Datenbank zusammengefasst wurden.

Auf Grund einer Analyse der Formblätter, die am Wahltag von den Kurzzeitbeobachtern ausgefüllt wurden, lässt sich sagen, dass zu den häufigsten Unregelmäßigkeiten die folgenden zählen:

Die Ergebnisse der Auszählung der ausgegebenen Stimmzettel wurden nicht bekannt gegeben (48 %), Angaben zu Vermögen und Einkommen der Kandidaten waren in den Wahllokalen nicht verfügbar (47 %), die Abschlusssitzung der Kommission des Stimmbezirks fand überhaupt nicht statt (41 %), Angaben zur Anzahl der entwerteten nicht ausgegebenen Stimmzettel und der Anzahl der durch die Wahlkommission ausgegebenen Stimmzettel wurden nicht rechtzeitig in das erweiterte Abschlussprotokoll eingetragen (36 %).

Zudem wurden folgende Auffälligkeiten beobachtet:

Wiederholung der Stimmauszählung (50 %), Die Kontrollrechnung für das Protokoll war nicht auf Anhieb stimmig (41 %).

Beurteilung des vorläufigen Wahlergebnisses

Die Wahlergebnisse unterscheiden sich in den einzelnen Regionen erheblich. In 32 Regionen erhielt Einiges Russland weniger als 40 % der Stimmen (das schlechteste Abschneiden gab es mit 29 % im Gebiet Jaroslawl). In weiteren 32 Regionen erreichte die Partei zwischen 40 und 60 %, in sieben Regionen liegen die Werte zwischen 60 und 70, in fünf Regionen zwischen 70 und 80, in drei Regionen zwischen 80 und 90 %, und in vier Regionen liegen sie jenseits der 90 %. Rekordhalter ist Tschetschenien mit 99,5 % für Einiges Russland. Ein höherer Stimmenanteil für Einiges Russland geht mit einer stärkeren Wahlbeteiligung einher. So erreichte die offizielle Wahlbeteiligung in Tschetschenien 99,5 %.

GOLOS weist darüber hinaus auf die beträchtlichen Unterschiede hin, die es beim Ergebnis für Einiges Russland in den verschiedenen Moskauer Territorialwahlkreisen gibt – die offiziellen Werte liegen zwischen 22 und 67 %. Da die Moskauer Wahlbevölkerung recht homogen ist, könnten diese Unterschiede Wahlfälschungen belegen. Auch eine statistische Analyse der offiziellen Wahlergebnisse deutet auf massive Wahlfälschungen hin.

Übersetzung: Hartmut Schröder

Dieser Beitrag entstand im Rahmen des gemeinsamen Projektes von GOLOS, Europäischem Austausch, Heinrich Böll Stiftung und der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde.

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