Die »Primaries«
Dem Beginn des Wahlprozesses gingen innerparteiliche Vorwahlen bei drei politischen Parteien voraus, bei »Einiges Russland«, der »Partei der Volksfreiheit« (PARNAS) und der »Allianz der Grünen«. Die innerparteilichen Vorwahlen (»prajmeris«) werden nicht durch die geltende Wahlgesetzgebung Russlands reglementiert. Dabei stellen diese Maßnahmen ihrem Sinn und Inhalt nach einen Teil des Wahlprozesses dar, da im Zuge der Vorwahlen eine öffentliche Auswahl von Kandidaten und Wahlkampf bei den Bürgern stattfindet. Daher hat die Bewegung »Golos« auch die Organisation und Durchführung der Vorwahlen bei den Parteien »Einiges Russland« und PARNAS beobachtet.
Insgesamt hat »Golos« – bei einer positiven Bewertung eines Vorwahlverfahrens als solchem, da das einer Demokratisierung des innerparteilichen Lebens und der Offenheit der Parteien dienlich ist – erhebliche Probleme festgestellt, da rechtswidrig staatliche und öffentliche Ressourcen eingesetzt wurden und die Grundsätze der Freiwilligkeit, Rechtmäßigkeit und Transparenz bei deren Organisation und Durchführung verletzt wurden.
Bei der Durchführung der Vorwahlen der Partei »Einiges Russland« sind praktisch überall Räumlichkeiten genutzt worden, die sich in staatlichem oder kommunalem Besitz befinden. In der Regel waren dies Räumlichkeiten von Bildungseinrichtungen oder Einrichtungen aus dem Jugend-, Kultur- und Freizeitbereich.
Die Praxis, dass staatliche oder kommunale Amtsträger, staatliche oder kommunale Angestellte zur Organisation und Durchführung der Vorwahlen bei »Einiges Russland« und zu den Vorwahlkampfveranstaltungen hinzugezogen und eingesetzt wurden, war in großer Zahl und weit verbreitet zu beobachten. In nicht weniger als 20 von 35 beobachteten Regionen sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Vorwahlen sowie dem Vorwahlkampf staatliche und kommunale Angestellte eingesetzt worden.
Bei der Berichterstattung über die Vorwahlen wurden staatliche und kommunale Medien eingesetzt, was ein ernsthaftes Ungleichgewicht zugunsten von »Einiges Russland« hinsichtlich des Zugangs zu den Medien schuf. Es ist offensichtlich, dass dies nicht ohne den Einsatz administrativer Ressourcen erfolgte. In einer Reihe von Regionen sind unzulässigerweise Informationen über die Bewerber bei den Vorwahlen sowie Wahlaufrufe zu ihren Gunsten auf den Websites von Regionalregierungen und Kommunalverwaltungen platziert worden. Insgesamt ist in mindestens 22 von 35 Regionen der Einsatz staatlicher Informations- und Medienressourcen festgestellt worden.
Bei der Beobachtung der innerparteilichen Vorwahlen wurde ein weiteres Problem festgestellt, nämlich die zeitliche Zusammenlegung von Vorwahlen und offiziellen Wahlen. Wir sind der Ansicht, dass die lokalen Behörden und Wahlkommissionen, die die Wahlen organisieren, hier mehr Aufmerksamkeit walten lassen sollten.
Bei der Beobachtung der Wahlverfahren am Tag der Vorwahlen wurde das Problem festgestellt, dass die Parteien nur in geringem Maße bereit sind, den Bürgern, die sich an den Vorwahlen beteiligen, den Schutz ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Bei »Einiges Russland« wurde in einigen Regionen festgestellt, dass die Abstimmung ohne eine Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten durchgeführt wurde. In 9 von 35 Regionen sind bei den Vorwahlen von »Einiges Russland« gesetzliche Datenschutzbestimmungen missachtet worden. Die Partei PARNAS war grundsätzlich nicht in der Lage, den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer an den Vorwahlen zu gewährleisten.
- Am Tag der Vorwahlen sind eine Vielzahl unterschiedlicher Vorkommnisse festgestellt worden:
- kommunale und staatliche Angestellte, Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen sowie Mitarbeiter von Industrieunternehmen (in mindestens 20 von 35 Regionen) sind administrativ zur Wahl genötigt worden;
- es sind verschiedene Methoden des Stimmenkaufs eingesetzt worden (in mindestens 15 von 35 Regionen);in der Nähe von Wahlstellen sind Lotterien veranstaltet worden;
- es hat Fälle gegeben, wo mehrere Stimmzettel eingeworfen, das Wahlgeheimnis verletzt, mehrfach die Stimme abgegeben oder das Abstimmverhalten bestimmter Teilnehmerkategorien kontrolliert wurde;
- es wurde die Höhe der Wahlbeteiligung oder die Ergebnisse gefälscht (in mindestens 20 von 35 Regionen);es wurden Wahlbeobachter und Journalisten aus den Wahlstellen entfernt;
- es gab verschiedene größere und geringere Verstöße beim Auszählungsverfahren, bei der Feststellung des Ergebnisses etc.
Es zeigte sich nahezu das gesamte Spektrum möglicher Missbräuche und Verstöße beim Wahlverfahren, was daran zweifeln lässt, ob die formalen Ergebnisse der Vorwahlen (hinsichtlich der Wahlbeteiligung und der konkreten Ergebnisse) dem tatsächlichen Willen der Abstimmungsteilnehmer entsprechen.
Zustand der Wahlkommissionen der Föderationssubjekte und der Territorialen Wahlkommissionen, die bei der Organisation der Wahlen zur siebten Staatsduma mitwirken
Eine Analyse der Regionalen und Territorialen Wahlkommissionen hat ergeben, dass bei der Bildung der Wahlkommissionen von sieben Föderationssubjekten (Region Chabarowsk, die Gebiete Woronesch, Iwanowo, Kaliningrad, Orenburg, Tambow sowie der Autonome Bezirk der Jamal-Nenzen) der Personalpolitik der Regionalregierung folgte und das Ziel hatte, die administrative Kontrolle der Arbeit der Wahlkommissionen der Föderationssubjekte zu verstärken, wie es von der Zentralen Wahlkommission in deren vorherigen Besetzung unterstützt wurde. Eine Ausnahme stellte in dieser Hinsicht die Wahlkommission des Gebietes Twer dar, deren neue Mitglieder einen geringeren Anteil der »administrativen Komponente« aufweisen und in einem höheren Maße die reale Verteilung der politischen Parteien repräsentieren.
Neben den Veränderungen, die sich aufgrund turnusgemäßer Neubesetzungen der Wahlkommissionen ergeben, erfolgten auch Personalwechsel, die auf andere Umstände im Vorfeld der Wahlen zurückzuführen sind und mitunter grundlegende Bedeutung hatten. In manchen Fällen (zum Beispiel in den Gebieten Kirow, Rjasan, Samara und Tscheljabinsk) wurden diese Veränderungen auf Geheiß der Regionalregierungen initiiert und durchgeführt. In anderen Fällen, in den großen Föderationssubjekten St. Petersburg und Moskauer Gebiet) wurde ein Wechsel der Vorsitzenden der Regionalen Wahlkommission unmittelbar von der Zentralen Wahlkommission initiiert und vollzogen, nachdem es offensichtliche Mängel in der Arbeit der Wahlkommissionen sowie anhaltende Unzufriedenheit in der Bevölkerung gegeben hatte. Am Beispiel der Wahlkommission des Moskauer Gebiets hatte die Zentrale Wahlkommission auf die verhängnisvolle Praxis hingewiesen, die Wahlkommissionen vorwiegend mit Vertretern der örtlichen Verwaltung zu besetzen.
Darüber hinaus ist es für Wahlteilnehmer (besonders von Seiten oppositioneller Parteien und Kandidaten) sowie für gesellschaftliche Wahlbeobachter und unabhängige Experten grundsätzlich wichtig eine Vorstellung davon zu haben, in welchem Maße eine »potentielle administrative Abhängigkeit« und Lenkbarkeit der Territorialen Wahlkommissionen besteht, denen die Funktion von Wahlkreiskommissionen übertragen wurde. Eine solche Abhängigkeit ergibt sich vor allem, wenn in den Wahlkommissionen Mitglieder sitzen, die einem administrativen Druck von Seiten der Regional- oder Kommunalregierung ausgesetzt sind oder direkt deren Vertreter oder unmittelbare Anhänger sind. Zu den potentiell »administrativ abhängigen« Kommissionsmitgliedern zählt das Gesetz unmissverständlich staatliche und kommunale Angestellte, deren Zahl nicht mehr als die Hälfte der Kommissionsmitglieder betragen darf. Allerdings zeigt die Praxis, dass zu »administrativ abhängigen« Kommissionsmitgliedern, also solchen, die von der derzeitigen Regierung abhängig sind, folgender Personenkreis zählt: Personen, die staatliche oder kommunale Ämter bekleiden, Mitarbeiter staatlicher oder kommunaler Einrichtungen (besonders deren Leiter); Mitarbeiter der Apparate der Wahlkommissionen; Kommissionsmitglieder, die von der Partei »Einiges Russland« oder eng mit dieser verbundenen gesellschaftlichen Organisationen (Volksfront, »Junge Garde«) bestellt wurden; Mitarbeiter von Unternehmen, die einflussreichen Politikern der herrschenden Partei gehören. Der Umstand, dass in den Wahlkommissionen insgesamt Mitglieder dieser Art überwiegen, bildet die Grundlage für eine administrative Kontrolle der Arbeit der Kommissionen und beraubt sie ihrer Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Kollegialität bei Beschlüssen. Daher hält es die Bewegung »Golos« für grundsätzlich wichtig, auf den Anteil der »administrativen Komponente« in den Wahlkommissionen zu achten, die die Funktionen der Wahlkreiskommissionen erfüllen.
Wenn die Mitgliederzahl der Wahlkommission eines Föderationssubjekts üblicherweise bis zu 14 beträgt, wären 1–3 »administrativ abhängige« Mitglieder als »potentiell geringe administrative Abhängigkeit« zu bewerten, bei 4–6 Mitgliedern wäre es eine »mittlere«, bei 7 und mehr müsste von einer »potentiell hohen« Abhängig gesprochen werden.
Eine Analyse der Zusammensetzung der Wahlkommissionen in 85 Regionen hat gezeigt, dass die derzeit verwendeten Prinzipien und Vorgehensweisen bei der Besetzung der Wahlkommissionen nicht die Unabhängigkeit und dementsprechend ihre Neutralität der regionalen Kommissionen garantieren können, gegenüber den Behörden aber vor allem gegenüber den regionalen Regierungschefs.
Aufstellung von Kandidaten in den Parteilisten, die keine Absicht haben Abgeordnete zu werden
Eine der negativen Merkmale von Wahlen in Russland ist die Aufstellung von Kandidaten in den Parteilisten, die keine Absicht haben Abgeordnete zu werden.
Bei den jetzigen Wahlen zur Staatsduma waren auf der Liste von »Einiges Russland« der Regierungschef Russlands, 19 regionale Oberhäupter und der Erste stellvertretende Leiter der Präsidialadministration zu finden. Bei der Liste der KPRF waren es der jüngst gewählte Gouverneur des Gebiets Irkutsk und der Bürgermeister von Nowosibirsk. Den uns vorliegenden Informationen zufolge haben diese Kandidaten nicht die Absicht, Abgeordnete der Staatsduma zu werden; einige von ihnen haben das offen erklärt. Obwohl es jetzt weniger dieser »Lockvögel« gibt als bei den letzten Wahlen, können wir die Situation nicht als normal oder hinnehmbar betrachten.
Wie verweisen insbesondere auf den Umstand, dass sich laut Gesetz jeder Kandidat für ein Mandat in der Staatsduma in seiner Einverständniserklärung zur Kandidatur verpflichtet, im Falle seiner Wahl jede Tätigkeit aufzugeben, die mit dem Abgeordnetenstatus nicht vereinbar ist. Für die oben genannten Personen bedeutet das die Aufgabe ihre Ämter. Daher beabsichtigen diese Personen, indem sie ihr Einverständnis zur Kandidatur gaben, obwohl sie nicht die Absicht haben Abgeordnete zu werden, von vorn hinein eine Missachtung ihrer Verpflichtung.
Die Teilnahme eines hochgestellten Amtsträgers bringt unausweichlich einen Einsatz öffentlicher Ressourcen zum Zwecke seiner Wahl mit sich: Beschlüsse, die die Popularität der entsprechenden Partei erhöhen; indirekte Wahlwerbung für diese Partei unter dem Anschein einer Berichterstattung über die Arbeit des Kandidaten, wobei dieser oft die Menge der Medienanlässe erhöht (Reisen, Veranstaltungen mit ihm usw. werden häufiger); Einsatz administrativer Ressourcen (Untergebene, Fuhrpark und andere staatliche Ressourcen). All das widerspricht den Prinzipien gleicher Bedingungen für Parteien und Kandidaten sowie insgesamt den Standards für faire Wahlen.
Finanzgebaren der Parteien im Vorfeld der Wahlen
Die Finanzen sind eine der wichtigsten Ressourcen bei einer Wahl. Die Bewegung Golos hat die finanzielle Tätigkeit jener Parteien analysiert, die ohne Unterschriftensammlung Kandidaten nominieren können. Die Parteien lassen sich in zwei Gruppen teilen:
- Die »Großen Fünf«, also die Parteien, die eine staatliche Parteienfinanzierung erhalten (Einiges Russland, KPRF, LDPR, Gerechtes Russland und Jabloko);Parteien der »zweiten Reihe«, also die übrigen 9 Parteien, die Privilegien von Parlamentsparteien genießen.
- Die Struktur der Einnahmen der führenden politischen Parteien zeigt, dass sich ihre finanzielle Abhängigkeit vom Staat erhöht hat.
Mitgliedsbeiträge werden praktisch nicht mehr als wesentliche Einnahmequelle betrachtet. Gegenwärtig sind die größten Parteien nicht mehr gesellschaftliche Zusammenschlüsse, die von den Beiträgen ihrer Mitglieder und der Unterstützung ihrer Anhänger abhängig sind. Die kleinen Parteien wiederum erheben – mit Ausnahme der »Kommunisten Russlands« – überhaupt keine Mitgliedsbeiträge. Gleichzeitig fließt ein großer Teil der (durch den Steuerzahler finanzierten) Ausgaben von »Einiges Russland«, KPRF und »Gerechtes Russland« in die Bezahlung der Mitarbeiter in den Parteiapparaten, die Anmietung von Büros und ähnliche Verwaltungskosten, und nicht in die politische Arbeit. Die großen Parteien werden also ganz offensichtlich bürokratisiert.
Bei den Parteien aus der »zweiten Reihe« haben nur »Rodina« und die »Patrioten Russlands«, die sowohl die Entwicklung der Partei in den Regionen wie auch Parteiwerbung betreiben und darüber hinaus Rücklagen für Wahlkämpfe bilden, einen relativ ausgewogenen Ansatz für ihr Finanzverhalten.
Die Unterschiede bei den Einnahmen der Parteien sind kolossal. Selbst innerhalb der »Großen fünf« beträgt der Unterschied mehr als das Zwanzigfache. Parteien, die keine staatliche Finanzierung erhalten, sind mehrheitlich nur während der Wahlen aktiv, da sie für mehr als das keine Mittel haben.
Dadurch ist der Wettbewerb in höchstem Maße verzerrt, in erster Linie wegen der riesigen staatlichen Finanzierung für einen kleinen Kreis von Parteien.
Analysiert wurde auch die versteckte staatliche Finanzierung über staatliche Aufträge, Fördermittel und Subventionen. Diese Mechanismen können nur nach dem Prinzip von Schmierabgaben (»otkat«) funktionieren: Eine Firma erhält nur dann einen staatlichen Auftrag, wenn sie sich verpflichtet, einen Teil der gezahlten Mittel in die Unterstützung einer bestimmten Partei fließen zu lassen. Bei den spendenden Unternehmern, die 2015–2016 relativ umfangreiche staatliche Aufträge erhalten haben, entfielen über 90 % der Mittel auf Unternehmen, die an »Einiges Russland« spendeten, die übrigen Mittel gingen an juristische Personen, die an »patriotisch« ausgerichtete Parteien spendeten. Hauptauftraggeber solcher Firmen war auf föderaler Ebene das Verteidigungsministerium und diesem nahestehende Unternehmen des Militär-Industriellen Komplexes sowie die Föderale Agentur für das Straßenwesen (»Rosawtodor«) und die Staatliche Korporation für die Atomenergie (»Rosatom«). Größter regionaler staatlicher Auftraggeber sind die regionalen und lokalen Verwaltungen Baschkortostans, Tatarstans, der Gebiete Woronesch und Tjumen sowie des Autonomen Bezirks der Jamal-Nenzen. Es gibt Grund zur Annahme, dass in der zukünftigen Staatsduma die genannten Strukturen weitgehende Lobby-Möglichkeiten erfahren werden.
Rechtswidrige Einmischung der Behörden in den Wahlprozess
In den Medien und im öffentlichen Raum vieler Regionen werden offen Informationen darüber verbreitet, dass die Oberhäupter der Föderationssubjekte und Mitarbeiter ihrer Verwaltungen sich persönlich in die Vorbereitung der Partei »Einiges Russland« auf die anstehenden Wahlen einbringen oder die Vorbereitung eigenhändig leiten.
Während des Wahlkampfes wurde systematisch berichtet, dass Oberhäupter der Regionen und die Leiter der regionalen Administrationen viele Arbeitstreffen und Sitzungen mit der regionalen Führung und den Ortsverbänden von »Einiges Russland«, mit deren Mitgliedern und mit Vertretern der nominierten Kandidaten der Partei abhalten, die Nominierung bestimmter Bewerber auf den Listen oder für konkrete Wahlkreise »abstimmen«. Dabei werden öffentliche Ressourcen zugunsten der Interessen einer Partei eingesetzt, z. B. Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Medien, die dem Staat oder Kommunen gehören. Außerdem werden für Wahlveranstaltungen Studenten und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen mobilisiert und es werden Informationen über Vorwahlen mit Hilfe von Hausverwaltungen verteilt.
Staatlichen und kommunalen Angestellten wird vorgeschrieben, der »Partei der Macht« und deren Bewerbern eine entsprechende Unterstützung zu gewähren. Mit den Leitern der Kommunen werden instruktive Sitzungen zu den Vorwahlen und den Wahlen im September abgehalten. Informationen über ein solches Vorgehen von Regierungsvertretern kommen aus den verschiedensten Regionen des Landes und erscheinen in den Medien.
In den Schulen werden unter minderjährigen Schülern Flugblätter und andere Materialien über die Leistungen der Partei und ihrer Vertreter in den regionalen und lokalen Behörden verteilt.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind die entsprechenden Wahlkommissionen die einzigen Behörden oder Gremien, die die Funktion der Organisierung und Durchführung von Wahlen innehaben. Dennoch sind in einer Reihe Regionen bei den regionalen und kommunalen Administrationen »Wahlstäbe« eingerichtet worden, mit eindeutigen Anzeichen dafür, dass eine Einmischung in die Kompetenzen vorgenommen oder Wähler zugunsten eines der politischen Akteure mobilisiert sollen (zu diesen Umständen sind entsprechende Beschwerden eingereicht worden – <www.golosinfo.org/ru/articles/88621>). In der Regel bestehen diese »Wahlstäbe« aus Mitarbeitern der Administration und anderen staatlichen oder kommunalen Angestellten sowie aus Politikern, die der örtlichen Regierung und »Einiges Russland« nahestehen.
Wir sind der Ansicht, dass die Bildung solcher »Wahlstäbe« ein direkter Verstoß gegen das Prinzip der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Wahlkommissionen ist. Darüber hinaus sehen wir darin ein Beispiel für den Einsatz administrativer Ressourcen aus politischen Interessen. All das führt dazu, dass die Wahlkommissionen als ursprüngliche Organisatoren der Wahlen durch die regionalen Administrationen abgelöst werden
Darüber hinaus verschaffen die Wahlkommissionen, die die Wahlen organisieren, sowie die kommunalen Verwaltungen gewollt oder ungewollt der Partei »Einiges Russland« Vorteile, indem sie auf ihren Informationskanälen in der Regel nur Berichte über Veranstaltungen einer Partei veröffentlichen.
Übersetzung aus dem Russischen: Hartmut Schröder