Das Urteil im Chodorkowskij-Prozess

Von Heiko Pleines

Zusammenfassung
Am 31. Mai 2005 ist Michail Chodorkowskij, der ehemalige Vorstandsvorsitzende und Mehrheitseigner des russischen Erdölkonzerns Jukos, zu einer Haftstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. 18 Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hat, werden abgezogen. Bereits am 27. April hatte ihn das Gericht in allen sieben Anklagepunkten, die von Steuerhinterziehung über Betrug bis zur Bildung einer kriminellen Vereinigung reichen, für schuldig befunden. Die Verlesung der etwa 1.000 Seiten langen Urteilsbegründung nahm etliche Tage in Anspruch. Erst jetzt wurde das Strafmaß verkündet. Diese Verschleppung des Prozessabschlusses sollte offensichtlich dazu dienen, das Medieninteresse zu dämpfen. Dazu erschwert auch die vielbändige Urteilsbegründung eine umfassende Kritik des Urteils. Kaum ein Journalist wird sich mit 1.000 Seiten juristischer Fachsprache auseinandersetzen.

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Analyse

Russland beendet die vorläufige Anwendung des Energiecharta-Vertrages

Von Sebastian Pritzkow
Russland verlässt den Energiechartaprozess. Am 30. Juli 2009 verfügte die russische Regierung – von der westlichen Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Konkret wird Russland per Notifikation mitteilen, nicht mehr Vertragspartei des Energiechartavertrages werden zu wollen. Damit ist auch das Ende der vorläufigen Anwendung des Vertrages durch Russland absehbar. (…)
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