Von Jens Siegert
Zusammenfassung
Am 23. November hat die russische Staatsduma in erster Lesung Änderungen des Gesetzes über „Gesellschaftliche Organisationen“ mit großer Mehrheit bei nur 18 Gegenstimmen beschlossen. Die Änderungen werden die Arbeit und Existenz vieler russischer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erheblich erschweren, sollten sie tatsächlich, wie von den Initiatoren geplant, zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Zugleich, und das könnte durchaus das Hauptziel dieser Gesetzesänderungen sein, würde damit die Arbeit ausländischer Stiftungen und Geberorganisationen, darunter auch der deutschen politischen Stiftungen, erheblich erschwert.