Analyse Von Steffen Halling
Ein wesentliches Reformanliegen, das von der ukrainischen Zivilgesellschaft, reformorientierten Politikern und internationalen Akteuren seit Jahren unterstützt wird, stellt die Veränderung des Wahlsystems dar, mit dem die Abgeordneten des ukrainischen Parlaments gewählt werden. Geht es nach den Befürwortern einer Wahlrechtsreform, soll das Parlament zukünftig nach einem reinen Verhältniswahlsystem auf der Grundlage lose gebundener regionaler Parteilisten, die in der Ukraine als »offene« Listen bezeichnet werden, gewählt werden. Die Reform des ukrainischen Wahlrechts stellt zwar gewiss kein Allheilmittel dar, allerdings könnte sie den Kampf gegen politische Korruption unterstützen, zu einer besseren Abbildung des Wählerwillens führen und somit die Institution freie und faire Wahlen als wesentlichen Bestandteil der Demokratisierung der Ukraine stärken. Ob die Reform rechtzeitig vor den Parlamentswahlen im Oktober 2019 umgesetzt wird, ist jedoch ungewiss.
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Analyse Von Cornelia Göls
Auch 15 Jahre nach den Gründungswahlen erfüllen die politischen Parteien in der Ukraine ihre Funktionen unzureichend. Die größten Mängel liegen im programmatischen Bereich, in der Bildung dauerhafter Koalitionen und in der legislativen Arbeit im Parlament. Persönliche Motive dominieren. Die Parteien wirken auf die ukrainische Demokratie daher eher negativ, ihre Zukunftsaussichten sind ambivalent. Durch die Verfassungsänderungen 2006 aufgewertet, haben sie sich aber zu wichtigen Akteuren im politischen System entwickelt. (…)
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