Einleitung
Seit Beginn des großangelegten russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehr als 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland zugewandert (UNHCR 2026). Mehr als die Hälfte der im Jahr 2024 in Deutschland lebenden ukrainischen Geflüchteten ist bereits in den ersten beiden Kriegsmonaten eingereist (Siegert 2025). Von den Personen, die zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 30. Juni 2024 nach Deutschland eingereist sind, befanden sich Ende Juni 2024 rund drei Viertel weiterhin im Land, während etwa 15 % Deutschland wieder verlassen hatten (Siegert 2025).
Am 19. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetz, das für neu ankommende ukrainische Geflüchtete (rückwirkend ab dem 1. April 2025) einen Wechsel vom Bürgergeld (SGB II) in den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorsieht. Diese Änderung hat unter anderem Auswirkungen auf den Zugang zu Integrationsmaßnahmen, geht mit geringeren Sozialleistungen einher und beeinflusst den Zugang zum Gesundheitssystem. Gleichzeitig bleiben die Beschäftigungsmöglichkeiten unverändert, da kein Arbeitsverbot für ukrainische Geflüchtete eingeführt wurde.
In den vergangenen vier Jahren hat sich die Situation ukrainischer Geflüchteter in Deutschland deutlich verbessert, insbesondere im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Erwerbstätigenquote unter Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter (18–64 Jahre) ist kontinuierlich gestiegen. Während sie im ersten Quartal 2023 noch bei etwa 18 % lag, waren im September 2025 bereits mehr als 37 % der in Deutschland lebenden ukrainischen Geflüchteten erwerbstätig (BA-Statistik 2025). Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit das Zuzugsdatum nicht berücksichtigt, sodass die aktuellen Daten auch kürzlich eingereiste Personen einschließen. Die Erwerbstätigenquote steigt mit zunehmender Aufenthaltsdauer und fällt bei Geflüchteten mit längerer Verweildauer im Land deutlich höher aus. Aktuelle Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass etwa 50 % der zu Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland gekommenen Geflüchteten innerhalb von dreieinhalb Jahren nach ihrer Ankunft erwerbstätig waren (Kosyakova et al. 2026a).
Ähnlich weisen Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung darauf hin, dass bis zum Frühsommer 2025 mehr als die Hälfte (53 %) der ukrainischen Asylsuchenden im Alter von 20 bis 50 Jahren, die vor dem Sommer 2022 eingereist sind, erwerbstätig waren (Ette et al. 2025).
Gleichzeitig besteht weiterhin ein geschlechtsspezifischer Unterschied. Die Erwerbstätigenquote ukrainischer Männer lag bei 37,7 %, gegenüber 33,2 % bei ukrainischen Frauen (BA-Statistik 2025). Dabei handelt es sich um alle Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in Deutschland, unabhängig vom Zeitpunkt der Einreise, weshalb die Quoten im Vergleich zu Geflüchteten, die bereits vor vier Jahren eingereist sind, niedriger ausfallen.
Zudem ist der Anteil von Männern unter den Geflüchteten im Zeitverlauf leicht gestiegen. Unter denjenigen, die zwischen Februar und Mai 2022 eingereist sind, lag er bei 22,5 %, während er unter den zwischen Juni und Ende 2023 Eingereisten 37,1 % betrug (Kosyakova et al. 2025).
Bildung und Qualifikation
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist stark von formalen schulischen und beruflichen Qualifikationen abhängig (Müller & Shavit 1998). Zwar verfügen ukrainische Geflüchtete über ein vergleichsweise hohes Qualifikationsniveau – rund drei Viertel besitzen einen Berufs- oder Hochschulabschluss, und nahezu 90 % berichten über umfangreiche Berufserfahrung –, dennoch zeigt sich insbesondere in der frühen Phase beruflicher Tätigkeiten ein Mismatch zwischen Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit. Viele Geflüchtete nehmen zunächst Beschäftigungen unterhalb ihres Qualifikationsniveaus auf, wobei Frauen stärker betroffen sind als Männer (Kosyakova et al. 2025). Eine im Ausland erworbene Qualifikation allein reicht damit häufig nicht für eine ausbildungsadäquate Arbeitsmarktintegration aus. Insbesondere in reglementierten Berufen (z. B. Ärzt:innen, Schullehrer:innen, Rechtsanwält:innen) ist die formale Anerkennung der Abschlüsse Voraussetzung für qualifikationsadäquate Beschäftigung und verbessert nachweislich die Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven von Migrant:innen in Deutschland.
Im Durchschnitt haben bis Anfang 2024 rund 21 % der Geflüchteten, die entweder über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen, einen Antrag auf Anerkennung ihrer Qualifikation gestellt (Kosyakova et al. 2025). Die meisten Anerkennungsanträge entfallen auf Berufe in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung, gefolgt von Tätigkeiten in Unternehmensorganisation, Verwaltung und Recht sowie in der Produktion. Dabei zeigen sich deutliche Geschlechterunterschiede: Geflüchtete Frauen stellen Anerkennungsanträge überwiegend in sozialen und verwaltungsnahen Berufen, während bei Männern vor allem Produktions- und Fertigungsberufe dominieren.
Als häufigste Gründe für nicht gestellte Anerkennungsanträge werden fehlende Erfolgsaussichten, unzureichende Informationen zum Verfahren sowie fehlende Unterlagen genannt. Darüber hinaus spielen ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand eine Rolle (Kosyakova et al. 2025). Personen, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, die Anerkennung ihrer Qualifikationen zu beantragen. Der Wunsch ukrainischer Geflüchteter, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, steigt im Zeitverlauf langsam an; etwas mehr als die Hälfte plant einen dauerhaften Verbleib.
Sprachkenntnisse und soziale Netzwerke
Menschen, die aus ihrem Herkunftsland fliehen müssen, haben in der Regel keine Möglichkeit, sich vor der Flucht auf das Zufluchtsland vorzubereiten. Entsprechend sind Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes bei Geflüchteten zum Zeitpunkt der Einreise nur selten vorhanden. Dabei spielt die Beherrschung der Landessprache eine zentrale Rolle im Integrationsprozess, da Sprachkenntnisse die Alltagsbewältigung erleichtern, den Aufbau sozialer Kontakte unterstützen und die Chancen auf Arbeitsmarktintegration erhöhen (z. B. Brücker et al. 2019). Was ukrainische Geflüchtete in Deutschland angeht, konnte nur ein sehr geringer Anteil von ihnen bei der Einreise Deutsch sprechen (etwa 8 % mittelmäßig, gut oder sehr gut). Mit zunehmender Aufenthaltsdauer verbessert sich das Sprachniveau jedoch deutlich: Nach 20 bis 23 Monaten Aufenthalt geben bereits 56 % der Geflüchteten an, Deutsch zumindest mittelmäßig, gut oder sehr gut zu beherrschen.
Neben den Sprachkenntnissen spielen auch persönliche soziale Netzwerke eine zentrale Rolle für die Arbeitsmarktintegration. Kontakte zu Freund:innen oder Bekannten erleichtern den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten. 51 % der erwerbstätigen Geflüchteten gaben an, dass sie von ihrer Stelle durch persönliche Kontakte erfahren haben (Kosyakova et al., 2025). Bemerkenswert ist, dass rund zwei Drittel dieser Personen angaben, dass die wichtigste vermittelnde Person aus ihrem deutschen Bekanntenkreis war. Diese Befunde unterstreichen die Bedeutung von sozialen Kontakten zur ansässigen Bevölkerung, nicht nur für die sprachliche Integration im Alltag, sondern auch für die Bereitstellung relevanter Informationen, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Im Vergleich dazu führten behördliche Stellenvermittlungen, etwa über die Agentur für Arbeit, sowie private Vermittlungsangebote lediglich bei 7 % der Geflüchteten zur Arbeitsaufnahme.
Erwerbstätigkeit
Ein regionaler Vergleich zeigt, dass die Erwerbstätigenquoten in Bayern und Baden-Württemberg am höchsten sind, während sie in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland am niedrigsten ausfallen (Kosyakova et al. 2026b).
Der Arbeitsmarkt weist zudem eine ausgeprägte Polarisierung zwischen höher- und geringer qualifizierten Tätigkeiten auf, die mit den Bleibeabsichten der Geflüchteten zusammenhängt. Personen mit langfristiger Bleibeabsicht investieren häufiger in den Erwerb von Sprachkenntnissen, beruflichen Qualifikationen und weiteren arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen (vgl. Adda et al. 2022). Diese Investitionen gehen kurzfristig oftmals mit einer geringeren Erwerbsbeteiligung einher, da die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen die Verfügbarkeit für eine Beschäftigung einschränkt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen verbessern sich die Beschäftigungsaussichten jedoch deutlich und münden häufiger in qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten sowie in besser entlohnte Beschäftigungsverhältnisse.
Demgegenüber sind Personen mit kurzfristigen Bleibeabsichten vergleichsweise häufiger in gering qualifizierten Helfertätigkeiten beschäftigt. Unter denjenigen mit langfristiger Bleibeabsicht beträgt der Anteil in solchen Tätigkeiten rund 30 %, gegenüber 42 % bei Personen mit temporären Aufenthaltsplänen. Qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten sind hingegen deutlich häufiger unter Geflüchteten mit langfristiger Bleibeorientierung zu finden.
Zahlreiche ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die zuvor in qualifizierten oder hochqualifizierten Positionen in der Ukraine tätig waren, arbeiten derzeit in gering oder mittel qualifizierten Beschäftigungen, was auf eine vorübergehende Dequalifizierung hindeutet. Etwa die Hälfte der erwerbstätigen Männer ist in Tätigkeiten unterhalb ihres früheren Qualifikationsniveaus beschäftigt; bei Frauen liegt dieser Anteil bei 57 %. Eine solche temporäre Entwertung im Ausland erworbener Qualifikationen ist insbesondere in der frühen Phase nach der Migration verbreitet. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer und verbesserten Sprachkenntnissen steigt jedoch in der Regel auch die Qualität der ausgeübten Beschäftigung.
Ukrainische Geflüchtete sind vor allem in den Bereichen Reinigung, Speisenzubereitung, Bildung sowie Sozialarbeit beschäftigt (Kosyakova et al. 2025). Darüber hinaus finden sie häufig Beschäftigung in der mechanischen und industriellen Produktion, im Lagerwesen, in der Post- und Zustelllogistik sowie in der Waren- und Güterverarbeitung. Ein erheblicher Anteil ist zudem in Branchen tätig, die in Deutschland von Arbeitskräfteengpässen geprägt sind, insbesondere in der Pflege, in Gesundheitsberufen sowie im Gastgewerbe.
Da es sich bei den ukrainischen Geflüchteten in Deutschland überwiegend um Frauen handelt, die vielfach mit Kindern, jedoch ohne Partner in Deutschland leben, ergeben sich spezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit Sorgearbeit und Kinderbetreuung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, dem beschleunigten Zugang zu Sprachfördermaßnahmen sowie der Sicherstellung der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Sprachkursen und Erwerbstätigkeit eine zentrale Bedeutung zu. Ergänzend tragen intensivere Kontakte zur Aufnahmegesellschaft, etwa durch integrative Angebote oder Sportvereine, nicht nur zur Sprachaneignung bei, sondern stellen zugleich wichtige Zugangswege in den Arbeitsmarkt dar.
Fazit
Vier Jahre nach Beginn der russischen Vollinvasion auf die Ukraine lassen sich deutliche Fortschritte bei der Integration ukrainischer Geflüchteter in Deutschland beobachten, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktteilhabe. Dennoch ist die Arbeitsmarktintegration weiterhin durch deutliche Unterschiede gekennzeichnet. Viele Geflüchtete beginnen ihre Tätigkeit in niedrigqualifizierten Jobs, die unter ihrem ursprünglichen Qualifikationsniveau liegen, während diejenigen mit langfristigen Bleibeabsichten häufiger den Zugang zu Fach- und Expertentätigkeiten finden. Sprachkenntnisse und persönliche soziale Netzwerke erweisen sich dabei als entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Integration. Ein frühzeitiger Zugang zu Sprachkursen, die gezielte Förderung der deutschen Sprache sowie der Ausbau von Kontakten zur einheimischen Bevölkerung können die Chancen auf eine adäquate Erwerbstätigkeit deutlich verbessern.
Mehr als die Hälfte der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland strebt inzwischen einen langfristigen Verbleib an. Laut der IAB-BAMF-SOEP-Befragung gaben 60 % der zwischen Februar und Ende Mai 2022 eingereisten Geflüchteten in der zweiten Jahreshälfte 2023 an, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen (Kosyakova et al. 2025). Diese Bleibeabsichten stehen im Zusammenhang mit dem fortbestehenden Krieg in der Ukraine sowie den bereits erzielten Integrationsfortschritten. Zugleich besteht weiterhin erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Aufenthaltsperspektiven sowie der Möglichkeit einer Rückkehr, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Entwicklungen.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland in vielen Bereichen Fortschritte erzielt haben, gleichzeitig aber weiterhin gezielte Unterstützungsmaßnahmen benötigen. Zentrale Handlungsfelder sind der verbesserte Zugang zu Kinderbetreuung und Bildung, die Vereinfachung von Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen, der Erwerb zusätzlicher beruflicher Kompetenzen sowie die Klärung des rechtlichen Status der Geflüchteten, um sowohl ihnen als auch den Arbeitgeber:innen eine langfristige Planungsperspektive zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Integration verbessert nicht nur die Sicherheit, das Einkommen und das allgemeine Wohlbefinden von Geflüchteten, sondern kann auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu verringern. Politische und gesellschaftliche Maßnahmen sollten daher darauf ausgerichtet sein, stabile Lebensbedingungen sowie nachhaltige Integrationspfade auf lange Sicht zu schaffen.