Analyse Von Esther Somfalvy
In Kasachstan und Kirgistan gibt es keine Wahlkreise. Die Abgeordneten des kasachstanischen Unterhauses (Madschilis) und des kirgisischen Parlamentes (Dschogorku Kenesch) werden nach Verhältniswahlrecht mittels landesweiter Parteilisten gewählt und sollen, so der explizite Anspruch ihres Mandates, die gesamte Nation repräsentieren und kein bestimmtes Gebiet. Auch ohne formale Bindung an Wahlkreise widmen die Abgeordneten beider Parlamente bei Reisen »in die Gebiete« der Wählerschaft viel Zeit und Ressourcen. Dabei besteht in beiden Staaten ein Zielkonflikt zwischen dem landesweiten Mandat und dem Anspruch, eine enge Bindung mit der lokalen Wählerbasis herzustellen und damit Disparitäten zwischen den Gebieten zu überwinden; die praktische Umsetzung ist unterschiedlich. In Kasachstan findet die Arbeit in den Gebieten in enger Abstimmung mit und koordiniert durch die Parteiorganisationen statt, womit die Herausbildung eines geographischen Fokus in der Bindung des Abgeordneten an das Elektorat unterbunden werden soll. (…)
Zum Artikel Analyse Von Tim Epkenhans
Der Bürgerkrieg in Tadschikistan hat auch zwölf Jahre nach seinem Ende noch Auswirkungen auf die politischen Vorgänge im Land. Der autoritär regierende Präsident Rachmon präsentiert sich – immer weniger erfolgreich – als Stabilitätsgarant und (inzwischen auch alleiniger) Friedensstifter von damals. Politische Gegner und ehemalige Partner werden ausgeschaltet. Der vorliegende Beitrag zieht die machtpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre nach und stellt die Frage nach den Perspektiven des Staates wie der derzeitigen Politik der Eliten.
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