Artikel Von Marta Bucholc, Maciej Komornik
Die seit Ende 2015 in Polen amtierende nationalkonservative Regierungspartei PiS hat faktisch die Gewaltenteilung aufgehoben. Mit einer Welle neuer Gesetze hat sie erst das Verfassungsgericht ausgeschaltet und dann wider die Verfassung nahezu die gesamte Justiz unter die Kontrolle der Exekutive gestellt. Sie hat die Institutionen des Rechtsstaats diskreditiert, ihr nicht genehme Richter aller Instanzen und Gerichtszweige als Mitglieder eines post-kommunistischen Klüngels diffamiert und auf der Basis der neuen Gesetze die Unfolgsamen entlassen. Bei der Berufung der Nachfolger spielt die Regierungspartei erstmals seit 1989 wieder eine zentrale Rolle. Ganz im Sinne der Ideologie der PiS ist an die Stelle pluralistischer Machtverteilung ein starker Staat getreten, der vorgibt, im Namen des Volks zu handeln.
Zum Artikel auf zeitschrift-osteuropa.de Analyse Von Urszula Banaszczak-Soroka
Das polnische Rentenversicherungssystem wurde 1999 reformiert. Wesentlicher Bestandteil der Reform war die Streuung der Möglichkeiten (»drei Säulen«), für die Rente einzuzahlen und infolgedessen die Diversifizierung der Finanzierungsquellen für zukünftige Rentenauszahlungen. Die Organisation des Rentensystems sollte allen Bürgern maximale soziale Sicherheit garantieren. Die völlig neuen Erfahrungen im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Finanzkrise ließen die bisher unbemerkten Nachteile des Rentensystems zutage treten. Die Nutznießer der Reform sind nicht die zukünftigen Rentner, sondern die privaten Allgemeinen Rentenversicherungen. (…)
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