Migrationspolitik in Polen – wo sind wir und wohin gehen wir?

Von Witold Klaus (Institut für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften, Warschau)

Zusammenfassung
Polen hat erst seit relativ kurzer Zeit die Entwicklung von einem Emigrationsland zu einem Immigrationsland genommen. Zurzeit leben in Polen ca. 2,5 Millionen Migranten – ungefähr sieben Prozent der Bevölkerung. Wie verhält sich die Politik gegenüber der Immigration nach Polen? Auf der Regierungsebene seit langem eher ablehnend. Aktuell setzt die Politik auf »Sicherheit« und Migration wird v. a. als Gefahr dargestellt. Diese Abwehrhaltung besteht überwiegend in dem Wunsch, keine Asylsuchenden und keine Menschen, die nicht weiß sind, nach Polen hineinzulassen. Gegen sie richten sich eine v. a. ablehnende Rhetorik und Rechtsvorschriften. Obwohl diese Zielgruppe in Polen klein ist, wurde sie zu einem wichtigen Aspekt in der öffentlichen Debatte. Der Text stellt die Entwicklung der polnischen Migrationspolitik dar und nimmt ihre neuesten Maßnahmen, darunter die Aussetzung des Asylrechts und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, z. B. an der deutsch-polnischen Grenze, in den Blick.

Polen war praktisch in seiner ganzen Geschichte ein Auswanderungsland. Die Polinnen und Polen verließen ihr Land auf der Suche nach Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation oder aus politischen Gründen. Manchmal waren diese beiden Gründe miteinander verknüpft, was nichts Außergewöhnliches ist – solche Lebenswege und Geschichten hört man auch heute von Migranten. Dieser historische Trend setzte Ende des 18. Jahrhunderts zusammen mit den Teilungen Polens ein und hielt im Grunde bis vor kurzem an. Im 19. Jahrhundert verließen Polen mehr als zwei Millionen Menschen. Die kommunistischen Machthaber nach dem Zweiten Weltkrieg erschwerten die Ausreise, doch dessen ungeachtet fanden viele Menschen Möglichkeiten, Polen zu verlassen. Es reicht daran zu erinnern, dass allein in den 1980er Jahren mehr als eine Million Menschen Polen verließen. In den 1990er Jahren sowie Anfang des 21. Jahrhunderts war es dann die Erwerbsmigration aus Polen in die Staaten der Europäischen Union, die insbesondere nach dem EU-Beitritt Polens 2004 anstieg. Zwischen 2004 und 2016 verließen Polen 2,2 Millionen Menschen, v. a. nach Großbritannien und Deutschland.

Vor ungefähr 20 Jahren begann sich die Richtung der Migration zu ändern – die Polen gehen immer seltener weg, stattdessen lässt sich eher eine Einreisebewegung nach Polen beobachten. Aktuellen Schätzungen zufolge leben in Polen ca. 2,5 Millionen Menschen mit Migrationserfahrung, die deutliche Mehrheit sind Bürger aus Polens Nachbarstaaten, hauptsächlich aus der Ukraine. Seit Jahren schon stellen sie die größte Gruppe der Immigranten nach Polen.

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Politik der polnischen Regierungen gegenüber der Immigration nach Polen aussieht. Migrationspolitik verstehe ich v. a. als Praxisanwendung, und auch wenn sie z.T. von Dokumenten begleitet wurde, waren dies eher keine realpolitisch ausgerichteten, strategischen oder perspektivischen Papiere, die die Entwicklungsrichtung der staatlichen Maßnahmen bestimmen würden.

Die polnische Immigrationspolitik – ein kurzer Rückblick

Viele Jahre lang haben die polnischen Regierungen die langsam stattfindenden Veränderungen im Bereich der Migration im Grunde nicht wahrgenommen. Bis 2015 war Migration kein Thema in der Politik, sondern eher eine Domäne der Behörden und Experten. Die Regierung befasste sich damit nur am Rande, wenngleich 2012 sogar ein Dokument mit dem Titel »Polens Migrationspolitik – aktueller Stand und geforderte Maßnahmen« verabschiedet wurde. Allerdings wurde hier eher der »aktuelle Stand« zusammengetragen und beschrieben, ohne besonderen Fokus auf »geforderte Maßnahmen«, also notwendige Veränderungen.

In den ersten 15 Jahren des 21. Jahrhunderts wurde auch das polnische Migrationsrecht gestaltet, und zwar entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union, die Polen zunächst als Beitrittskandidat und anschließend als Mitgliedsland implementieren musste. Die polnischen Regierungen blieben im Grunde passiv, was die mögliche Einflussnahme auf die Gestalt der europäischen Migrationsvorgaben betrifft, und nachdem sie angenommen worden waren, wurden sie ohne größere Umschweife in die polnische Rechtsordnung implementiert, ohne diesen Prozess tiefergehend zu reflektieren.

Das Jahr 2015 brachte eine gewisse Veränderung, denn die damalige Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) begann, das Thema Migration mit Blick auf die sog. Flüchtlingskrise in Südeuropa im polnischen Parlamentswahlkampf auszuspielen. Es ging dabei um den Widerstand gegen die Relocation von ca. 6.000 Personen nach Polen, die in Griechenland und Italien eingetroffen waren, sowie gegen die Übersiedlung von ca. 1.000 Menschen aus dem Libanon. Keiner dieser Menschen ist je nach Polen gekommen. Die PiS-Regierung hatte es bereits nach ihrem Wahlsieg im Herbst 2015 abgelehnt, sich an diesen Prozedere zu beteiligen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Klage der Europäischen Kommission gegen Polen, Tschechien und Ungarn in seinem Urteil im Jahr 2020 hierin eine Verletzung des EU-Rechts festgestellt. Eine Folge der PiS-Kampagne, die auf Ablehnung und dem Schüren von Ängsten gegenüber v. a. nicht weißen Männern aus den Ländern des Mittleren Ostens und Nordafrikas aufbaute, war die drastische Veränderung der gesellschaftlichen Einstellungen. Während noch im Mai 2015 70 Prozent der polnischen Gesellschaft für die Aufnahme von Geflüchteten waren und 21 Prozent dagegen, waren im April 2016 61 Prozent gegen eine Aufnahme und nur jeden dritte Einwohner Polens sprach sich dafür aus.

Die PiS-Regierung setzte 2016 »Polens Migrationspolitik« aus dem Jahr 2012 aus und unternahm anschließend zweimal den Versuch, ein neues Strategiepapier zu erarbeiten (2019 und 2022), was allerdings ohne Wirkung blieb, da die Dokumente das Innenministerium nie verlassen haben.

Polens Migrationsstrategie 2024

Im Jahr 2024 wurde – dieses Mal von der Regierung unter der Führung der Bürgerkoalition (Koalicja Obywatelska – KO) – ein neues Dokument verabschiedet. Es trägt den vielsagenden Titel »Kontrolle wiedergewinnen. Sicherheit garantieren. Polens komplexe und verantwortungsvolle Migrationsstrategie für die Jahre 2025–2030«. In den Fokus rückt es die Absicht, engmaschigere Grenzkontrollen durchzuführen, da Sicherheit Priorität habe – was auch immer unter dem Begriff Sicherheit verstanden wird. In diesem Zusammenhang wird die Einschränkung des Asylrechts angekündigt und erklärt, dass allein die Anwesenheit von Asylbewerbern in Polen schon für sich eine Gefahr darstelle. Die Verfasser schreiben: »Die Anwesenheit von Ausländern darf keine Unsicherheiten im Alltag der Einwohner Polens mit sich bringen; der Prozess der Immigration muss also eingeschränkt werden, der Beobachtung und der Kontrolle durch öffentliche Institutionen unterliegen sowie auf die Erwartungen der polnischen Bevölkerung reagieren.«

Hier ist darauf hinzuweisen, dass dieses Dokument sich auf keine Diagnose stützt und keinerlei Daten noch Analysen enthält, welche die aufgestellten Thesen absichern – in dieser Hinsicht war sogar der Entwurf der Migrationspolitik der PiS-Regierung aus dem Jahr 2022 besser. Das Innenministerium hat nun zwar die Forschungsgruppe Migration der Polnischen Akademie der Wissenschaften, ein Expertengremium, dem führende polnische Migrationsforscher angehören, um die Erstellung einer Expertise gebeten. Allerdings ist der Bericht der Forschungsgruppe erstens eine Sammlung von Meinungen von Personen, die Behörden oder zivilgesellschaftliche Organisationen repräsentieren und sich zu den Bedarfen der polnischen Migrationspolitik äußern – er führt also viele verschiedene Standpunkte auf und ist eher ein Barometer verschiedener Haltungen und Perspektiven als eine Analyse. Zweitens wurde dieser Bericht gar nicht bei der Entwicklung der Migrationsstrategie berücksichtigt, denn er wurde Anfang Oktober 2024 veröffentlicht und die Strategie von der Regierung schon am 15. Oktober beschlossen (wenngleich das Innenministerium als Auftraggeber eine erste Version des Berichts Anfang September 2024 erhalten hatte).

Die Asylpolitik und die Militarisierung der Ostgrenze

Polen war nie ein Land, das Asylsuchenden freundlich gesinnt war. Die Zahl der Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus war immer gering, viele Menschen verließen Polen und zogen in andere EU-Länder weiter. Diese Politik wurde im Jahr 2016 zusätzlich verschärft, als die PiS-Regierung begann, an den Grenzübergängen die Annahme von Asylanträgen v. a. von Menschen aus Tschetschenien, später auch aus Tadschikistan abzulehnen. Die Menschen wurden mehrfach nach Belarus zurückgeschickt, wenngleich von vielen schließlich aber doch der Asylantrag angenommen wurde, wenn sie ausreichend geduldig und ausdauernd waren – manche hatten 60 Versuche hinter sich. Dieses Vorgehen der Regierung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in vielen Urteilen als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bewertet. Das Gericht beurteilte diese Praktiken als einen systemischen Bestandteil der Migrationspolitik. Auch wenn diese nirgendwo niedergeschrieben war, wurde sie doch vom damaligen Innenminister, Mariusz Błaszczak, zum Ausdruck gebracht, der sagte, dass Tschetschenen keines Schutzes bedürfen, da in ihrem Land kein Krieg herrsche; dass sie nach Polen kommen, sei »ein Versuch, eine neue Route für den Zustrom muslimischer Immigranten nach Europa zu eröffnen«.

Im Jahr 2021 wurde die Asylpolitik weiter verschärft, als sich eine neue Migrationsroute über Belarus nach Litauen und Polen auftat. Die Folge ist, dass die polnische Regierung begann, in großem Stil Pushbacks durchzuführen, die Annahme der meisten Asylanträge ablehnte und mit dem Bau einer Grenzbefestigung anfing. In den folgenden Jahren wurde die Befestigung ausgebaut und verstärkt. Zurzeit handelt es sich um einen 5,5 Meter hohen Stahlzaun, gekrönt mit Stacheldraht, neben dem in einigen Metern Entfernung ein zweiter Zaun aus Stacheldrahtballen steht.

Der Zaun ist mit Kameras und weiterer bewegungssensibler Technik ausgestattet. Zudem wurden mehrere Tausend Bedienstete des Grenzschutzes, der Armee sowie der Polizei an die polnisch-belarusische Grenze gezogen (ihre Zahl ist im Laufe der Zeit gestiegen). Zurzeit sind dort ca. 6.000 Einsatzkräfte stationiert. Ihre Aufgabe ist es, Personen, die den Grenzzaun überwunden haben, ausfindig zu machen und sie nach Belarus zurückzuweisen. Dafür wurden spezielle Pforten in den Zaun eingesetzt. Die aktuelle polnische Regierung hat weitere Befestigungsmaßnahmen an der Grenze angekündigt, wozu auch Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur gehören.

Um die Tätigkeit der Einsatzkräfte im Grenzgebiet zu erleichtern, wurden Sonderzonen mit Betretungsverbot eingeführt. Anfangs (von September 2021 bis Juni 2022) umfasste das Gebiet einen drei Kilometer breiten Streifen von der Grenze aus, aktuell (seit Juni 2024) sind es 200 Meter. In diesem Gebiet dürfen auch Personen, die humanitäre Hilfe leisten, nicht tätig sein, es sei denn sie haben eine Sondergenehmigung, die ihnen jedoch meistens nicht gewährt wird.

Es fehlen aussagekräftige Daten darüber, wie viele Personen versucht haben, nach Polen zu gelangen, und wie sich die Zahlen im Laufe der Jahre entwickelt haben. Relativ glaubwürdige Daten gibt es von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Hilfeersuchen von Personen, die sich im Grenzgebiet befinden, aufnehmen (s. Rubrik Statistik, Grafik 1). In der Anfangszeit, im Herbst 2021, waren es mehr als 1.300 Personen pro Woche, in den folgenden Jahren sank die Anzahl, doch immer noch gibt es Phasen wie das Frühjahr 2023 oder Mai 2024, in denen annähernd 400 Menschen wöchentlich gezählt wurden. In der Winterzeit lassen sich deutliche Rückgänge feststellen, was nicht verwunderlich ist, denn die im Grenzgebiet herrschenden Wetterverhältnisse sind außergewöhnlich hart. Die Zahlen sagen nichts darüber aus, wie viele Personen die Grenze übertreten haben – solche Daten haben wir nicht – aber sie geben an, wie viele Menschen sich im jeweiligen Jahr im Grenzgebiet aufgehalten haben. Hinzuzufügen ist, dass infolge von Pushbacks viele Menschen mehrmals um Hilfe gebeten haben können (bekannt sind Fälle von mehr als ein Dutzend durchgeführten Pushbacks).

Die praktizierte Politik der Pushbacks wurde im März 2025 »legalisiert«, indem das polnische Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, welches das Recht, einen Asylantrag in Polen zu stellen, formal aussetzt. Das bedeutet natürlich nicht, dass diese Art Maßnahme rechtskonform vollzogen wurde, denn es muss klar und deutlich festgestellt werden, dass weder das internationale Recht noch das Recht der Europäischen Union erlauben, das Asylrecht auszusetzen. Von diesem Verbot gibt es keine Ausnahmen. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sagt eindeutig, dass in der Europäischen Union »das Recht auf Asyl gewährleistet wird«.

Gleich nachdem der Präsident der Republik Polen das Gesetz über die Beschränkung des Asylrechts unterzeichnet hatte, traten die Vorschriften an der Grenze zu Belarus in Kraft. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet prinzipiell keine Anträge auf internationalen Schutz gestellt werden können. Nur wenige Menschen versuchten, dies zu tun: Aus Informationen des Grenzschutzes geht hervor, dass während der ersten 120 Tage Gültigkeit dieser Vorschriften (27. März bis 25. Juli 2025) 47 Personen die Annahme eines Asylantrags verweigert wurde und von 35 Personen die Anträge angenommen wurden. Letzteres kann stattfinden, wenn der Betreffende einer vulnerablen Gruppe angehört – Minderjährige ohne Begleitung, Schwangere oder Personen mit ernsten gesundheitlichen Problemen.

Andernorts in Polen werden allerdings Asylanträge angenommen. Die Daten des Grenzschutzes zeigen, dass im ersten Halbjahr 2025 Anträge von mehr als 7.500 Personen angenommen wurden. Die überragende Mehrheit stellen Menschen aus der Ukraine, Belarus und Russland (insgesamt knapp 6.400), Ukrainer waren hier mit knapp 4.600 Personen vertreten.

Die oben genannten Daten zu Hilfeersuchen von Personen, die sich im Grenzgebiet befinden, zeigen noch einen weiteren Aspekt (s. Rubrik Statistik, Grafik 1): Die Schwankungen bei der Anzahl von Personen, die sich im Grenzgebiet aufhalten, haben nicht viel mit der Politik der jeweiligen Regierung und den eingeführten Verschärfungen der Grenzkontrollen – Sonderzonen mit Betretungsverbot, Zäune (die Errichtung des Stahlzauns wurde im Juni 2022 abgeschlossen) und deren Verstärkung usw. – zu tun. Schwankungen bei der Anzahl sind eher auf die Jahreszeiten zurückzuführen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Seit Inkraftreten der Aussetzung des Asylrechts im März 2025 ist die Anzahl der Personen im Grenzgebiet tatsächlich deutlich niedriger. Während sie in den Jahren 2023/24 durchschnittlich bei ca. 270 Personen pro Woche lag, sind es aktuell ca. 80 Personen. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit diese Veränderung direkt auf den Einfluss der Regierungspolitik zurückzuführen ist und inwieweit andere Faktoren mitspielen.

Das neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union

Im polnischen politischen Diskurs wird das Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union als schlechte Lösung dargestellt, die den Anforderungen und der Staatsräson Polens widerspricht. Dazu schreiben die Verfasser der Migrationsstrategie 2024, »Polen nimmt eine kritische Haltung gegenüber dem von der Europäischen Union beschlossenen Migrations- und Asylpaket ein. In der Diskussion darüber unterstreichen wir den Scheincharakter der vorgeschlagenen Regelungen, die unter der Annahme aufgestellt wurden, Lösungen für reale Herausforderungen zu sein, die Migration mit sich bringt«. Es geht im Grunde darum, dass die polnische Regierung auf Distanz geht, weil sie an den Außengrenzen nicht das machen kann, was sie will, und diese Einschränkung gefällt ihr offenbar nicht. Gleichzeitig verengt sich der öffentliche Diskurs über das Paket auf einen Aspekt – den starken Widerstand gegen die Relocation und die »Migrationssteuer« (so die manchmal gebrauchte Bezeichnung), d. h. die Zahlung einer Abgabe, wenn die Aufnahme von Personen verweigert wird, die nach Entscheidung der Europäischen Union in Polen angesiedelt werden sollen. Dieser Widerstand kommt von allen politischen Seiten, wobei es offensichtlich ist, dass die Personen, die sich äußern, die Verordnungen des Pakets nicht kennen.

Polen erfährt in dieser Hinsicht eine Sonderbehandlung von der Europäischen Kommission. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten der Kommission bis Juni 2025 einen Implementierungsplan für das Migrations- und Asylpaket vorstellen. Alle haben das gemacht außer zwei – Ungarn und Polen. In einer Mitteilung dazu schreibt die Kommission: “Hungary communicated to the Commission that it does not intend to prepare a National Implementation Plan. Poland submitted its position on the implementation of the Pact”. Unbekannt ist, um was für eine Stellungnahme Polens es sich handelt und welchen Inhalts sie ist, aber es ist bestimmt kein Implementierungsplan. Abgesehen davon ist Polen unabhängig von dieser Stellungnahme als EU-Mitgliedsland dazu verpflichtet, die Verordnungen der Europäischen Union umzusetzen. Für die Europäische Kommission ist es wiederum obligatorisch, diese durchzusetzen, denn sie wacht darüber, dass die Mitgliedsstaaten die EU-Vorschriften beachten.

Das ist aber nicht das einzige Beispiel für die Passivität der Europäischen Kommission. Schon der Gesetzesentwurf für die Aussetzung des Asylrechts in Polen hätte eine Reaktion der Europäischen Kommission hervorrufen und dessen Verabschiedung und Inkrafttreten rechtliche Schritte gegen Polen wegen Verstößen gegen das EU-Recht nach sich ziehen müssen. Das fand aber nicht statt. Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, unterstrich nach der Aussetzung des Asylrechts bei seinem Aufenthalt in Polen in den Medien am 26. April 2025 »there are some possibilities for member states, and Poland and Finland use these possibilities, which is correct under EU law«. Er unterstrich außerdem, dass Polen im Bereich des Schutzes der Außengrenzen seine Aufgaben gut ausführe, sowie »the Commission stands firm to support Poland financially and operationally to fulfil this important duty«. Das ist eine enttäuschende Einstellung, die im Widerspruch zu den europäischen Verträgen steht und anderen Mitgliedsstaaten das Signal sendet, dass manche Vorschriften gebrochen werden können (so kündigte z. B. Griechenland im Juli 2025 seine Absicht an, ebenfalls das Asylrecht auszusetzen).

Kontrollen an der Grenze zu Deutschland

Im Oktober 2023 hat die deutsche Regierung Kontrollen an der Grenze zu Polen wiedereingeführt, mit dem erklärten Ziel, Personen aufzuhalten, die über Polen nach Deutschland kommen und durch Überquerung der belarusisch-polnischen Grenze in die Europäische Union gelangt waren. Nach Informationen der Bundespolizei erreichten zwischen Mai 2021 und Mai 2023 mehr als 22.000 Personen auf diese Weise Deutschland und stellten dort einen Asylantrag. Das korrekte Vorgehen in einer solchen Situation wäre, die Dublin-III-Verordnung anzuwenden, die festlegt, welcher Staat für die Prüfung des Asylantrag verantwortlich ist – in diesem Falle ist es Polen. Deutschland hat dieses Instrument allerdings relativ selten genutzt. In den Jahren 2023/24 wurden aufgrund der Dublin-III-Verordnung nur 735 Personen nach Polen zurückgeschickt.

Im Februar 2025 setzte in den polnischen sozialen Medien eine Kampagne ein, die Nachrichten verbreitete, dass Deutschland »Immigranten nach Polen bringt«, und zwar ständig. Es gab keinerlei Grundlagen, die die Informationen bestätigten, was aber natürlich kein Hindernis für ihre weite Verbreitung war – und die Kraft der lügnerischen Nachrichten war riesengroß. Besonders stark traten sie zwischen Februar und April 2025 auf, ihr Höhepunkt lag aber im Juni und Juli. Insgesamt wurden mehr als 3.000 solcher Nachrichten registriert, v. a. im Kurznachrichtendienst X, die insgesamt mehr als 27 Millionen Kontakte erreichten – an der Spitze führende Politiker des rechten politischen Lagers, sowohl der Konföderation (Konfederacja) als auch der PiS, sowie rechtsgerichtete Medien. Das Frühjahr 2025 war die Zeit des Wahlkampfes für die Präsidentschaftswahlen (Mai und Juni) in Polen und vermutlich ging es darum, Wählerstimmen zu gewinnen, da die beiden Hauptkandidaten aus unterschiedlichen politischen Lagern gleichauf lagen. Das Thema Migration wurde häufig und intensiv von beiden Lagern vorgebracht.

Was jedoch die Faktenlage angeht, so wurden nur zwei außergewöhnliche Fälle registriert: Im Juni 2024 hat die deutsche Polizei eine vermutlich aus dem Nahen Osten stammende fünfköpfige Familie in die Kleinstadt Osinów Dolny gebracht und im Juli 2025 einen Mann aus Afghanistan, den man allein an der Grenze zurückgelassen hat, ohne auf die Ankunft des polnischen Grenzschutzes zu warten.

Interessant ist, dass die Kampagne »Immigranten werden nach Polen gebracht« nach Beendigung der Präsidentschaftswahlen nicht aufhörte. Gleich im Anschluss tauchten an der polnisch-deutschen Grenze rechtsextreme Schlägertruppen (selbsternannte »Zivilpatrouillen«) auf, die die polnischen Bürger durch Aufspüren und Festhalten von Immigranten an der Grenze »schützen« sollten. Begleitet wurde dies von Nachrichten in den sozialen Medien.

Eine Folge dieser Ereignisse war, dass die polnische Regierung ab dem 7. Juli Kontrollen an der polnisch-deutschen Grenze einführte sowie außerdem an der Grenze zu Litauen. Die Kontrollen galten zunächst für 30 Tage, allerdings verlängerte die Regierung sie um weitere 60 Tage. Während des ersten Monats wurde 185 Personen die Einreise nach Polen verweigert, und zwar 124 aus Deutschland und 61 aus Litauen. Das sind außerordentlich niedrige Zahlen und die Gründe für die Ablehnung sind nicht bekannt. Dennoch präsentierte der Innenminister sie als Begründung für die Verlängerung der Grenzkontrollen.

Die Maßnahmen der beiden Regierungen – der deutschen und der polnischen – sind beunruhigend. Sie zeigen, dass das Thema Migration gern instrumentalisiert wird, um aktuelle und kurzfristige politische Ziele zu erreichen. Dies findet auf Kosten der Prinzipien statt, auf denen die Europäische Union und der Schengenraum gründen. Dieses Regierungshandeln kann auch zu einer ernsten Krise der gesamten EU führen. Der Preis ist außerdem, dass eine Atmosphäre des Misstrauens in den beiderseitigen Beziehungen nicht nur auf der Ebene der polnischen und der deutschen Regierung entsteht, sondern auch und noch bedeutender auf der Ebene der täglichen Zusammenarbeit des polnischen und deutschen Grenzschutzes. Während die Vorgängerregierungen – die PiS auf der polnischen und die SPD auf der deutschen Seite – einander eher abgeneigt waren, sollten die gegenwärtigen Regierungen der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO) und der CDU/CSU die Fähigkeit haben, eine bessere Kommunikation zu pflegen, zumal sie sich politisch nahe stehen und z. B. im Europäischen Parlament gemeinsam die Europäische Volkspartei bilden. Doch leider ist das nicht der Fall. Es fehlt eindeutig das Nachdenken über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungen für schwierige Herausforderungen. Eine solche Herausforderung ist zurzeit die Frage der Migration, allerdings eher das verbreitete Narrativ über Migration als die tatsächlichen Schwierigkeiten. Indessen schieben sich beide Seiten gegenseitig die Verantwortung zu und machen einander Vorwürfe. Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen hat zweifelsohne keines der bestehenden Probleme gelöst, sondern neue hervorgebracht.

Geflüchtete aus der Ukraine und das politische Handeln

Eine der wenigen Ausnahmen von der Politik der verschlossenen Türen war die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine im Jahr 2022 nach Beginn der russischen Vollinvasion in das Land. Das Ausmaß des Zustroms dieser Menschen nach Polen war bis dahin beispiellos. In den ersten zwei Wochen nach dem 24. Februar 2022 kam eine Million Geflüchteter nach Polen, im Laufe der ersten beiden Monate stieg die Zahl auf 3,5 Millionen. Ende Februar, Anfang März 2022 kamen an manchen Tagen mehr als 100.000 Menschen. Die Hilfsbereitschaft der polnischen Gesellschaft war außerordentlich und sehr viele Menschen setzten sich in der Flüchtlingshilfe ein; teilweise wurden Geflüchtete auch privat aufgenommen. Allerdings erfuhren nicht alle einen so offenherzigen Empfang. Nicht weiße Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet waren, z. B. eine beträchtliche Anzahl ausländischer Studierender, oder Angehörige der Roma hat niemand mit offenen Armen empfangen und es war für sie schwer, ein Quartier zu finden. Roma wurden mitunter einfach aus manchen Orten verjagt.

Das Ausmaß der von der polnischen Gesellschaft geleisteten Hilfe war außerordentlich groß, die Regierung aber beschränkte sich im Grunde darauf, Sonderregelungen zu verabschieden, mit denen der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten legalisiert und der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie dem Gesundheits- und Sozialsystem ermöglicht wurde. Man muss zugestehen, dass dies durchaus großzügig von der Regierung war. Allerdings hat sie Fragen der Betreuung der Geflüchteten der Gesellschaft überlassen, v. a. polnischen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen. So lasteten die Aufnahme der Geflüchteten und ihre Integration vor Ort tatsächlich auf den Schultern der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der lokalen Gesellschaft und Behörden. Es handelt sich dabei um keine kleine Gruppe, denn es leben knapp eine Million Personen mit anerkanntem befristetem Aufenthaltstitel in Polen. Einen großen Teil der Unterstützung leistete auch die ukrainische Diaspora, also sowohl Migranten, die bereits vor dem russischen Angriffskrieg in Polen lebten (Schätzungen zufolge waren dies im Januar 2022 ca. 1,5 Millionen Personen), als auch Vertreter der ukrainischen nationalen Minderheit.

Die anfänglich enthusiastische Hilfsbereitschaft den Ukrainern gegenüber erlischt allerdings. Fast 40 Prozent sprachen sich im Februar in einer Meinungsumfrage für die Schließung der Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine aus. Die negativen Einstellungen nehmen zu, obwohl die Mehrheit der Flüchtlinge aus der Ukraine in Polen einer Erwerbsarbeit nachgeht (fast 70 Prozent). Die Ukrainer erhöhten das polnische Bruttoinlandsprodukt um knapp 2,7 Prozent.

Auch die Regierung zeigt sich zunehmend skeptisch – weitere Novellierungen des Sondergesetzes für die Ukrainer schränken die staatliche Hilfe weiter ein. Den neuesten, im Sommer im Parlament verabschiedeten Verordnungen zufolge wird Geflüchteten aus der Ukraine das Recht auf kostenlose Unterbringung in speziellen Massenunterkünften aberkannt. Es war bereits im Sommer 2024 eingeschränkt worden, als die Zahl der Berechtigten für diese Art Unterbringung deutlich reduziert wurde. Im Jahr 2023 lebten in solchen Einrichtungen ca. 86.000 Personen, im Sommer 2024 waren es nur noch 22.400. Diese Unterkünfte sollen Ende Oktober 2025 geschlossen werden. Das steht allerdings im Widerspruch zum vorübergehenden Schutz, wie er in der Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2001/55/EG, Art. 13, Abs. 1) festgelegt ist: Diese ordnet den EU-Mitgliedsstaaten an, Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus eine Unterbringung zu gewährleisten.

Die (fehlende) Integrationspolitik

Die Mängel der Integrationspolitik in Polen sind enorm. Der Staat unternimmt im Grunde nichts, um die Integration von Migranten zu unterstützen, von denen es in Polen ca. 2,5 Millionen gibt. Die Mehrheit fällt unter den Begriff »aus unserem Kulturkreis« stammend, also Ukrainer und Belarusen, aber es gibt auch Vertreter anderer Nationen. Doch es sollte in der Integrationspolitik nicht darum gehen, woher die Menschen kommen, sondern darum, ob und wie sie sich im Aufnahmeland zurechtfinden. Unterdessen – so unterstreicht es die Migrationsstrategie 2024 – »setzt das Paradigma der Integrationspolitik voraus, dass sich die Ausländer an die in der polnischen Gesellschaft geltenden Normen und Regeln anpassen«. Demnach ist Multikulturalität nicht vorgesehen.

Der Staat zieht sich zurück, was Integration betrifft. Es gibt keinerlei Ideen, wie sie vonstatten gehen kann, es sind keine Mittel dafür vorgesehen. Wenn es Mittel gibt, kommen sie von der Europäischen Union (v. a. aus dem Fonds für Asyl und Migration, der nicht für andere Zwecke umgewidmet werden kann). Mit der Integration von Menschen mit Migrationserfahrung befassen sich in Polen schon immer zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Staat unterstützt sie nicht, manchmal zahlt er EU-Mittel aus, aber nicht immer, so z. B. während der Zeit der PiS-Regierung. Die Ausgabe dieser Mittel ist auch nicht in der Weise vorgesehen, dass auch die Organisation selbst unterstützt wird, welche die Mittel einsetzt.

Die Definition von Integration beinhaltet gewöhnlich, dass es sich um einen beiderseitigen Prozess handelt. Folglich integrieren sich nicht nur die Menschen mit Migrationserfahrung, sondern auch die Aufnahmegesellschaft verändert und integriert sich mit ihnen. Letzterer Aspekt ist in der polnischen Debatte komplett abwesend, ebenso wie in der polnischen Migrationsstrategie. Vielmehr ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass die Sprache im öffentlichen Diskurs, insbesondere bei Politikern ablehnend bis hasserfüllt ist. Es überwiegen Stimmen, die Migranten als Gefahr darstellen; die Gesellschaft wird mit irregulärer Migration in Schrecken versetzt, die in Polen aber nur ein Randphänomen ist.

Die Fremdenfeindlichkeit nimmt an Tempo auf – wohin treiben wir?

Die Sprache des polnischen Migrationsdiskurses verschob sich in den letzten Jahren eindeutig mehr nach rechts in eine gegen Immigranten gerichtete, häufig geradezu fremdenfeindliche Richtung. Politiker nutzen dieses Thema aus, um ihre Einzelinteressen zu realisieren. In der Folge äußerten 20 Prozent der Polen in einer im Mai durchgeführten Meinungsumfrage, dass die Kontrolle von Migration oder eher deren Fehlen ein ernstes Problem ist. Zwei Drittel der Gesellschaft sind der Meinung, dass die Personen, die versuchen, in Polen Asyl zu bekommen, keine Flüchtlinge sind, sondern »Wirtschaftsmigranten«. Fast die Hälfte wollte die Grenzen vollkommen für Geflüchtete schließen (insbesondere junge Menschen teilen diese Meinung). Für Grenzschließungen sprechen sich nicht nur die Polen aus: In Befragungen von Ipsos World Refugee Day 2025 (siehe Rubrik »Umfragen«) sind die Deutschen hier Anführer (54 Prozent der Befragten), ähnliche Meinungen äußern auch die Ungarn, die Niederländer oder Franzosen. Interessanterweise teilen 51 Prozent der Italiener diese Meinung nicht.

Die Meinungen der polnischen Gesellschaft über die Schlägertruppen an den Grenzen sind geteilt – ein Drittel der Befragten unterstützt dies, 42 Prozent waren gegenteiliger Meinung. Hier verläuft die Trennung entlang der Parteipräferenzen – Opposition gegen Regierungskoalition. Eine Folge der Präsenz dieser Gruppen im öffentlichen bzw. medialen Raum war allerdings eine Reihe von Antiimmigrationsdemonstrationen, die im Juli in 80 polnischen Städten stattfanden. Auch wenn keine imponierenden Teilnehmerzahlen zusammenkamen, waren sie sehr sichtbar, auch medial. Im vergangenen Monat war immer häufiger von Angriffen, auch physischen, zu hören, deren Ziel nicht weiße Menschen in Polen waren.

Die rechtlichen Maßnahmen, welche die Regierung trifft, und die öffentliche Debatte, die sich gegen Migranten richtet, müssen zusammen betrachtet werden, denn sie schieben sich gegenseitig voran und prägen eine feindselige Umgebung in Polen, sowohl in rechtlicher als auch gesellschaftlicher Hinsicht. Sie wecken in der Gesellschaft gleichzeitig die falsche Überzeugung, dass Migration aufgehalten werden könne. Aber offensichtlich geht das trotz aller Versuche nicht. Und oft wollen wir es auch nicht, denn letztendlich brauchen wir Migranten für unsere Arbeitsmärkte.

Die Frage ist, wie weit wir für die »Verteidigung unserer Grenzen« gehen werden und gegen wen. Wir sind gefährlich nah an einer Linie, die wir als europäische Gesellschaft nicht überschreiten sollten.

Übersetzung aus dem Polnischen: Silke Plate

Zum Weiterlesen

Analyse

Die polnische Migrationspolitik am Scheideweg

Von Mateusz Krępa, Marta Jaroszewicz
Trotz wesentlicher Veränderungen in der polnischen Politik nach der Berufung der neuen Regierung im Dezember 2023, weist die Migrationspolitik eher Kontinuitäten als revolutionäre Änderungen auf. Das Migrationsmanagement folgt in vielen EU-Mitgliedsstaaten zurzeit der Logik der »Festung Europa«, und Polen ist hier keine Ausnahme. Die lang erwartete Migrationsstrategie der neuen Regierung, die im Oktober 2024, ein Jahr nach den Sejmwahlen, veröffentlicht wurde, unternimmt Schritte in Richtung eines stärkeren Zusammenspiels von Migrations- und Integrationspolitik. Gleichzeitig nimmt sie aber eine sicherheitsorientierte Haltung in der Flüchtlingsfrage ein und schlägt eine deutliche Verschärfung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer vor.
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